Beschlussvorlage - B/17/6582
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellvertretender Schriftführer der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Maik Stamm
- Beteiligt:
- Bürgerservice; Dezernat 4 / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT
- Verantwortung:
- Herr Jehn, Frau Wilken
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
07.05.2025
|
Sachverhalt
Gemäß § 22 Absatz 4 i.V.m. § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretung bestellt die Bezirksvertretung den/die Schriftführer/in für die Sitzungen der Bezirksvertretung und die Stellvertretung.
Nach § 38 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Leiter der Bezirksverwaltungsstellen verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung Alt Oberhausen teilzunehmen. In dieser Funktion ist Herr Maik Stamm als stellvertretender Leiter und Schriftführer für die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen bestellt worden.
Herr Olaf Hinkemeyer, Bezirksverwaltungsstelle/Bürgerservice Osterfeld, steht als stellvertretender Schriftführer für die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Niklas Müller ebenfalls zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. In der langjährigen Praxis hat sich diese Verfahrensweise bewährt.
