Berichtsvorlage - M/17/6579
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollzug der Baumschutzsatzung auf Privatgrundstücken für das Jahr 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Herr Reeh, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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06.05.2025
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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07.05.2025
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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08.05.2025
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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08.05.2025
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Sachverhalt
Die nachfolgenden Ausführungen behandeln den Vollzug der Baumschutzsatzung auf Privatgrundstücken. Die Ausführungen sind auf das gesamte Stadtgebiet bezogen.
Im Aufgabengebiet Baumschutz wurden im Jahr 2024 qualifizierte Bürgerberatungen zum Thema ”Baumschutz” durchgeführt, die nicht zuletzt dem Ziel dienten, einen vorhandenen Baumstandort zu erhalten.
Insgesamt wurden 197 Anträge auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen bei der zuständigen Abteilung der Servicebetriebe Oberhausen eingereicht.
Bei der Vorprüfung eines Antrags wird festgestellt, ob der zur Fällung beantragte Baum durch die Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen geschützt ist. Handelt es sich um einen geschützten Baum wird die Antragsbearbeitung aufgenommen. Handelt es sich um einen nicht geschützten Baum wird der Antrag lediglich statistisch aufgenommen und der Antragsteller entsprechend informiert.
Die Fachverwaltung geht davon aus, dass die Dunkelziffer der nicht genehmigungspflichtigen Bäume höher ist, als in der Statistik angegeben. Dies liegt darin begründet, dass die Genehmigungspflicht häufig in einem beratenden Gespräch oder Telefonat bereits vorab geprüft wird, sodass es hier nicht mehr zur Antragstellung kommt.
Anträge auf Fällung oder Rückschnitt beinhalten teilweise nicht nur einen, sondern mehrere Bäume.Im Jahr 2024 wurde bei 44 Anträgen (129 Einzelbäume betreffend) im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine Genehmigungspflicht besteht. 105 dieser Bäume unterlagen aufgrund ihrer Baumarten oder ihrer Stammumfänge nicht den Bestimmungen der Satzung. 1 Baum war bereits abgestorben und 23 Bäume mussten im Rahmen von angezeigten Gefahrenabwehrmaßnahmen entfernt werden.
Es wurden in 2024 153 Anträge (266 Einzelbäume betreffend) auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen gestellt. Für 212 Bäume wurde die Fällung und für 54 Bäume ein Rückschnitt beantragt. Nach fachlicher und rechtlicher Prüfung der Anträge wurden für 186 Bäume Fällgenehmigungen und für 21 Bäume Rückschnittgenehmigungen ausgestellt. Für die restlichen 59 Bäume wurden Ablehnungen ausgesprochen.
Die zwei häufigsten Gründe für die Genehmigung einer Fällung waren:
- Krankheit oder Schädigung des Baumes bzw. Gefahr für Leib und Leben und Sachen (für 118 Bäume) und
- Bauvorhaben (für 61 Bäume)
Wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Baumschutzsatzung wurden 5 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Nachfolgenden sind die Zahlen bezogen auf die einzelnen Bezirke Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade tabellarisch zusammengefasst.
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Osterfeld |
Alt-Oberhausen |
Sterkrade |
Gesamt |
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Anzahl der zur Fällung beantragten Bäume:
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36 |
95 |
81 |
212 |
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20 |
88 |
78 |
186 |
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16 |
7 |
3 |
26 |
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Anzahl der zum Rückschnitt beantragten Bäume:
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9 |
27 |
18 |
54 |
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7 |
4 |
10 |
21 |
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2 |
23 |
8 |
33 |
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Mit Fällgenehmigung geforderte Ersatzpflanzungen |
36 |
117 |
78 |
231 |
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eingegangene Ausgleichszahlung* für die Neupflanzung von Bäumen im Stadtgebiet |
33.300,00 Euro |
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*Die eingegangenen Ausgleichszahlungen beziehen sich auf geforderte Ersatzpflanzungen aus verschiedenen Vorgängen der letzten Jahre. Die Summe ist nicht auf geforderte Ersatzpflanzungen ausschließlich aus dem Jahr 2024 zu beziehen.
