Berichtsvorlage - M/17/6561
Grunddaten
- Betreff:
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Bericht zum Antrag der SPD-Fraktion „Prüfung der Fußgängerquerung an der Auffahrt zum Rhein-Herne-Kanal im Kreuzungsbereich Liricher-/ Ulmen-/Nelkenstraße.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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07.05.2025
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Sachverhalt
Die Verwaltung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 29.01.2025 gebeten die Situation im genannten Querungsbereich hinsichtlich der Sicherheit für Fußgänger:innen zu prüfen, wobei eine Ergänzung der Lichtsignalanlage um einen zusätzlichen Fußgängerschutzblinker oder eine alternative zielführende Lösung ins Auge gefasst werden kann.
Im Rahmen der Prüfung wurde die Verkehrssituation vor Ort bewertet. Dabei wurde festgestellt, dass die Sichtbeziehungen für Fahrzeugführende auf querende Fußgänger:innen an der Lichtsignalanlage ausreichend sind. Die Fußgängerquerung ist durch die bestehende Signalanlage gesichert, und die Verkehrsführung ist übersichtlich gestaltet.
Zudem liegen keine polizeilich erfassten Unfälle mit Beteiligung von Fußgänger:innen an der betreffenden Querungsstelle vor. Auch aus verkehrsrechtlicher Sicht besteht dort aufgrund der bestehenden Tempo-30-Regelung bereits ein erhöhtes Maß an Verkehrssicherheit. Eine aktuelle Geschwindigkeitsmessung hat ergeben, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überwiegend eingehalten wird; Hinweise auf systematisch überhöhte Geschwindigkeiten konnten nicht festgestellt werden.
Vor diesem Hintergrund gibt es keine Notwendigkeit für eine Ergänzung der bestehenden Lichtsignalanlage oder die Installation eines zusätzlichen Fußgängerschutzblinkers. Aus fachlicher Sicht bestehen derzeit keine sicherheitsrelevanten Defizite, die ein zusätzliches Signal rechtfertigen würden.
