Berichtsvorlage - M/17/6581

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Sachverhalt

 

Die Kreisstraße K18 (Ulmenstraße) von Oberhausen-Lirich nach Oberhausen-Buschhausen kreuzt die Bundeswasserstraße Rhein-Herne-Kanal (RHK) im Zuge einer Straßenüber­führung.

 

Das Bauwerk im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wurde 1914 erstmalig hergestellt und zuletzt 1954 teilerneuert.

 

Der allgemeine Zustand der Brücke ist schlecht. 2016 wurde bereits der Rückbau der Geh­wege erforderlich, jetzt soll das gesamte Bauwerk durch die WSV im Jahr 2028 erneuert werden. Die Bauzeit ist mit 2 Jahren geschätzt worden, davon 18 Monate unter Vollsperrung.

 

Die WSV beabsichtigt für den Ausbau des RHK den Neubau der Brücke mit größerer Stütz­weite und größerer lichten Durchfahrtshöhe (siehe Anlage 1 Bauwerksplan). Durch die ge­plante Vergrößerung von Stützweite und lichter Höhe ergibt sich eine Anhebung der Fahr­bahn auf dem Bauwerk um ca. 40 cm. Diese Fahrbahnanhebung wird zu beiden Seiten der Brücke bis zu den benachbarten Knotenpunkten (Emscherstraße bzw. Weilerstraße) ausge­glichen, was zu minimal steileren Rampen führen wird. Die maximale Steigung wird nach erfolgtem Ausbau unter 3,8% liegen.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das von der WSV als Veranlasserin der Maßnahme durchgeführt wird. Im Zuge dieser Planfeststellung (voraussichtlich ab dem III. Quartal 2025 bis II. Quartal 2026) wird auch die Stadt als Kreu­zungspartnerin beteiligt und hat Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Fahrbahn und Knotenpunkte werden wiederhergestellt, dabei wird die derzeit vorhandene Querschnittsaufteilung beibehalten, da nicht absehbar ist, wann eine Kompletterneuerung der betroffenen Straßen durchgeführt wird. Die Achsen der Ulmen-, Nelken- und Emscher­straße bleiben unverändert, je Fahrtrichtung erhält die Ulmenstraße eine Fahrspur mit 3,50 m und einen kombinierten Geh-/Radweg mit 4,00 m Breite. Auf die separate Abbiege­spur in die Emscherstraße wird auch nach der Brückenerneuerung verzichtet. Die vorhan­denen Busbuchten werden als potentielle Haltestellenpositionen für die STOAG wiederher­gestellt. Der derzeit installierte Stabgitterzaun sowie die Altpapier-Container werden eben­falls wieder aufgestellt. Die Nebenanlagen (Gehwege bzw. Grünflächen) werden an den Be­stand angeschlossen. An der Zufahrt zur Weilerstraße werden die derzeit verbauten unflexib­len Steinpoller gegen umlegbare rot-weiße Poller ausgetauscht, um eine Durchfahrt für Ret­tungskräfte zu schaffen. Die Planung der Straße ist als Anlage (Anlage 2 Lageplan Ver­kehrsanlage) beigefügt.

 

Die Durchführung der Maßnahme ist ab dem ersten Quartal 2028 geplant und wird eine Ge­samtbauzeit von 24 Monaten in Anspruch nehmen. Zur Realisierung wird mit einer Sperrzeit von ca. 18 Monaten gerechnet.

 

Die geplante Maßnahme zur Erneuerung der Brücke wird in der Sitzung des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses durch die WSV vorgestellt. Hier erfolgt auch eine Information über den aktuellen Stand der Maßnahme und des weiteren Vorgehens durch die WSV.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme ist darüber hinaus der Abschluss einer Kreuzungsverein­barung zwischen der Stadt Oberhausen und der WSV erforderlich. Dabei handelt es sich um ein einseitiges Verlangen der WSV. Sie trägt somit als Veranlasserin die gesamten Herstel­lungskosten der Kreuzungsmaßnahme.

 

Durch den Neubau der Brücke ergibt sich in der zukünftigen Unterhaltung der Fahrbahn ein finanzieller Vorteil für die Stadt. Dieser Vorteil ist der WSV als Kostenträgerin der Brücken­baumaßnahme gemäß der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) zu erstatten. Nach vorläufigen Schätzungen beträgt der auszugleichende Vorteil ca. 100.000 Euro, der nach Fertigstellung der Maßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung an die WSV zu zah­len ist. Finanzielle Mittel werden im Zuge der Haushaltsanmeldung 2026ff angemeldet.

 

Die verkehrlichen Auswirkungen werden im Rahmen der weiteren Planungen durch die WVS mit dem Baustellenmanagement abgestimmt.

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird zu den nächsten relevanten Verfahrensschritten, spätes­tens vor Beginn der Baumaßnahme, im Rahmen einer weiteren Berichtsvorlage über den aktuellen Sachstand informieren.

 

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Anlagen

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