Beschlussvorlage - B/17/6575
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellvertretender Schriftführer der Bezirksvertretung Osterfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Osterfeld
- Bearbeitung:
- Olaf Hinkemeyer
- Beteiligt:
- Bürgerservice; Dezernat 4 / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT
- Verantwortung:
- Herr Jehn, Frau Wilken
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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06.05.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 22 Absatz 4 i.V.m. § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretung bestellt die Bezirksvertretung den/die Schriftführer/in für die Sitzungen der Bezirksvertretung und die Stellvertretung.
Nach § 38 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung Osterfeld teilzunehmen. In dieser Funktion ist Herr Olaf Hinkemeyer als Schriftführer für die Bezirksvertretung Osterfeld bestellt worden.
Herr Maik Stamm, Bezirksverwaltungsstelle/Bürgerservice Alt-Oberhausen, steht als stellvertretender Schriftführer für die Bezirksvertretung Osterfeld zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Niklas Müller ebenfalls zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. In der langjährigen Praxis hat sich diese Verfahrensweise bewährt.
