Beschlussvorlage - B/17/6673

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt zu:

 

Auftrag

Bezeichnung

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in EUR

870001130101

Bebaute Grundstücke

521150

Aufwand f. Sanierung, Gebäude und Grundstücksunterhaltung

1.550.000

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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Bezug

Drucksache Nr.: B/17/4234-01 für die Sitzung des Rates der Stadt am 11.12.2023

„Verkauf/Überlassung von städtischen Grundstücken“

 

 

Drucksache-Nr.: B/17/5703-01 vom 23.09.2024

„Verlagerung der städtischen Führerschein- / Kfz.-Zulassungsstelle“

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Oberhausen hat mit der Drucksache B/17/4234-01 den Verkauf des städtischen Verwaltungsgebäudes Concordiahaus inkl. der sich auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude beschlossen. Infolgedessen wurde mit der Drucksache B/17/5703-01 entschieden, die Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle in die leerstehende Fläche im Technischen Rathaus Sterkrade (Gebäudeteil D im Erdgeschoss)  zu verlagern. Die erwarteten Gesamtkosten für den Umbau der Fläche von einer Druckerei zu einem modernen Service-Center wurden in Höhe von 1.601.500 EUR beziffert.

 

Zum Zeitpunkt des Beschlusses wurde ein Mittelabfluss in 2024 in Höhe von 130.000 EUR prognostiziert, so dass ein Restbetrag von 1.471.500 EUR im Haushaltsentwurf 2025 angemeldet wurde. Aufgrund des tatsächlich geringeren Mittelabflusses in 2024 verbleibt aktuell ein Restbetrag in 2025 in Höhe von rund 1.550.000 EUR.

 

Im Laufe dieses Haushaltsanmeldeverfahrens sind aufgrund der Eigentumsänderungen des Technischen Rathauses im Rahmen des Immobilienkonzeptes Klärungsbedarfe hinsichtlich der finanziellen Abwicklung aufgekommen. Die erforderlichen Haushaltsmittel konnten im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2025 ff. dann nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Zwischenzeitig konnte jedoch eine Klärung des Sachverhaltes herbeigeführt werden. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Oberhausen und der OGM GmbH obliegt die Zuständigkeit für die Herstellungsmaßnahmen im Technischen Rathaus zu eigenen Zwecken der Stadt Oberhausen. Die Verträge der seinerzeitigen OGM GmbH sind auf die SBO übergegangen. Daher ist es nun erforderlich, die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 1.550.000 EUR durch den Rat der Stadt außerplanmäßig bereitzustellen. 

 

Die Bauarbeiten sind entsprechend des Ratsbeschlusses vom 23.09.2024 aufgenommen und werden trotz des finanziellen Klärungsbedarfes weiterhin durchgeführt. Bis zu einem Ausgleich der Stadt ist die SBO zur Sicherstellung der Bauleistung in Vorleistung getreten. Eine Fertigstellung und Bezug der Räumlichkeiten ist in 2025 vorgesehen.

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