Berichtsvorlage - M/17/6620

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung

 

Die Verwaltung beabsichtigt zur Beschleunigung von Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und Entlastung der Tagesordnungen kommunaler Gremien die Aufstellungs- und Beteiligungsbeschlüsse zu GFNP-Änderungsverfahren nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP künftig nur noch in der Belegenheitskommune des jeweiligen Änderungsverfahrens zu fassen. Die Fachausschüsse der anderen Städte sollen durch zusammenfassende Berichtsvorlagen informiert werden. Die abschließenden Feststellungsbeschlüsse zu GFNP-Änderungen sind auch zukünftig gleichlautend durch die Räte aller sechs am GFNP beteiligten Städte zu fassen.

 

Entsprechend soll in der kommenden Kommunalwahl-Periode ab Ende 2025 verfahren werden. Eine formale politische Beschlussfassung ist hierfür nicht erforderlich. Eine politische Meinungsbildung in den Kommunen soll aber mit dieser Berichtsvorlage ermöglicht werden. Die Thematik soll abschließend auf der Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschusses (vbA) GFNP am 29.08.2025 behandelt werden.

 

  1. Anlass und Hintergrund

 

Der Gemeinsame Flächennutzungsplan erfordert wegen seines Maßstabs von 1:50.000 und der entsprechend abstrakten Planungskonzeption vergleichsweise wenige Änderungen. Durch das Erfordernis der Beschlussfassung in den Gremien aller sechs beteiligten Kommunen nach Vorberatung im regionalen verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP sind für die Änderungsverfahren aber relativ lange Verfahrensdauern zu kalkulieren.

 

Im Zuge der Überleitung des RFNP auf den GFNP wurde die Verfahrensgestaltung dahingehend verschlankt, dass Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss nicht mehr durch die Räte sondern die jeweils zuständigen Fachausschüsse gefasst werden[1]. Dabei werden in den Städten teilweise die Beschlussketten für Änderungsverfahren in eigener Belegenheit und Verfahren in anderen Städten unterschiedlich ausgestaltet. In einigen Städten wurden in diesem Kontext die Zuständigkeitsregelungen angepasst.

 

Auf der vbA-Sitzung am 21.06.2024 wurde die Verwaltung gebeten Beschleunigungsmöglichkeiten für GFNP-Änderungsverfahren aufzuzeigen. Konkreter Anlass war, dass im Verfahren 62 BO (VfL Talentwerk) zur Beschleunigung die frühzeitige Beteiligung vor den Aufstellungsbeschluss gezogen wurde. Die Verwaltung hat dem vbA auf seiner Sitzung am 07.02.2025 einen entsprechenden Bericht mit Darlegung der neuen Vorgehensweise vorgelegt. Seitens vbA wurde daraufhin auch eine Information der kommunalen Fachausschüsse vorgeschlagen. Dem kommt die Verwaltung mit dieser Berichtsvorlage nach.

 

  1. Rechtliche Anforderungen an Verfahrensbeschlüsse für GFNP-Änderungen

 

Aufstellungs- und Beteiligungs- (vormals Auslegungsbeschluss) sind für Bauleitplanverfahren und mithin für GFNP-Änderungen rechtlich nicht erforderlich. Eine Beschlussfassung erscheint aber aus Gründen der Transparenz, Akzeptanz und politischen Risikovermeidung – zumindest in der Regel – als geboten. Im Hinblick auf das Zustandekommen und die Zuständigkeitsregelungen für die Beschlüsse ist die Planungsgemeinschaft hingegen frei. Zu beachten sind allerdings die in den kommunalen Hauptsatzungen bzw. Zuständigkeitsordnungen getroffenen Regelungen hinsichtlich der Bauleitplanung.

 

Der Feststellungsbeschluss bedarf hingegen weiterhin der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte aller sechs beteiligten Städte.

 

  1. Verfahrensbegleitender Ausschuss GFNP

 

Die Aufgabe des vbA wird in § 2 seiner Geschäftsordnung folgendermaßen definiert:

 

„Der Ausschuss befasst sich unbeschadet der Zuständigkeit der für formelle
Beschlussfassungen festgelegten Stellen und Gremien mit regionalen
Angelegenheiten und Fragestellungen, deren Bezug über die kommunale
Ebene hinausgeht und die für den Regionalen/Gemeinsamen
Flächennutzungsplan (RFNP/GFNP) mit den dazu gehörenden
Themenfeldern bedeutsam sind.

 

Die Tätigkeit des Ausschusses ist auf die Abgabe von Stellungnahmen und
Empfehlungen ausgerichtet. Er unterstützt die Entscheidungsfindung beim
Verfahren "RFNP/GFNP" und kann hierbei Moderations- und
Koordinierungsaufgaben übernehmen.“

 

Bislang sind die kommunalen Gremien – außerhalb der Belegenheitskommune des jeweiligen Planverfahrens – stets den Beschlussempfehlungen des vbA gefolgt. Eine inhaltliche Diskussion findet in den kommunalen Gremien außerhalb der Belegenheitskommune in aller Regel nicht mehr statt.

Dem vbA ist es bislang entsprechend gelungen mögliche Akzeptanzprobleme für Planänderungen zu erkennen bzw. einen regionalen Konsens verlässlich festzustellen. An einer Vorberatung der GFNP-Verfahrensbeschlüsse im vbA soll daher festgehalten werden.

 

  1. Beschleunigung von GFNP-Änderungen hinsichtlich Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss

 

Das folgende Verfahren soll ab der kommenden Kommunalwahlperiode 2025 -2029 angewandt werden. Einer Änderung von ortsrechtlichen Regelungen oder der Geschäftsordnung des vbA bedarf es dafür nicht.

 

Beschleunigung Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss als Regelverfahren

  •          Vorberatung im vbA
  •          Anschließende Beschlussfassung nur in der Belegenheitskommune nach lokalen Gepflogenheiten (Fachausschuss / Hauptausschuss / Rat)
  •          Berichtsvorlage für zuständige Fachausschüssen der anderen Städte, dabei:
  •         Zusammenfassung der in einer vbA-Sitzung behandelten Verfahren in einer Berichtsvorlage
  •         Reduzierung der Planunterlagen durch Beschränkung auf Änderungsplan, Begründung, Umweltbericht (Verzicht auf Fachgutachten und Abwägungssynopsen)
  •         Durchführung der mit den jeweiligen Verfahrensbeschlüssen vorbereiteten Beteiligungsverfahren nach Beschlussfassung in der Belegenheitskommune unabhängig von der Unterrichtung der Gremien in den anderen Städten

Implikationen

  •          Implizite Stärkung des vbA
  •          Beibehaltung der Information der Gremien aller Kommunen und entsprechende Absicherung des regionalen Konsenses
  •          Entlastung der Tagesordnungen in den kommunalen Gremien
  •          Verfahrensbeschleunigung

Kalkulierte Zeitersparnis

abhängig von der Gremienfolge in der Belegenheitskommune bis zu 2-3 Monate für einen Beschlussvorgang, entsprechend in der Summe bis zu 4-6 Monate pro Änderungsverfahren

 

  1. Ergänzende – fallbezogene – Beschleunigungsmöglichkeiten spezifisch für den Aufstellungsbeschluss

 

In besonders zeitkritischen Einzelfällen kommen spezifisch für den Aufstellungsbeschluss zwei weitere Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung in Betracht

 

Vorziehen Frühzeitige Beteiligung vor den Aufstellungsbeschluss im Einzelfall

  •          Durchführung der frühzeitigen Beteiligung vor Beratung des Aufstellungsbeschlusses in den Gremien
  •          So gehandhabt bei den Änderungsverfahren 62 BO – VfL Talentwerk und 64 HER – Jauerstraße

Implikationen

  •          Implizite Schwächung des Aufstellungsbeschlusses
  •          Erfordernis in der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss bereits auf Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung einzugehen

Beschleunigungspotenzial

Stark abhängig von der konkreten Gremienfolge; im optimalen Fall mehrere Monate

Verzicht auf den Aufstellungsbeschluss im Einzelfall

  •          Verfahrenseinstieg mit der frühzeitigen Beteiligung
  •          Einspeisung in den politischen Raum erst mit dem Beteiligungsbeschluss; daher Information des vbA und der Gremien der Belegenheitskommune vor Einbringung des Beteiligungsbeschlusses sinnvoll sofern möglich

Implikationen

  •          Keine frühzeitige politische Beteiligung Verfahrensrisiko

Beschleunigungspotenzial

Stark abhängig von der konkreten Gremienfolge; im optimalen Fall bis ca. 6 Monate

 

  1. Einfluss der kommunalen Beratungsfolge

 

Mit der in den meisten Städten erfolgten Übertragung der Aufstellungs- und Beteiligungsbeschlüsse auf einen Fachausschuss konnte die kommunale Laufzeit der Vorlagen in der Regel verkürzt werden.

 

Als ungünstig hat sich die Situation in Bochum erwiesen. Aufgrund nicht aufeinander abgestimmter Gremientermine ergeben sich für Bochumer Änderungsverfahren durch die Vorberatung in der betroffenen Bezirksvertretung und z.T. dem Umweltausschuss neben dem federführenden Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (ASDE) teilweise Verzögerungen. Beispielsweise wurde der Aufstellungsbeschluss zu den Verfahren 60 BO und 61 BO nach der Vorberatung im vbA GFNP am 21.06.2024 erst im ASDE am 03.12.2024 gefasst.

 

  1. Allgemeine Verfahrensbeschleunigung durch Genehmigungsfrist

 

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde die Genehmigungsfrist für die Flächennutzungsplanung i.d.R. auf einen Monat (gegenüber bisher drei Monaten) verkürzt. Allerdings wurden mit der Zuständigkeit des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) für die Genehmigung von GFNP-Änderungsverfahren die Anforderungen an die Vollständigkeit der Unterlagen bereits bei Antragstellung erhöht (insbes. muss die Verfahrensleiste bereits vollständig unterschrieben vorliegen). Das begrenzt die faktische beschleunigende Wirkung.


[1] Ausnahme Oberhausen; hier wird entsprechend einer ortsrechtlichen Regelung der Aufstellungsbeschluss bislang auch weiterhin durch den Rat gefasst

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