Berichtsvorlage - M/17/6555

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Bezug

Kein Bezug

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW und gemäß § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Sozialausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes

schriftlich zu unterrichten.

 

Der Sozialausschuss nimmt den 1. Quartalsbericht 2025 des Eigenbetriebes „ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen“ zur Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen

Loading...