Berichtsvorlage - M/17/6637
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderung: Programmveröffentlichung Stadterneuerungsprogramm 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Marcus Romanos
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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06.05.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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08.05.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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15.05.2025
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Sachverhalt
Am 30.09.2024 hat die Stadt Oberhausen im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 2025 für das Stadterneuerungsgebiet Osterfeld einen Förderantrag zur Fortführung des Stadterneuerungsprojektes bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Der Förderantrag umfasste für das Antragsjahr eine Fördersumme von rund 5.379.000 EUR. Enthalten waren unter anderem die Kosten für die Teilmaßnahmen „Umgestaltung Schulhof GSO“, „Umbau der Westfälische Straße“ sowie „Umgestaltung des Osterfelder Zentrums“. Ebenso wurden die Mittel zur Weiterführung des Stadtteilmanagements, des Stadtteilarchitektens sowie des Fassaden- und Hofprogramms und des Verfügungsfonds beantragt. In Rücksprache mit der Bezirkregierung Düsseldorf wurden zudem die Mehrkosten für den Bau des Multifunktionskomplexes sowie die Sanierung des Wasserspielplatzes im Revierpark Vonderort angemeldet.
Neben dem Antrag zur Fortführung des Stadterneuerungsgebietes Osterfeld wurde zudem ein Erstantrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Stadterneuerungsprogramm 2025 für das Stadterneuerungsgebiet Holten mit einem Kostenvolumen von 3.506.550 EUR beantragt.
Mit Programmveröffentlichung vom 24.04.2025 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) der Fortführung des Stadterneuerungsprojektes Osterfeld zugestimmt und der Stadt Oberhausen Fördermittel in Höhe von 5.379.000 EUR zugeteilt. Gleichzeitig wurde die Zustimmung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor Ausfertigung des jeweiligen Bewilligungsbescheides erteilt. Eine Förderzusage für das Stadterneuerungsgebiet Holten ist im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 2025 nicht erfolgt. Der förmliche Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid steht noch aus.
Sowohl die Bezirksregierung Düsseldorf als auch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sehen das Stadterneuerungsgebiet Holten mit seinen Teilmaßnahmen als förderfähig an, sodass eine erneute Förderantragstellung im September 2025 forciert wird.
