Beschlussvorlage - B/17/6322

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Oberhausen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

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Bezug

B/16/5661-01

 

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Sachverhalt

Die Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Oberhausen (nachstehend nur „Wahlordnung“ genannt) dienen einer möglichst einfachen Handhabung der Integrationsratswahl.

 

Hierbei werden -sowohl in der zurzeit geltenden Wahlordnung, als auch in dem vorliegenden Vorschlag für eine Neufassung dieser Wahlordnung- einzelne Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in die Wahlordnung übernommen; im Übrigen werden sachgerechte eigene Regelungen der Stadt getroffen. Aufgrund der jüngsten Änderung des KWahlG zum 31.07.2024 sind insbesondere im Hinblick auf Fristen und Termine Anpassungen in der Wahlordnung erforderlich, um insofern einen Gleichklang mit der Kommunalwahl 2025 zu erzielen.

Da der Integrationsrat zwingend am Tag der Kommunalwahl zu wählen ist, werden die Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge und zur Entscheidung über deren Zulassung, die sich aus den Änderungen des Kommunalwahlgesetzes ergeben, im Sinne einer einheitlichen Handhabung übernommen.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Zahl der Beisitzenden in den Wahlvorständen entsprechend angepasst und die Frist über die Zustellung der Wahlbenachrichtigung wird an die Frist der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis angeglichen.

Die Gelegenheit der aufgrund der vorstehend beschriebenen Änderungsbedarfe erforderlichen Anpassung der Wahlordnung soll dazu genutzt werden, weitere, überwiegend redaktionelle Änderungen vorzunehmen; daher wird dem Rat der Stadt mit dieser Drucksache die Beschlussfassung über eine Neufassung der Wahlordnung vorgeschlagen. Beispielsweise soll in verschiedenen Bestimmungen die Bezeichnung „Wahlamt“ in „Fachbereich Wahlen“ geändert werden. Ferner werden verschiedentlich gendergerechte und redaktionelle Anpassungen vorgeschlagen.

 

Die Einzelheiten der jeweils vorgeschlagenen Änderungen sind in der beigefügten Synopse (Anlage 2) dargestellt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Gesamtzusammenhangs der zu ändernden Regelungen werden die von den Änderungsvorschlägen betroffenen Regelungen der Wahlordnung in der Spalte „alte Fassung“ vollständig mit ihrem derzeitigen Wortlaut wiedergegeben. In der Spalte „neue Fassung“ werden zur besseren Verdeutlichung die Änderungsvorschläge durch „fettes“ Schriftbild hervorgehoben.

 

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Anlagen

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