Beschlussvorlage - B/16/1142-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Termins für die Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Sportförderdarlehen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Frau Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Anhörung
|
|
|
|
29.10.2015
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.11.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
16.11.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
Den im Beschluss vom 17.12.2012 gesetzten Termin, bei vorzeitiger Vollrückzahlung von Darlehen aus dem Sportförderprogramm einen Kapitalnachlass auf das jeweilige Restkapital bei Darlehen mit einem Ursprungskapital
- bis 1.500,00 EUR von 10 %
- über 1.500,00 EUR von 15 %
um weitere 3 Jahre bis zum 31.12.2018 unter der Voraussetzung zu verlängern, dass 20 % des Ursprungsdarlehens planmäßig getilgt wurden.
Konsequenzen
Bezug
Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Sportförderdarlehen, Ratsbeschluss vom 17.12.2012, Drucksache-Nr. B/15/2388-01, sowie Ratsbeschluss vom 05.11.2001, Drucksache-Nr. 1952, zur Anpassung der Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Sportförderdarlehen aufgrund der geänderten Richtlinien über die Gewährung von Darlehen an Oberhausener Sportvereine vom 30.08.2001.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[x]
Die Stadt verzichtet in Höhe der Kapitalnachlässe auf Darlehensbeträge. Durch den verstärkten Kapitalrückfluss ermäßigt sich jedoch das Kreditvolumen im Jahr des Rückflusses und vermindert so die Gesamtbelastung der Stadt. Die finanziellen Verbesserungen für den städtischen Haushalts richten sich nach den jeweiligen Kreditkonditionen bei der Aufnahme der Kommunalkredite.
b) Sonstige
-
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat am 17.12.2012 beschlossen, Kapitalnachlässe bei vorzeitiger Vollrückzahlung städtischer Sportförderdarlehen bis zum 31.12.2015 zu gewähren.
Diese Regelung gilt seit 1998.
Die Darlehen an Sportvereine werden nach den Richtlinien zinslos gewährt und sind im ersten Jahr nach Auszahlung tilgungsfrei. Die Gewährung von Kapitalnachlass bedeutet, dass sich dieser Darlehensanteil automatisch in einen Zuschuss verwandelt. Um zu verhindern, dass auf diesen Kapitalnachlass schon bei der Beantragung des Darlehens spekuliert wird, wurde die Möglichkeit einer Vollrückzahlung erst nach einer 20 %igen planmäßigen Tilgung des Ursprungskapitals festgelegt. Sonst bestand die Gefahr, dass die Stadt Oberhausen, die ihre Darlehensvergabe selbst über Kommunalkredite finanziert, ihren Kreditverpflichtungen weiter nachkommt, während der Sportverein nach Auszahlung des ihm gewährten Darlehens dieses sofort mit Kapitalnachlass tilgt, ohne jemals eine planmäßige Tilgungsrate gezahlt zu haben.
Die vorgeschlagene prozentuale Abstufung des Kapitalnachlasses nach der Höhe des Ursprungskapitals soll das Verhältnis Darlehenshöhe und –laufzeit zur Höhe des Kapitalnachlasses gerechter gestalten.
Der Anreiz für die Sportvereine, die Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen ist um so größer, je höher der eingesparte Betrag ist. Dieser ist wiederum abhängig von der Höhe des Darlehens und dessen Restlaufzeit, wobei sich die Laufzeit der Darlehen nach dem jeweiligen Tilgungssatz richtet.
Die Darlehen werden nach den zurzeit gültigen Richtlinien wie folgt getilgt:
Darlehen bis1.500,00 EUR 20 % p. a. Laufzeit 5 Jahre
Darlehen bis5.100,00 EUR 10 % p. a. Laufzeit10 Jahre
Darlehen über5.100,00 EUR 5 % p. a. Laufzeit20 Jahre
Darlehen für Sportgeräte über5.100,00 EUR 7 % p. a. Laufzeit ca.15 Jahre.
Sofern die Sportvereine über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen, dürfte sich für die Stadt Oberhausen eine Möglichkeit ergeben, vorzeitige Kapitalrückflüsse zu erzielen und ihre Belastungen für diese Darlehen, auch bei der derzeitigen niedrigen Kapitalmarktsituation, zu reduzieren.
