Beschlussvorlage - B/17/6492
Grunddaten
- Betreff:
-
Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen - Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und des Lageberichtes 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Beteiligt:
- Finanzen; Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Frau Tannert; Herr Jehn; Herr Tsalastras; Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss SBO
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Vorberatung
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13.05.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.05.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.05.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss beschließt gemäß § 5 Zif. 2 lit. a) der Betriebssatzung der Stadt Oberhausen für den Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen vom 21.12.2020, der Betriebsleitung der SBO für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
- Der Rat der Stadt stellt gemäß § 4 lit. c) Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den aus
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anlagennachweis und Anhang
bestehenden Jahresabschluss 2024 und den Lagebericht 2024 der SBO Servicebetriebe Oberhausen fest.
- Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 4 lit. c) EigVO NRW
- den Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 2.270.035,06 Euro auf neue Rechnung vorzutragen sowie
- dem Betriebsausschuss der SBO Servicebetriebe Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt
Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NW in Verbindung mit § 15 der Betriebssatzung der SBO Servicebetriebe Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.
Entsprechend des Beschlusses des Betriebsausschusses – Sitzung am 10.09.2024, Drucksache-Nr. B/17/5603 – wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schulte GmbH, Oberhausen, auf Grundlage des § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt und beauftragt, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 in entsprechender Anwendung der §§ 316ff. HGB zu prüfen. Ferner erfolgte eine Beauftragung zur Prüfung gemäß
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).
Für den Eigenbetrieb finden gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigO) NRW) die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften (§267 Abs. 3 und 4 HGB) sinngemäß Anwendung.
Die Prüfung wurde mit Unterbrechungen in den Monaten November und Dezember 2024 bis (Vorprüfung) sowie im Februar 2025 in den Geschäftsräumen der SBO durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte im Büro der Dr. Schulte GmbH.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 03.03.2025 erteilt.
Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2024 und den Lagebericht 2024 gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen.
Das Wirtschaftsjahr 2024 wurde mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.270.035,06 Euro abgeschlossen. Die Betriebsleitung regt an, den Jahresüberschuss 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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195,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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412,2 kB
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