Berichtsvorlage - M/17/6581
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Straßenüberführung Ulmenstraße über den Rhein-Herne-Kanal
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Ingo-Kim Schwarz
- Verantwortung:
- Fr. Mauksch, Hr. Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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07.05.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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08.05.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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15.05.2025
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Sachverhalt
Die Kreisstraße K18 (Ulmenstraße) von Oberhausen-Lirich nach Oberhausen-Buschhausen kreuzt die Bundeswasserstraße Rhein-Herne-Kanal (RHK) im Zuge einer Straßenüberführung.
Das Bauwerk im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wurde 1914 erstmalig hergestellt und zuletzt 1954 teilerneuert.
Der allgemeine Zustand der Brücke ist schlecht. 2016 wurde bereits der Rückbau der Gehwege erforderlich, jetzt soll das gesamte Bauwerk durch die WSV im Jahr 2028 erneuert werden. Die Bauzeit ist mit 2 Jahren geschätzt worden, davon 18 Monate unter Vollsperrung.
Die WSV beabsichtigt für den Ausbau des RHK den Neubau der Brücke mit größerer Stützweite und größerer lichten Durchfahrtshöhe (siehe Anlage 1 Bauwerksplan). Durch die geplante Vergrößerung von Stützweite und lichter Höhe ergibt sich eine Anhebung der Fahrbahn auf dem Bauwerk um ca. 40 cm. Diese Fahrbahnanhebung wird zu beiden Seiten der Brücke bis zu den benachbarten Knotenpunkten (Emscherstraße bzw. Weilerstraße) ausgeglichen, was zu minimal steileren Rampen führen wird. Die maximale Steigung wird nach erfolgtem Ausbau unter 3,8% liegen.
Zur Umsetzung der Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das von der WSV als Veranlasserin der Maßnahme durchgeführt wird. Im Zuge dieser Planfeststellung (voraussichtlich ab dem III. Quartal 2025 bis II. Quartal 2026) wird auch die Stadt als Kreuzungspartnerin beteiligt und hat Gelegenheit zur Stellungnahme.
Fahrbahn und Knotenpunkte werden wiederhergestellt, dabei wird die derzeit vorhandene Querschnittsaufteilung beibehalten, da nicht absehbar ist, wann eine Kompletterneuerung der betroffenen Straßen durchgeführt wird. Die Achsen der Ulmen-, Nelken- und Emscherstraße bleiben unverändert, je Fahrtrichtung erhält die Ulmenstraße eine Fahrspur mit 3,50 m und einen kombinierten Geh-/Radweg mit 4,00 m Breite. Auf die separate Abbiegespur in die Emscherstraße wird auch nach der Brückenerneuerung verzichtet. Die vorhandenen Busbuchten werden als potentielle Haltestellenpositionen für die STOAG wiederhergestellt. Der derzeit installierte Stabgitterzaun sowie die Altpapier-Container werden ebenfalls wieder aufgestellt. Die Nebenanlagen (Gehwege bzw. Grünflächen) werden an den Bestand angeschlossen. An der Zufahrt zur Weilerstraße werden die derzeit verbauten unflexiblen Steinpoller gegen umlegbare rot-weiße Poller ausgetauscht, um eine Durchfahrt für Rettungskräfte zu schaffen. Die Planung der Straße ist als Anlage (Anlage 2 Lageplan Verkehrsanlage) beigefügt.
Die Durchführung der Maßnahme ist ab dem ersten Quartal 2028 geplant und wird eine Gesamtbauzeit von 24 Monaten in Anspruch nehmen. Zur Realisierung wird mit einer Sperrzeit von ca. 18 Monaten gerechnet.
Die geplante Maßnahme zur Erneuerung der Brücke wird in der Sitzung des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses durch die WSV vorgestellt. Hier erfolgt auch eine Information über den aktuellen Stand der Maßnahme und des weiteren Vorgehens durch die WSV.
Zur Umsetzung der Maßnahme ist darüber hinaus der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt Oberhausen und der WSV erforderlich. Dabei handelt es sich um ein einseitiges Verlangen der WSV. Sie trägt somit als Veranlasserin die gesamten Herstellungskosten der Kreuzungsmaßnahme.
Durch den Neubau der Brücke ergibt sich in der zukünftigen Unterhaltung der Fahrbahn ein finanzieller Vorteil für die Stadt. Dieser Vorteil ist der WSV als Kostenträgerin der Brückenbaumaßnahme gemäß der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) zu erstatten. Nach vorläufigen Schätzungen beträgt der auszugleichende Vorteil ca. 100.000 Euro, der nach Fertigstellung der Maßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung an die WSV zu zahlen ist. Finanzielle Mittel werden im Zuge der Haushaltsanmeldung 2026ff angemeldet.
Die verkehrlichen Auswirkungen werden im Rahmen der weiteren Planungen durch die WVS mit dem Baustellenmanagement abgestimmt.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird zu den nächsten relevanten Verfahrensschritten, spätestens vor Beginn der Baumaßnahme, im Rahmen einer weiteren Berichtsvorlage über den aktuellen Sachstand informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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