Beschlussvorlage - B/17/6541

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum GFNP 30 BO An der Papenburg / Berliner Straße.
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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) wurde der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet. Der GFNP stellt gem. § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

 

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 30 BO An der Papenburg / Berliner Straße wird nach der Überleitung als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

 

Änderungen des GFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen jeweils zuständigen Gremien der Städte behandelt.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 18. Dezember 2017 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss am 10. November 2017 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 30 BO An der Papenburg / Berliner Straße beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 02. Mai bis 02. Juni 2022 durchgeführt (damals noch zum RFNP-Verfahren).

 

Die Entwicklung des Areals An der Papenburg / Berliner Straße bildet einen Teilbaustein im Gesamtentwicklungsprozess zur „Baulandentwicklung Südliche Innenstadt Wattenscheid“. Dieser umfasst neben Maßnahmen der Stadterneuerung im Bereich Wattenscheid-Mitte weitere Projekte und Flächenentwicklungen.

 

Der GFNP-Änderungsbereich An der Papenburg / Berliner Straße wird derzeit überwiegend als Freiraum (Grünfläche, teilweise mit der besonderen Zweckbestimmung Sportanlage bzw. Friedhof) dargestellt. Hiervon bereits baulich genutzte Bereiche an der Dr.-Eduard-Schulte-Str. und nördlich der A 40 sollen maßvoll ergänzt und planungsrechtlich als Wohnbau- bzw. Gemischte Bauflächen dargestellt werden.

 

Ursprünglich war vorgesehen, die Fläche des ehem. Sportplatzes an der Berliner Straße als Wohnbaufläche darzustellen und mit Priorität zu entwickeln. Hierfür wurde Mitte 2022 ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt, welches jedoch lediglich den Beitrag eines einzelnen Investors generieren konnte. Aufgrund der allgemein angestiegenen Baukosten zog der Investor auch dieses Angebot später zurück.

 

Am 10.10.2024 hat dann der Rat der Stadt Bochum den Bedarf für eine Gesamtschule in Wattenscheid festgestellt. Aufgrund der integrierten Lage und guten Anbindung an die Innenstadt und den ÖPNV wurde die Fläche des ehemaligen Sportplatzes an der Berliner Straße als Standort für eine Gesamtschule empfohlen und das Ziel der Wohnbaulandentwicklung für diesen Bereich aufgegeben. Die nicht mehr genutzten, brachgefallenen Sportplatzanlagen können so einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche – Bildung – erforderlich. Die Bezirksmusikschule Wattenscheid soll in die künftige Gesamtschule integriert werden.

 

Ökologisch wertvolle zentral gelegene Freiraumbereiche sollen erhalten und durch geeignete Maßnahmen ökologisch aufgewertet werden.

 

Weiteres Verfahren

Die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 voraussichtlich im Oktober / November 2025. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss in die Gremien der Städte der Planungsge­mein­schaft eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) eingereicht.

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Anlagen

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