Beschlussvorlage - B/17/6571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanal­sanierungsmaßnahme Falkensteinstraße von Mülheimer Str. bis HsNr. 115

 

Haushaltsmittel stehen bei der

 

Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –

 

in Höhe von 313.918,44 EUR brutto zur Verfügung.

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Bezug

 

B/17/4099-01 - Kanalbauprogramm 2024

B/17/6021 - Straßen- und Wegekonzept 2025-2029

 

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Sachverhalt

 

Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Verpflichtung entfallen, für die im bisher notwendigen Straßen- und Wegekonzept aufgeführten Straßenausbaumaßnahmen verbindliche Versammlungen der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbind­liche Anliegerversammlung) durchzuführen.

 

Für die nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist nunmehr vor deren Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Ober­hausen zwar auch nicht mehr notwendig, aber im Hinblick auf die inhaltliche Bestimmtheit des Bauprogramms beitragsrechtlich von Nutzen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2025 bis 2029 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:

 

Falkensteinstraße von Mülheimer Str. bis HsNr.115

(lfd. Nr. 455 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

In der Falkensteinstraße von Mülheimer Str. bis HsNr.115 ist der Kanal zu sanieren. Die Sa­nierung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2025 beschlossen.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der erste Teil des Bestandskanals wur­de 1925 als Kreisprofil in der Nennweite von DN 300 mit Sohltiefen zwischen ca. 3,57 m und ca. 3,95 m verlegt. Der restliche Teil des Bestandskanals wurde 1925 als Kreisprofil in den Nennweiten DN 350 mit Sohltiefen zwischen ca. 4,00 m und ca. 4,38 m verlegt. Die kamera­technischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus schadensbedingten Gründen die Sanierung mittels Liner des Kanals erforderlich ist. Durch die Kanalsanierung werden die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.

 

Im Vorfeld der Baumaßnahme müssen keine Versorgungsleitungen verlegt werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im 3. Quartal 2025. Die Bauzeit für den Einzug des Inliners wird auf ca. 1 Monat geschätzt.

 

An den Kanalschächten sind rundum für die benötigten Aufstellflächen Leitbaken vorge­sehen. Der Verkehr ist voraussichtlich in beiden Richtungen uneingeschränkt befahrbar. Im Kreuzungsbereich der Lipperheidstraße ist das Linksabbiegen von der Falkensteinstraße in die Lipperheidstraße nur eingeschränkt möglich. Das gleiche gilt für das Linksabbiegen von der Lipperheidstraße in die Falkensteinstraße. Das betrifft sowohl das Linksabbiegen aus der nördlichen, als auch aus der südlichen Lipperheidstraße.

 

Im Kreuzungsbereich der Arndtstraße ist je nach Fortschritt der Baumaßnahme das Links­abbiegen von der Falkensteinstraße in die Arndtstraße, als auch von der Arndtstraße in die Falkensteinstraße aus südlicher Richtung nur eingeschränkt möglich. Im Kreuzungsbereich zur Mülheimer Straße ist der Rechtsabbiegestreifen nicht nutzbar. Eine genaue Abstimmung zur Leitung des Straßenverkehrs wird im Zuge der Ausführungsplanung mit dem Bau­stellenmanagement erfolgen.

Die geschätzten Baukosten betragen 313.918,44 EUR brutto.

 

Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.

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