Berichtsvorlage - M/17/6562
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung zur Projektauswahl im "Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart" getroffen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Integrierte Stadtentwickl. u. Statistik
- Bearbeitung:
- Katrin Gießen
- Beteiligt:
- Dezernat 4 / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT; IT; Dezernat 0 / Strategische Planung
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.05.2025
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Sachverhalt
Bundesfördermittelgeber bewilligte eingereichte Projektideen
Die Stadt Oberhausen erhält im Zuge des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ (MPSC) finanzielle Mittel zur Umsetzung eines partizipativen Projektfonds, dem „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“. Ziel des Co-Creation-Funds ist es, durch Projektförderung verschiedene Zielgruppen an der Gestaltung ihrer Stadt aktiv mitwirken zu lassen und einen Mehrwert für die Oberhausener Stadtgesellschaft zu erzielen. Die Ideenentwicklung wird durch verschiedene Partizipationsformate (z.B. „Ideenbörse“, „Dialog mit der Fachverwaltung“ und „Projektlabor“) begleitet und die Ideengeberinnen und Ideengeber bei der Qualifizierung ihrer Ideen für eine Antragstellung unterstützt.
Der erste Durchgang der Ideenentwicklung konnte im Dezember 2024 mit der Antragstellung zum 31.12.2024 abgeschlossen werden. Die eingereichten 15 Anträge sind hinsichtlich der Förderkriterien geprüft und von einer interdisziplinären Jury am 14.02.2025 diskutiert und bewertet worden. Die Jury hat neun Projekte beschlossen, die für Oberhausen einen innovativen und modellhaften Lösungsansatz für eine aktuelle Herausforderung der Stadtentwicklung verfolgen. Drei Projekte sind als nicht förderfähig bewertet worden. Drei Projekte haben die Möglichkeit zur Wiedervorlage.
Dem Bundesfördermittelgeber sind die neun ausgewählten Projekte mit einem Fördervolumen von 429.892,75 Euro im Anschluss zur Freigabe vorgelegt und von ihm abschließend befürwortet worden. Die bewilligten Projekte werden am 30.04.2025 bekannt gegeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Ideengeberinnen und Ideengeber haben mit Auszahlung der beantragten Fördersummen acht Monate Zeit ihre Projekte umzusetzen. Parallel zur Umsetzungsphase wird eine zweite Ideenentwicklungsphase angestoßen.
Was ist der Co-Creation-Fund?
Die Digitalisierung stellt Städte und Kommunen vor neue und vielfältige Herausforderungen. Für die Stadt Oberhausen bedeutet dies, innovative Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen wie soziale Spaltung, Klimaanpassung, Verkehrswende und den Funktionswandel von Innenstädten zu finden und durch neue Impulse die Stadtentwicklung in den digitalen Raum zu verlängern. Digitalisierung soll dabei keinen Selbstzweck erfüllen, sondern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger steigern und sie in den Gestaltungsprozess mit einbinden. Dies erfordert neue Formen der Partizipation, die über traditionelle Beteiligungsmethoden und digitale Tools hinausgehen und neue Ansätze ko-kreativer Zusammenarbeit von Stadtgesellschaft und Verwaltung erfordern. Co-Creation meint hierbei einen gemeinsamen Schöpfungsprozess im Zusammenwirken vieler Akteure und Disziplinen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Smart City Oberhausen mit der Maßnahme „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“ einen Projektfonds konzipiert, der die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projekten mit Bürgerschaft, lokalen Akteuren und Vereinen, Unternehmen sowie insbesondere der Oberhausener Start-Up-Szene ermöglicht.
Es können Projektideen unterschiedlicher Größen gefördert werden. Bedienung für die Antragsstellung ist, dass die Projektideen auf die Ziele des integrierten Stadtentwicklungskonzepts einzahlen, einen Digitalisierungscharakter erfüllen und eine innovative Lösung für Herausforderungen der Stadtentwicklung darbieten.
Gefördert wird die Projektumsetzung mit jeweils bis zu 50.000 Euro. Um in der Ideenfindung und Projektentwicklungsphase einen innovationsfördernden Handlungsspielraum zu erhalten, ermöglicht die Förderrichtlinie, auch Projektideen oberhalb der 50.000 Euro Projektförderung mit fördern zu können. Die Antragsteller müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent nachweisen. Für die Projektförderung stehen insgesamt 550.000 Euro zur Verfügung. Bei erfolgreichem Projektverlauf können für den Co-Creation-Fund ggf. weitere Mittel bereitgestellt werden.
Über die Auswahl der Projekte entscheidet eine interdisziplinäre Jury, die durch den Rat beschlossen worden ist. Die inhaltliche Vorbereitung der Entscheidung sowie die Begleitung von Antragstellenden durch den Prozess erfolgt durch das Smart-City-Team.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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154,1 kB
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