Berichtsvorlage - B/17/6539
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitalpakt 2.0, Status und Ausblick
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Bearbeitung:
- Boris van Benthem
- Beteiligt:
- Schule
- Verantwortung:
- Michael Jehn, Jürgen Schmidt, Doreen Barzel, Boris van Benthem
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.05.2025
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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08.05.2025
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Sachverhalt
Die Umsetzung des Digitalpakt Schule NRW konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Seit Februar 2025 steht allen Schulen in Oberhausen ein flächendeckendes WLAN zur Verfügung. Die bereitgestellten Finanzmittel des Digitalpakt Schule NRW wurden zu 100 % fristgerecht abgerufen und eingesetzt.Zusätzlich zu den Mitteln des Digitalpakt Schule NRW wurden städtische Haushaltsmittel genutzt, um Maßnahmen der Medienentwicklungsplanung umzusetzen. Dies beinhaltete insbesondere die vollständige Ausstattung der Klassenräume mit digitalen Tafeln,die Erneuerung der Informatikräume sowiedie Beschaffung von Beamern, Dokumentenkameras und Bluetoothboxen.
Diese Maßnahmen tragen maßgeblich zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und zur Digitalisierung der Schulen bei.
Im Rahmen der letzten Kultusministerkonferenz wurde ein Eckpunktepapier verabschiedet, das den Digitalpakt 2.0 skizziert. Dieser findet auch Erwähnung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Sobald er durchdie neue Bundesregierung bestätigt und mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet wird, stehen voraussichtlich zusätzliche Fördermittel für den Zeitraum 2025 bis 2030 zur Verfügung. Das Eckpunktepapier beinhaltet auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum 01.01.2025, so dass bereits jetzt umgesetzte oder begonnene Maßnahmen nicht förderschädlich sind.
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Medienentwicklungsrunden der Schulen, orientiert an den beschlossenen Standards für das digitale Klassenzimmer, diese Mittel gezielt für die Erweiterung der schulischen Digitalisierungsstandards und die Weiterentwicklung des Medienentwicklungskonzeptes eingesetzt werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere:
Digitale Endgeräte:
Ziel ist es, die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse mit digitalen Endgeräten (z. B. iPads) sicherzustellen. Der bisherige Standard an weiterführenden Schulen soll von 20 % nach und nach auf 100 % angehoben werden.
Pädagogisch sinnvolle Umsetzung:
Eine schrittweise Erweiterung der Ausstattung wird angestrebt, um die pädagogische Integration optimal zu begleiten. Die Verwaltung wird die notwendigen Lieferverträge vorbereiten.
Ersatzbeschaffungen:
Altgeräte, die im Jahr 2025 bereits fünf Jahre im Einsatz sind, können bei einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn ebenfalls durch Mittel des Digitalpakt 2.0 ersetzt werden.
Betrieb, Wartung und Support:
Sollten die Erweiterungen der Medienentwicklungsplanung durch die Bereitstellung der Finanzmittel im Digitalpakt 2.0 ermöglicht und umgesetzt werden, so sind auch die Kapaizitäten für den Betrieb, die Wartung und den Support der Endgeräte entsprechend anzupassen. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt quantifiziert werden, bisher ist nicht ersichtlich, ob hierzu ebenfalls Finanzmittel des Digitalpaktes Schule 2.0 bereitgestellt werden.
Besonderer Fokus: Elternfinanzierte Geräte
Die neue Gesamtschule wurde seit ihrer Gründung zum letzten Schuljahr bereits vollständig mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Derzeit wird diese Ausstattung jedoch zu 80 % durch Eltern finanziert; lediglich 20 % der Geräte stammen aus städtischen Mitteln. Dieses Modell der elternfinanzierten Endgeräte steht allen weiterführenden Schulen zur Verfügung. Da noch im Jahr 2025 damit gerechnet werden kann, dass eine Finanzierung digitaler Endgeräte durch den Digitalpakt 2.0 möglich wird, würde die Nutzung der Elternfinanzierung in Verbindung mit der anschließenden Kostenübernahme für zukünftige Geräte bei Betroffenen Eltern auf wenig Verständnis treffen.
Um diesem Thema entgegenzuwirken und betroffene Eltern nicht über Gebühr zu belasten, hat die Verwaltung beschlossen, die Finanzierung eines Endgeräte-Pools aus städtischen Mitteln zu realisieren. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 200.000 €. Diese Mittel werden aus dem eingeplanten Haushaltsansatz 2025 für Investitionen in die Schuldigitalisierung entnommen. Nach aktuellem Stand entstehen hierdurch keinerlei negative Auswirkungen auf die von den Schulen angemeldeten Bedarfe.
Es wird angestrebt, diese Summe durch den Digitalpakt Schule 2.0 ggf. zu refinanzieren, sobald dieser beschlossen wurde und die konkreten Förderrichtlinien vorliegen.
