Berichtsvorlage - M/17/6470

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Sachverhalt

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 18.03.2025 das Haushaltssicherungskonzept 2025 ff. in der vom Rat der Stadt am 16.12.2024 beschlossenen Fassung gemäß § 76 (2) Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt.

 

Die vom Rat der Stadt beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 darf somit gemäß § 80 (5) Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen der Genehmigung die Realisierung des Haushaltssicherungskonzeptes und besonders der HSK-Maßnahme Nr. 11 (Reduzierung der Aufwendungen im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Abruf von Erträgen bei Dritten) hervorgehoben. Die Ziele der Haushaltskonsolidierung sind, wie in den Vorjahren, durch ein geeignetes Controlling zu begleiten. Sollte sich abzeichnen, dass sich Erträge und Aufwendungen gegenüber den im Haushaltssicherungskonzept zugrunde gelegten Annahmen verschlechtern, so sind von Seiten der Stadt Oberhausen notwendige Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen.

 

Wie in vorangegangenen Haushaltsgenehmigungen gilt für die Stadt Oberhausen weiterhin grundsätzlich der Vorrang der Entschuldung. Das bedeutet, dass neue freiwillige Leistungen durch den Verzicht auf bestehende freiwillige Leistungen mindestens zu kompensieren sind. Darüber hinaus ist die Ausschöpfung des Kreditrahmens so gering wie möglich zu halten, zeichnet sich also ab, dass Projekte nicht oder verspätet umgesetzt werden können, scheidet eine Verwendung des Kreditrahmens für alternative Projekte aus.

 

Näheres ist der als Anlage beigefügten Verfügung zu entnehmen, die der Rat der Stadt hiermit zur Kenntnis nimmt.

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Anlagen

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