Berichtsvorlage - M/17/6632
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Eingangsklassen an den Oberhausener Grundschulen und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2025/2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Tanja Helmig
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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08.05.2025
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Sachverhalt
Grundschulen
Der Anlage sind die Anmeldezahlen für die Bildung von Eingangsklassen der Grundschulen für das Schuljahr 2025/2026 zu entnehmen. Datengrundlagen bilden die Angaben der Schulen im Schulverwaltungsprogramm SchILD nach den Anmeldeterminen sowie der anschließenden Koordinierung.
Zum Vergleich wurden die Anmeldezahlen nach den Anmeldeterminen 2023 für das Schuljahr 2024/2025 sowie die mit Beschluss des Rates vom 24.09.2018 (Drucksache Nr. B/16/2852-01) festgelegte Zügigkeit für die Oberhausener Grundschulen angegeben. Aufgrund von gemeindeübergreifenden Umschulungsanträgen und Nachmeldungen sind bis Juli 2025 wie in den Vorjahren noch Veränderungen zu erwarten. Über die sich dann ergebenden Schülerzahlen wird im Rahmen der Schulstatistik berichtet.
Die gesetzlich vorgegebenen Bandbreiten für die Klassengrößen der Eingangsklassen betragen bei Einzügigkeit 15 bis 29 Kinder, bei Zweizügigkeit 15 bis 28 Kinder je Klasse, bei Dreizügigkeit 15 bis 27 Kinder je Klasse und bei Vierzügigkeit 15 bis 26 Kinder je Klasse. Außerdem wurde dem Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Größe von Klassen des Gemeinsamen Lernens (GL) sowie die Größe von Eingangsklassen an Schulen in schwierigen sozialen Lagen auf 25 zu begrenzen. An der Hirschkampschule (Schule des Gemeinsamen Lernens) musste im aktuellen Verfahren von dieser Anwendung/Regelung abgewichen werden, weil die Überhänge der Hirschkampschule aufgrund fehlender Kapazitäten an den nahegelegenen Standorten Hartmannschule, Melanchthonschule und der Schule an der Oranienstraße nicht aufgefangen werden konnten. Nach ausführlicher Beratung zwischen Schulaufsicht, Schulträger und Schulleitung werden im Ergebnis zum Schuljahr 2025-2026 an der Hirschkampschule als Ausnahmefall 3 Eingangsklassen mit jeweils 27 Kindern gebildet. Trotz Schulträgerbeschluss gilt grundsätzlich gesetzlich die Bandbreite von 15 bis 29 Kinder je Klasse.
Infolge kooperativer Gespräche zwischen Schulträger und der Unteren Schulaufsicht werden 81 Klassen im gesamten Stadtgebiet gebildet.
Nach der derzeitigen Antragslage wird erwartet, dass 26 GL-Klassen im kommenden Schuljahr 2025/2026 gebildet werden. Da die Verfahren zur Feststellung von Förderbedarfen (AOSF-Verfahren) noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, können aktuell noch keine abschließenden Ergebnisse berichtet werden. Sobald die tatsächliche Anzahl bekannt ist, wird gesondert informiert. Zu beachten ist hierbei, dass durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz keine Antragsverfahren für Kinder der Schuleingangsphase (Jahrgänge 1 und 2) direkt durch die Schule eingeleitet werden können. Für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache können die Verfahren in Ausnahmefällen durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden. Kinder, bei denen die Vermutung eines Förderschwerpunktes besteht, verbleiben als Regelkinder an den Schulen, an denen sie angemeldet sind und werden dort individuell präventiv gefördert.
Zudem werden noch Veränderungen der Anmeldezahlen erwartet, z.B. durch die Integration von geflüchteten Kinder sowie Zu- und Wegzüge. Dabei wird die geltende Bandbreite von 15 bis 29 Kinder je Klasse berücksichtigt.
Weiterführende Schulen
Aufgrund einvernehmlicher Abstimmung zwischen Schulaufsicht, Schulträger und den Schulleitungen der weiterführenden Schulen sowie nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird ein einheitliches Anmeldeverfahren mit integrierter Koordinierung für die Klasse 5 durchgeführt. Da die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazitäten an einigen Schulen überschritten haben, wurden Mehrklassen am Heinrich-Heine-Gymnasium, dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium sowie der Heinrich-Böll-Gesamtschule beantragt und durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Ebenso wurde die im letzten Jahr mit 4 Zügen eröffnete neue Gesamtschule an der Knappenstraße vorzeitig in ihre genehmigte 6-Zügigkeit gebracht.
Die konkreten Aufnahmezahlen zum Stand 29.04.2025 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Änderungen sind bis zum Schuljahresbeginn durch Zu- und Wegzüge weiterhin möglich. Aktuell fehlen noch von 29 Schülerinnen und Schüler Informationen, an welchen weiterführenden Schulen sie ihren Schulweg fortsetzen werden. Entsprechende Nachverfolgungen sind initiiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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452,5 kB
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