Berichtsvorlage - M/17/6532
Grunddaten
- Betreff:
-
"Wohnraumförderung"; - Jahresbericht 2024/Förderung 2025 -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Wohnen
- Bearbeitung:
- Christiane Jansen
- Verantwortung:
- Herr Dittberner, Herr Motschull
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
13.05.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
15.05.2025
|
Sachverhalt
Im Rahmen der Berichterstattung erfolgen Informationen über die Inhalte und Ergebnisse aus den jeweiligen Aufgabenbereichen der Wohnraumförderung. Hierzu zählt seit Jahren die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen durch zinsgünstige Darlehen für die Mietwohnungsförderung, Förderung von Bestandsimmobilien und den Neubau/Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
Aufgezeigt werden die für das Jahr 2024 relevanten Daten und Fakten sowie ein Ausblick auf das Förderjahr 2025 bezogen auf Nordrhein-Westfalen und Oberhausen.
1. Wohnraumförderung
1.1 Wohnraumförderungsprogramm für das Jahr 2024 des Landes NRW
Die Landesregierung verfolgt mit dem mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramm 2023 - 2027 das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm bietet Kommunen sowie Investoren eine verlässliche Finanzierungsperspektive für den geförderten Wohnungsbau.
Der Schwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung in NRW lieg auf der Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in der Mietwohnraumförderung.
Ziel der Modernisierungsförderung ist es, bestehenden Wohnraum zu erhalten und diesen an moderne Standards anzupassen. Dieser Förderbaustein ist in 2018 vereinfacht worden und landesweit zu einheitlichen attraktiven Konditionen abrufbar, weil modernisierte, energieeffiziente und altersgerechte Wohnungsangebote im ländlichen Raum gleichermaßen gefragt sind wie in den Städten.
Die Eigentumsförderung wird als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet.
Die Förderung von Quartiersmaßnahmen und von Sonderprogrammen (z. B. für Studenten) - die neben der Miet-, Bestands- und Eigentumsförderung ebenso Programmbestandteil sind - wird fortgeführt, um zielgruppenangepasste, bedarfsgerechte und innovative Angebote zu schaffen.
Im Rahmen des Programmes 2023 bis 2027, orientiert sich die Förderung an folgenden Leitzielen und Herausforderungen:
- Die Wohnraumförderung trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnungsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Preisen zu sichern und neu zu schaffen.
- Geförderter Wohnraum soll sich in seiner baulichen Qualität, Ausstattung und Lage nicht von freifinanzierten Wohnungen unterscheiden. Ziel sind sozial gemischte, generationsübergreifende und inklusive Wohnsiedlungen/Quartiere.
- Geförderter Wohnungsbau übernimmt Verantwortung für zukünftige Generationen, indem klimaschonende/-neutrale Bauformen im Neubau und Bestand gesondert unterstützt werden. Dabei ist eine Kumulation von Bundes- und Landesmitteln möglich.
- Geförderter Wohnungsbau soll Menschen die Möglichkeit eröffnen, ihre Heimat bis ins hohe Alter frei zu wählen und zu erhalten. Zugleich erfordert der demografische Wandel landesweit Wohnungsangebote in Verbindung mit Betreuungsangeboten. Gefördert wird auch der Abbau vorhandener Barrieren in den Wohnungen und im Wohnumfeld, um auch im Bestand zukunftssichere Wohnangebote zu schaffen und zu erhalten.
- Zielgruppenbezogene Wohnungsangebote, wie Wohnraum für Menschen mit Behinderung oder der Neubau von rollstuhlgerechtem Wohnraum, werden mit Zusatzdarlehen für ein Mehr an barrierefreien Wohnungen unterstützt.
- Die Förderung von Modernisierungen ermöglich die wirtschaftliche Tragbarkeit von Investitionen in zeitgemäße Wohnqualitäten, die mit einer sozialverträglichen Steigerung der Wohnkosten einhergeht. Dabei steht immer auch das Ziel im Vordergrund, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen und die Energiekosten zu verringern.
- Die Eigentumsförderung ist zu einem bedeutsamen Bestandteil des öffentlich geförderten Wohnraums geworden. Sie richtet sich an Familien, Alleinstehende und junge Paare, die Wohneigentum bilden wollen und aufgrund ihres Einkommens auf eine Förderung angewiesen sind.
- Mit einem umfassenden Angebot zur Förderung des Neubaus und der Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und studentischem Wohnraum, trägt die Wohnraumförderung dazu bei, den Ausbildungs- und Hochschulstandort NRW zu stärken.
- In städtebaulichen Erneuerungsgebieten oder vergleichbaren Quartieren kann mit Hilfe der Wohnraumförderung die qualitative Erneuerung auch durch Abriss und Neubau in besonderem Maße unterstützt werden.
Bis 2027 stellt das Land NRW insgesamt Mittel in Höhe 10,5 Milliarden Euro im Rahmen der Wohnraumförderung bereit. Im Jahr 2024 wurden 12.847 Wohneinheiten mit insgesamt 2,3 Milliarden Euro gefördert.
1.2 Förderung in Oberhausen
Die Stadt Oberhausen nimmt die Aufgabe „Wohnraumförderung“ als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr; sie ist Bewilligungsbehörde. Mit der Veröffentlichung des Wohnraumförderprogrammes 2024 und der Bekanntgabe der Wohnraumförderungsbestimmungen, wurden die Bewilligungsbehörden ermächtigt, alle Anträge zu bewilligen, die eine sog. „Bewilligungsreife“ erlangen.
Der Bewilligungsschluss im abgelaufenen Förderjahr wurde erneut auf den 30.11. terminiert. Bezogen auf den im Wohnraumförderungsprogramm festgelegten Meldestichtag 31.12., konnte bei den Förderbausteinen Eigentums-, Mietwohnungs- und Bestandsförderung ein Großteil der laufenden bzw. vorliegenden Anträge bewilligt werden. Darüber hinaus vorliegende Anträge, die bis zur Bewilligungsreife bearbeitet wurden, konnten nicht mehr gefördert werden, da entweder die durch die NRW.BANK notwendigen Vorprüfungen zu Bonität und Gesamtkosten zeitlich von dort nicht rechtzeitig erledigt waren oder durch das Ministerium kein weiteres Budget zur Verfügung gestellt wurde.
Nachstehend werden die einzelnen Förderbereiche differenziert dargestellt.
1.2.1 Mietwohnungsbau
Der Stadt Oberhausen wurde für das Förderjahr 2024 ein Budget von 7.900.000,00 EUR zur Verfügung gestellt. Aufgrund einer beim Ministerium erfolgten Erhöhung des Regelbudgets um 3.396.032 Euro, konnten Bewilligungen in Höhe von insgesamt 11.296.032 Euro vorgenommen werden. Mit dem genannten Fördervolumen wurden insgesamt 48 Wohneinheiten gefördert.
Der nachstehenden Tabelle ist die der Entwicklung der Jahre 2014-2024 im Mietwohnungsbau zu entnehmen:
|
Jahr |
zugeteiltes Budget |
Endbudget und Fördersumme |
Investitionssumme |
Wohneinheiten |
|
2014 |
3.800.000 EUR |
7.086.200 EUR |
17.020.000 EUR |
81 |
|
2015 |
5.100.000 EUR |
14.936.900 EUR |
21.900.000 EUR |
159 |
|
2016 |
5.100.000 EUR |
5.246.500 EUR |
6.900.000 EUR |
53 |
|
2017 |
5.100.000 EUR |
7.150.243 EUR |
10.100.000 EUR |
63 |
|
2018 |
5.200.000 EUR |
18.162.500 EUR |
39.700.000 EUR |
159 |
|
2019 |
6.400.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
0 * |
|
2020 |
6.400.000 EUR |
7.460.845 EUR |
15.390.000 EUR |
61 |
|
2021 |
6.900.000 EUR |
3.919.960 EUR |
9.560.000 EUR |
28 |
|
2022 |
7.700.000 EUR |
7.898.740 EUR |
17.533.900 EUR |
57 |
|
2023 |
7.800.000 EUR |
7.274.340 EUR |
8.363.400 EUR |
18 |
|
2024 |
7.900.000 EUR |
11.296.032 EUR |
14.154.022 EUR |
48 |
*Der Bewilligungsbehörde lagen im Jahr 2019 drei Anträge von Investoren vor, die im laufenden Förderjahr sukzessive zurückgezogen wurden, so dass keine Förderung erfolgen konnte.
1.2.2 Eigentumsmaßnahmen
Im Förderjahr 2024 konnte die Stadt Oberhausen für die Eigentumsförderung, also für die Fördervarianten
- Neubau von Familienheimen/Eigentumswohnungen
- Erwerb von vorhandenem Wohnraum
insgesamt 26 Förderzusagen mit einer Fördersumme in Höhe von 4.644.456 EUR erteilen. Das ursprünglich zugeteilte Budget in Höhe von 1.300.000 EUR wurde auf Antrag der Bewilligungsbehörde durch das zuständige Ministerium um insgesamt 3.344.456 EUR aufgestockt
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Jahre 2014-2024 im Rahmen der Eigentums-förderung:
|
Jahr |
zugeteiltes Budget |
Endbudget und Fördersumme |
Investitionssumme |
Wohneinheiten |
|
2014 |
1.700.000 EUR |
1.469.800 EUR |
4.300.000 EUR |
16 |
|
2015 |
* |
1.334.600 EUR |
3.200.000 EUR |
12 |
|
2016 |
* |
871.000 EUR |
2.100.000 EUR |
7 |
|
2017 |
* |
373.000 EUR |
940.000 EUR |
3 |
|
2018 |
1.000.000 EUR |
647.000 EUR |
1.623.950 EUR |
6 |
|
2019 |
1.000.000 EUR |
405.000 EUR |
742.500 EUR |
3 |
|
2020 |
1.000.000 EUR |
590.300 EUR |
1.543.000 EUR |
5 |
|
2021 |
1.000.000 EUR |
139.000 EUR |
438.000 EUR |
1 |
|
2022 |
1.100.000 EUR |
310.000 EUR |
836.500 EUR |
2 |
|
2023 |
1.100.000 EUR |
2.161.000 EUR |
3.865.500 EUR |
12 |
|
2024 |
1.300.000 EUR |
4.644.456 EUR |
7.930.568 EUR |
26 |
* keine Zuteilung seitens des Landes NRW
1.2.3 Bestandsmaßnahmen
Unter dem Oberbegriff der Förderung von Bestandsmaßnahmen werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zusammengefasst. Über die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen Im Land NRW 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) bietet das Land NRW eine Förderung an, um
- den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäude nachhaltig zu erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern,
- Barrieren in bestehendem Wohnraum zu reduzieren,
- die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu erhöhen,
- den Schutz vor Einbruch zu verbessern,
- ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld zu schaffen.
Für das Jahr 2024 wurde der Stadt Oberhausen ein Regelbudget von 1.300.000 EUR zugeteilt. Aufgrund der erfolgten Förderungen und der kommunizierten Bedarfslage, wurde der Stadt Oberhausen ein darüberhinausgehendes Budget in Höhe von 2.325.200 EUR zugeteilt, welches jedoch im Rahmen der Prüfverfahren der NRW.BANK zu Bonität und Gesamtkosten und die dadurch entstandenen Genehmigungsverzögerungen, zum Ende des Förderjahres nicht mehr verausgabt werden konnte und an das Ministerium zurückgegeben werden musste. Die vorliegenden Anträge wurden in das Förderjahr 2025 vorgetragen und mussten dann aus dem neu zugewiesenen Regelbudget gefördert werden, welches sich dadurch unmittelbar massiv für neue Anträge verringert.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Jahre 2014-2024 im Rahmen von Bestandsmaßnahmen:
|
Jahr |
zugeteiltes Budget |
Endbudget und Fördersumme |
Investitionssumme |
Wohneinheiten |
|
2014 |
980.000 EUR |
980.000 EUR |
1.288.100 EUR |
34 |
|
2015 |
980.000 EUR |
1.271.800 EUR |
1.839.660 EUR |
43 |
|
2016 |
974.000 EUR |
626.200 EUR |
700.000 EUR |
15 |
|
2017 |
973.000 EUR |
5.244.000 EUR |
9.100.000 EUR |
134 |
|
2018 |
862.000 EUR |
1.081.000 EUR |
1.081.000 EUR |
31 |
|
2019 |
1.193.000 EUR |
339.850 EUR |
339.850 EUR |
5 |
|
2020 |
1.191.000 EUR |
2.550.100 EUR |
2.712.600 EUR |
50 |
|
2021 |
1.219.000 EUR |
809.150 EUR |
4.104.500 EUR |
11 |
|
2022 |
1.216.000 EUR |
4.756.500 EUR |
7.781.800 EUR |
33 |
|
2023 |
1.200.000 EUR |
3.659.285 EUR |
3.705.340 EUR |
36 |
|
2024 |
1.300.000 EUR |
1.340.750 EUR |
1.494.476 EUR |
7 |
1.2.4 Zusammenfassung der Förderergebnisse der Jahre 2022 - 2024
|
Jahr |
Eigentumsmaßnahmen |
Mietwohnungsbau |
Bestandsmaßnahmen |
Wohneinheiten |
|
2022 |
310.000 EUR |
7.898.740 EUR |
4.756.500 EUR |
92 |
|
2023 |
2.161.000 EUR |
7.274.340 EUR |
3.659.285 EUR |
66 |
|
2024 |
4.644.456 EUR |
11.296.032 EUR |
1.340.750 EUR |
81 |
2. Sozialwohnungsbestand
Die nachstehende Abbildung verdeutlicht den Trend der geförderten Wohneinheiten (WE) in Oberhausen für den Zeitraum 2014 bis 2024. Die angegebenen Werte basieren auf der gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Wohnraumbestandsstatistik.
|
Jahr |
Bestand Eigentum |
Bestand Mietwohnungen |
Gesamt |
Veränderung zum Vorjahr |
|
2014 |
1.384 WE |
8.628 WE |
10.012 WE |
|
|
2015 |
1.269 WE |
8.343 WE |
9.612 WE |
- 400 WE |
|
2016 |
1.093 WE |
7.420 WE |
8.513 WE |
- 1.099 WE* |
|
2017 |
899 WE |
8.209 WE |
9.108 WE |
+ 595 WE* |
|
2018 |
834 WE |
7.726 WE |
8.560 WE |
- 548 WE |
|
2019 |
781 WE |
7.260 WE |
8.041 WE |
- 519 WE |
|
2020 |
718 WE |
6.647 WE |
7.365 WE |
- 676 WE |
|
2021 |
623 WE |
6.363 WE |
6.986 WE |
- 379 WE |
|
2022 |
573 WE |
6.258 WE |
6.831 WE |
- 155 WE |
|
2023 |
550 WE |
6.000 WE |
6.550 WE |
-281 WE |
|
2024 |
552 WE |
6.088 WE |
6.640 WE |
+90 WE |
* 2016/2017 wurden Rahmenbedingungen bei der Bestandsstatistik verändert.
Eine verlässliche Perspektive hinsichtlich kommender Veränderungen ist leider nicht möglich, da Aussagen zu zukünftigen Förderungen bzw. Förderprojekten nicht getroffen werden können. Allerdings können Aussagen bezüglich der Anzahl der belegungs- und fördertechnisch auslaufenden Mietwohnungen wie folgt vorgenommen werden:
zum 31.12.2025: 101 WE
zum 31.12.2026: 581 WE
zum 31.12.2027: 247 WE
zum 31.12.2028: 422 WE
zum 31.12.2029: 504 WE
zum 31.12.2030: 474 WE
zum 31.12.2031: 457 WE
zum 31.12.2032: 1.090 WE
zum 31.12.2033: 183 WE
3. Wohnungsnachfrage
3.1 Wohnungssuchende
Die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte der letzten fünf Jahre kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Haushalte, die berechtigt sind, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.
|
Jahr |
Wohnungssuchende Haushalte |
|
2019 |
416 |
|
2020 |
176 |
|
2021 |
180 |
|
2022 |
365 |
|
2023 |
390 |
|
2024 |
414 |
3.2 Wohnungsvermittlungen
Im Jahr 2024 wurden ausgestellt:
1.227 Wohnberechtigungsscheine, davon
1.167 allgemeine Wohnberechtigungsscheine,
60 gezielte Wohnberechtigungsscheine und
35 Freistellungen gemäß § 19 WFNG
4. Ausblick Förderung 2025
4.1 Wohnraumförderungsprogramm 2023 bis 2027 des Landes NRW
Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen. Das Wohnraumförderprogramm legt Fördermittelvolumen, Schwerpunkte und Inhalte der öffentlichen Wohnraumförderung im Land Nordrhein-Westfalen fest, regelt die Fördermittelzuteilung und -verwendung und ist im Hinblick auf die Regelungsinhalte von den Bewilligungsbehörden sowie den Investorinnen und Investoren zu beachten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, Wohnraum für Haushalte zu schaffen und zu erhalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten sowie die städtebauliche Funktion 'von Wohnquartieren zu erhalten und zu stärken. Nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 722) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der öffentlichen Wohnraumförderung und zur Sicherung der Zweckbestimmungen des öffentlich-geförderten Wohnungsbestandes insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, besondere Bedarfsgruppen wie Auszubildende und Studierende sowie besonders schutzbedürftige vulnerable Personengruppen, die ihren Wohnraum durch häusliche Gewalt verlieren, unterstützt.
Mit dem mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramm bis 2027 stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die gesamte Legislaturperiode Fördermittel in Höhe von insgesamt 10,5 Milliarden EUR zur Verfügung.
Das öffentliche Wohnraumförderprogramm 2024 soll - wie in den Vorjahren - finanziert werden aus:
- originären Haushaltsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen,
- Finanzhilfen des Bundes auf Grundlage des Artikels 104d Grundgesetz sowie
- Kreditmittel der landeseigenen Förderbank.
Für das Jahr 2025 belaufen sich die Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung auf rund 2,3 Milliarden Euro.
Das Land Nordrhein-Westfalen schafft so verlässliche Planungsgrundlagen für Kommunen und Investoren, erleichtert die Ausfinanzierung größerer Projekte und sichert die finanziellen Voraussetzungen für die Anwendung kommunaler Baulandbeschlüsse zugunsten des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus.
4.2 Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2025“
Mit entsprechenden Erlassen des zuständigen Ministeriums vom 13. Februar 2025, wurde der Bewilligungsbehörde Oberhausen für das Förderjahr 2025 folgende Regelbudgets zugeteilt:
- Neuschaffung von Mietwohnraum 7.900.000 Euro
- Selbstgenutztes Wohneigentum 1.300.000 Euro und
- Modernisierung 1.300.000 Euro.
Mit dem Förderjahr 2024 wurde die Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2024“ veröffentlicht, mit der zugleich bestehende Einzel-Förderrichtlinien übersichtlich in einer Förderrichtlinie zusammengeführt wurden. Da dieser Beitrag zum Bürokratieabbau auf Seiten der Betroffenen, der Investoren als auch der kommunalen Bewilligungsbehörden auf positive Resonanz stieß, wird die Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2025“ im Wesentlichen beibehalten und es kommen nur wenige Veränderungen zum Tragen, um Planungssicherheit und Verlässlichkeit zu schaffen.
Voraussetzung für eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Baugenehmigung. Die bisher in Nummer 1.2 der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2024“ enthaltene Ausnahme, dass auch ein Vorbescheid ausreichend sein kann, wird ersatzlos aufgegeben.
Die für die Wohn- und Förderberechtigung maßgeblichen Einkommensgrenzen nach § 13 Absätze 1 und 4 WFNG NRW, werden ab dem Jahr 2025 angehoben und betragen
1. für einen 1-Personenhaushalt 23.540 Euro oder
2. für einen 2-Personenhaushalt 28.350 Euro sowie
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 6.530 Euro.
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des § 32 Absätze 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes in der aktuellen Fassung, erhöht sich die oben genannte Einkommensgrenze um weitere 860 Euro.
Insgesamt ist eine Förderung nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet und auf Dauer tragbar erscheint. Eine Belastung kann als tragbar angesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung die Einkünfte des/der Förderempfängers-/in nach Abzug der Belastung einschließlich sämtlicher Betriebskosten und aller sonstigen Zahlungsverpflichtungen ausreichen, den angemessenen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Nach Abzug der vorgenannten Belastung und sonstigen Zahlungsverpflichtungen sollen zum Lebensunterhalt monatlich mindestens verbleiben (Mindestrückbehalt):
1. für einen Einpersonenhaushalt 990 Euro (bisher: 970 Euro),
2. für einen Zweipersonenhaushalt 1.270 Euro (bisher: 1.1240 Euro) und
3. für jede weitere Person 320 Euro.
Die aus der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2024“ bekannten Förderkonditionen werden in der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2025“ beibehalten. Dies betrifft die Höhe der Grunddarlehen, die Zusatzdarlehen, die Bewilligungsmieten, die Zinsausgestaltung und die Regelungen über die Verwaltungskostenbeiträge.
4.2.1 Wohnraumförderung (Miete)
4.2.1.1 Konditionen
|
Grunddarlehen/qm (in EUR) |
||||
|
Einteilung |
Einkommensgruppe A |
Einkommensgruppe B |
||
|
2023 |
2024 und 2025 |
2023 |
2024 und 2025 |
|
|
M4+-Städte1 |
3.390,00 |
3.490,00 |
2.250,00 |
2.350,00 |
|
M4
|
3.250,00 |
3.350,00 |
2.190,00 |
2.290,00 |
|
M1 - M3
|
3.010,00 |
3.110,00 |
1.820,00 |
1.920,00 |
Hinweis: Oberhausen ist der Stufe M3 zuzuordnen.
4.2.1.2 Bewilligungsmieten
|
Bewilligungsmieten/qm (in EUR) |
||||
|
Einteilung |
Einkommensgruppe A |
Einkommensgruppe B |
||
|
2023 |
2024 und 2025 |
2023 |
2024 und 2025 |
|
|
M4+-Städte1 |
7,10 |
7,85 |
8,00 |
9,00 |
|
M4
|
6,50 |
7,25 |
7,40 |
8,40 |
|
M1 - M3
|
6,00 |
6,50 |
6,80 |
7,55 |
Hinweis: Oberhausen ist der Stufe M3 zuzuordnen.
4.2.2 Eigentumsförderung
Die Grunddarlehen bei der Eigentumsförderung wurden 2024 wie folgt angepasst und bleiben in 2025 bestehen:
|
Grunddarlehen/qm (in EUR) |
||||
|
Einteilung nach Kostenkategorie |
Einkommensgruppe A |
Einkommensgruppe B |
||
|
2023 |
2024 und 2025 |
2023 |
2024 und 2025 |
|
|
K4 |
177.000,00 |
184.000,00 |
106.000,00 |
110.000,00 |
|
K3
|
143.000,00 |
148.000,00 |
85.000,00 |
88.000,00 |
|
K2
|
111.000,00 |
115.000,00 |
66.000,00 |
69.000,00 |
|
K1
|
96.000,00 |
100.000,00 |
57.000,00 |
59.000,00 |
|
Familienbonus
|
23.000,00 |
24.000,00 |
23.000,00 |
24.000,00 |
Hinweis: Oberhausen ist der Stufe K3 zuzuordnen.
