Beschlussvorlage - B/17/6543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum GFNP 64 HER Jauerstraße.
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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen jeweils zuständigen Gremien der Städte behandelt.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 07. April 2025 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP am 07. Februar 2025 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 64 HER Jauerstraße beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 13. Januar bis 13. Februar 2025 durchgeführt.

 

Der etwa 1,0 ha große Änderungsbereich befindet sich im Stadtbezirk Herne-Mitte, im Ortsteil Herne-Süd. Er wird im Wesentlichen begrenzt durch die Jauerstraße im Westen, dem Hölkeskampring im Norden, das Wohngebäude / Grundstück Hölkeskampring 88 im Osten und eine Grabelandfläche im Süden. Der an der Jauerstraße 1 bestehende Blumen- und Floristikhandel beabsichtigt eine bauliche Erweiterung und eine Erweiterung der Verkaufsfläche. Mit der Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) und der parallelen Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31 sollen die planerischen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen werden.

 

Im GFNP wird der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da sich die geplante Nutzung (beabsichtigte Festsetzung im Bebauungsplan als Sondergebiet der Zweckbestimmung Gartenmarkt) nicht aus der gegenwärtigen Darstellung des GFNP entwickeln lässt, soll eine Änderung der Darstellung in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel – Bau- / Gartenmarkt (ca. 0,7 ha) erfolgen. Darüber hinaus wird der nordöstliche Teil des Änderungsbereiches künftig als Wohnbaufläche (ca. 0,3 ha) dargestellt, da sich auf dieser ein bestehendes Wohnhaus befindet. Dieses wird mit der Darstellung als Wohnbaufläche in seiner Nutzung gesichert und knüpft zudem an die bestehende angrenzende Wohnbaufläche im Osten an.

 

Weiteres Verfahren

Die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 voraussichtlich im Zeitraum November / Dezember 2025. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss in die Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) eingereicht.

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Anlagen

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