Beschlussvorlage - B/17/6546

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) wurde der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet. Der GFNP stellt gem. § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

 

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 52 GE/BO wurde nach der Überleitung als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

 

Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen jeweils zuständigen Gremien der Städte behandelt.

 

In der Stadt Oberhausen wurden der Aufstellungsbeschluss (damals noch zum RFNP-Verfahren) im Rat am 20.06.2022 und der Beteiligungsbeschluss (inzwischen zum GFNP-Verfahren) im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss am 07.11.2024 gefasst.

 

Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 22. August bis 22. September 2022 statt. Die förmliche Beteiligung sowie die Veröffentlichung fanden vom 13. Januar bis 13. Februar 2025 statt.

 

Die Änderung Nr. 52 GE/BO (nördlich Watermans Weg) erstreckt sich auf Flächen beiderseits der Stadtgrenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen und umfasst ca. 16,5 ha. Im zentralen Bereich auf Gelsenkirchener Stadtgebiet befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Gelsenkirchen-Wattenscheid, der zu einem neuen Stadtquartier mit Wohn- und kleingewerblicher Nutzung unter besonderer Einbeziehung der sich durch die Lage am RS 1 ergebenden Potenziale entwickelt werden soll. Aktuell stellt der GFNP die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs nachrichtlich als Fläche für Bahnanlagen dar. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll die Umwandlung in gemischte Baufläche erfolgen.

 

Im Süden schließen sich gemischt genutzte Flächen auf dem Gebiet der Stadt Bochum an. Diese wird im Rahmen des vorliegenden Änderungsverfahrens in eine gemischte Baufläche geändert, um der realen Nutzung in diesem Bereich Rechnung zu tragen, die sich aus Wohngebieten und Gewerbegrundstücken zusammensetzt.

 

Nördlich, westlich und östlich des ehemaligen Güterbahnhofs umfasst der Änderungsbereich weitere Flächen. Hierbei handelt es sich um tatsächlich vorhandene Grünflächen, die Trasse des Radschnellwegs 1, sowie den Wattenscheider Bach. Hier ist keine bauliche Entwicklung vorgesehen, sondern es werden die derzeitigen Nutzungen planerisch gesichert und die entsprechenden Bereiche als Grünflächen dargestellt (zuvor: Flächen für Bahnanlagen, gewerbliche Baufläche, Wohnbaufläche). Am östlichen Rand des Änderungsbereichs wird eine untergeordnete Teilfläche derzeit als Grünfläche dargestellt und im Zuge der Änderung in die gemischte Baufläche einbezogen.

 

Aufgrund von Anregungen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, wurde der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens im Änderungsentwurf gegenüber dem Vorentwurf erweitert. Der Änderungsbereich zieht sich im Norden statt bis zum nördlichen Rand der stillgelegten Bahntrasse nun bis zum nördlichen Rand des Wattenscheider Bachs, nach Westen verläuft er statt bis zur Ückendorfer Straße nun entlang der stillgelegten Bahntrasse (RS 1) über die Ückendorfer Straße hinweg und nach Osten bezieht er die stillgelegte Bahntrasse (RS 1) bis einschließlich zur Parkstraße ein. Die neu hinzugewonnenen Bereiche werden als Grünflächen dargestellt, um die reale Freiraumnutzung dort dauerhaft planerisch zu sichern. Die nördliche Grenze der gemischten Baufläche im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs wurde minimal nach Süden verschoben, um den Abstand zur Höchstspannungsfreileitung zu vergrößern.

 

Bei dem Verfahren wurden Begründung und Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zudem redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine erneute Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.

 

Weiteres Verfahren

Mit dem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach der Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

 

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des GFNP wirksam.

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Anlagen

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