Antragsvorlage - A/17/6512

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt,

  1. die Neueinrichtung einer Vollzeitplanstelle (EG 13 TVöD bzw. A 13 (h. D.) LBesG) im Bereich 2-2/ Umwelt für das Aufgabengebiet  „Untere Naturschutzbehörde (UNB)“,
     
  2. die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 64.250 € bzw. 72.170 € im Deckungsring Personal (D00000001) unter Berücksichtigung einer Stellenbesetzung zum 01.07.2025
     
  3. mit der Neueinrichtung der Stelle die Erstellung/vollständige Aktualisierung des derzeitigen Landschaftsplans sicherzustellen.
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Bezug

B/17/6330 – Einrichtung einer Vollzeitplanstelle im Bereich 2-2/Umwelt

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Sachverhalt

Die Erstellung eines Landschaftsplanes ist ein zentrales Instrument zur Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft im Stadtgebiet. Sie ermöglicht eine systematische Erfassung und Bewertung schutzwürdiger Lebensräume, Artenvorkommen und ökologischer Zusammenhänge und bildet damit die Grundlage für eine vorausschauende, verantwortungsvolle Umweltpolitik in der Stadt.
Zudem schafft ein aktueller Landschaftsplan notwendige und verlässliche Rahmenbedingungen, die dazu beitragen, planerische Verfahren klarer zu strukturieren und im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung sofort Aspekte und Anforderungen des Umweltschutzes mit zu berücksichtigen.

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