Beschlussvorlage - B/17/6483

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss und den Schulausschuss.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der beantragten Fördermaßnahme für die Neu- und Umbaumaßnahmen von Außengeländen an Grundschulen mit einem Gesamtauszahlungsvolumen in Höhe von 2.923.529,41 EUR (2025-2027) durch die Service Betriebe Oberhausen (SBO). Die für 2025 voraussichtlich benötigten Auszahlungen in Höhe von 974.509,80 EUR stehen bei der Finanzstelle 330003010004000 (Schulhöfe/Geräte), Finanzposition 785100 (Auszahlung für Hochbaumaßnahmen) zur Verfügung. Die zu erwartenden Fördergelder in Höhe von 828.333,33 EUR sind bei o. g. Finanzstelle, Finanzposition 681100 (Investitionszuweisungen vom Land) außerplanmäßig in 2025 zu vereinnahmen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der beantragten Fördermaßnahme für die Beschaffung der Multifunktionalen Inneneinrichtung für Grundschulen im Rahmen einer ganztägigen Raumnutzung mit einem Gesamtauszahlungsvolumen in Höhe von 2.023.529,41 EUR (2025-2027) durch die SBO.

 

Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung des für 2025 benötigten Auszahlungsbudgets in Höhe von 674.509,80 EUR bei der Finanzstelle 330003010101000 (Verschiedene Grundschulen), Finanzposition 783100 (Auszahlungen Erwerb beweglicher Sachanlagen über 800,00 EUR).

 

 

Deckungsvorschlag: 

Die analog zu erwartenden Förderbeträge (573.333,33 EUR) sind außerplanmäßig bei o. g. Finanzstelle, Finanzposition 681100 (Investitionszuweisungen vom Land) in 2025 zu vereinnahmen. Für den Restbetrag in Höhe von 101.176,47 EUR besteht keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die vorgegebene Kreditobergrenze der BZR Düsseldorf wird beachtet.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Vorbemerkung: Aufgrund von Verzögerungen bei den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf Seiten der Stadt Oberhausen als auch der fördermittelgebenden Stelle der Bezirksregierung wird auf die Vorberatungen im Haupt-und Finanzausschuss und Schulausschuss verzichtet, damit die Maßnahmen an den Schulaußenanlagen in den Sommerferien realisiert werden können, um die Beeinträchtigungen für den Schulbetrieb möglichst gering zu halten.

 

Das Förderprogramm „Infrastruktur im Ganztag“ bietet Kommunen die Möglichkeit, das (räumliche) Ganztagsangebot an Grundschulen zu erweitern und zu optimieren. Hierfür werden Mittel für den Neubau, Umbau und die Erweiterung von Gebäuden, einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken sowie die Sanierung (auch die energetische Sanierung) zur Verfügung gestellt. Möglich sind auch Investitionen für die Ausstattung der Ganztagsräume.

 

Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztätiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) erhält die Stadt Oberhausen ein „Schulträgerbudget“ in Höhe von 9.209.833,74 EUR was einer Förderquote in Höhe von 85 % entspricht, der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 15 %; das Förderprogramm ist auf drei Jahre angelegt.

Für einen Teil des Förderbudgets (4.205.000,00 EUR) wurde ein Antrag für:

 

  1. Neu- und Umbaumaßnahmen im Außengelände verschiedener Grundschulen in Höhe von 2.485.000,00 EUR

sowie

  1. Beschaffung Multifunktionaler Inneneinrichtung für eine ganztägige Raumnutzung an Grundschulen in Höhe von 1.720.000,00 EUR

 

durch den Bereich 3-3 gestellt. Für das restliche Förderbudget wurden seitens der SBO Anträge für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 4.990.498,52 EUR gestellt.

 

Eine mündliche Zusage über die Fördersumme von 4.205.000 EUR wurde seitens der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt. Auch der SBO wurde eine mündliche Zusicherung gegenüber ausgesprochen. Der Förderbescheid selbst ergeht nach der Zuteilung der Förderbudgets der Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

Die Differenz zwischen dem „Max. möglichem Gesamtinvestitionsvolumen“ (10.835.098,52 EUR) und der konkreten „Gesamtinvestition“ (10.818.233,55 EUR) ergibt sich dadurch, dass das Förderbudget nicht in Gänze fördersummenscharf mit Maßnahmen hinterlegt werden konnte. Dies gilt auch für die Differenz im Eigenanteil.

 

Finanzmittel

 

Neu- und Umbaumaßnahmen Schulaußengelände

 

 

Umsetzungszeitraum:

2025 – 2027

Förderfähige Gesamtkosten

2.923.529,41 EUR

Auszahlungen jährlich

974.509,80 EUR

Förderquote:

85 %

Fördersumme:

2.485.000,00 EUR

Einzahlungen jährlich

828.333,33 EUR

Eigenanteil:

15 %

Eigenanteil EUR

438.529,41 EUR

Finanzstelle

330003010004000 (Schulhöfe/Geräte)

 

Finanzposition Auszahlungen

785100

Finanzposition Einzahlungen

681100

 

 

 

 

 

Die Auszahlungen für die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 in Höhe von jeweils 974.509,80 EUR sind bei den Haushaltsanmeldungen für 2025 ff. im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 

Die Einzahlungen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 828.333,33 EUR sind außerplanmäßig zu vereinnahmen.

 

Für die Folgejahre 2026 und 2027 werden die Einzahlungen analog bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt.

 

Finanzmittel

 

Einrichtung Multifunktionaler Räume

 

 

Umsetzungszeitraum:

2025 - 2027

Förderfähige Gesamtkosten

2.023.529,41 EUR

Auszahlungen jährlich

674.509,80 EUR

Förderquote:

85 %

Fördersumme

1.720.000,00 EUR

Einzahlungen jährlich

573.333,33 EUR

Eigenanteil

15 %

Eigenanteil EUR

303.529,41 EUR

Finanzstelle

330003010101000 (Verschiedene

Grundschulen)

Finanzposition Auszahlungen

783100

Finanzposition Einzahlungen

681100

 

 

 

 

 

Die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 674.509,80 EUR sowie die Einzahlungen in Höhe von 573.333,33 EUR sind außerplanmäßig bereitzustellen bzw. zu vereinnahmen, da zur Haushaltsplanung das Förderprogramm noch nicht bekannt war.

 

Analog hierzu werden die Ein- und Auszahlungen für die Folgejahre 2026 und 2027 bei den Haushaltsanmeldungen für 2026 ff. berücksichtigt.

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Anlagen

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