Beschlussvorlage - B/17/6420
Grunddaten
- Betreff:
-
Stelleneinrichtung im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) innerhalb des Bereiches 2-4/Öffentliche Ordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marion Stahlke
- Verantwortung:
- Herr Kawicki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.03.2025
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.03.2025
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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07.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
- die Einrichtung von acht unbefristeten Vollzeitstellen im Kommunalen Ordnungsdienst - Außendienst -, Stellenwert Entgeltgruppe 9a TVöD,
- die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitstelle für Verwaltungsaufgaben im Kommunalen Ordnungsdienst - lnnendienst -, Stellenwert Entgeltgruppe 9a TVöD,
- die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen /Auszahlungen in Höhe von 419.072,-EUR im Deckungsring Personal (D 00000001) unter Berücksichtigung einer Stellenbesetzung ab 01.07.2025.
Dem Rat wird
- die Anschaffung von drei Fahrzeugen, zwei E-Bikes für den KOD-Außendienst, sowie von Schutzausrüstung
angezeigt.
Damit wird der Stellenplan im Saldo um 9,0 Vollzeitstellen ausgeweitet.
Deckungsvorschlag zu 3.:
Eine Refinanzierung der Personalkosten erfolgt mit rd. 175.000,- EUR durch prognostizierte Mehrerträge bei den Verwarngeldern; im übrigen Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Deckungsvorschlag zu 4.:
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2025 bei der Finanzstelle 240002010400100 — KOD Fahrzeuge, Finanzposition 783100 — Auszahlungen Erwerb beweglicher Sachanlagen > 800,- EUR in Höhe von 250.000,- EUR und im Auftrag 240002010400 – Kommunaler Ordnungsdienst, Sachkonto 543188 – Fremdleistungen Beschaffungswesen i.H. von 128.500 EUR zur Verfügung.
Sachverhalt
Auf den Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat am 18.11.2024 einen Beschluss zur „Personalausweitung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und striktere Umsetzung überarbeiteter Verwarn- und Bußgeldkataloge", Antrag A/17/5963, gefasst.
Die Verwaltung wird durch diesen Beschluss gebeten, eine personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes vorzubereiten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Oberhausen effektiver gewährleisten zu können. Hierfür sollen Bedarf, Kosten und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten ermittelt werden und gleichzeitig ein interkommunaler Vergleich durchgeführt werden. Dabei sollen neben den Personalkapazitäten auch die Einsatzzeiten sowie die Ausrüstung des KOD mit der in anderen Städten verglichen werden. Zudem ist der aktuelle Verwarngeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten zu überarbeiten, um ihn deutlich als steuerndes Instrument einzusetzen. Ziel der Maßnahmen ist eine konsequentere Umsetzung der Verwarn- und Bußgeldkataloge mit entsprechend höheren Verwarn- und Bußgeldern, insbesondere für Verstöße, die sich gegen die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Oberhausen richten. Besonderes Augenmerk soll auf eine deutlichere Differenzierung der Tatbestände gelegt werden, um gezielt auf Problemschwerpunkte reagieren zu können, eine Unterscheidbarkeit nach Tatbeständen herstellen zu können und so die Personalressourcen noch effizienter einsetzen zu können.
Sicherheit und Ordnung müssen oberste Priorität haben. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger haben sich deutlich verändert. Eine Erhöhung der Präsenz im Stadtgebiet wirkt dabei nicht nur präventiv, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunale Sicherheit und Ordnung. Hierbei ist, angesichts wachsender Herausforderungen, eine personelle Verstärkung notwendig, da eine flächendeckende Präsenz mit dem derzeitigen Personalbestand von insgesamt 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gewährleistet werden kann.
Mit dieser Vorlage unterbreitet die Verwaltung Vorschläge in den nachfolgenden Kapiteln, um das durch den Rat der Stadt beschlossene Ziel zu erreichen.
1. Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
2. Aufgabenfelder
3. Arbeitszeiten
4. Schutzausrüstung und Ausstattung
5. Personalbedarf
6. Verwarngeldkatalog und Bußgeldkatalog für Abfallsachen
1. Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist im Bereich 2-4/Öffentliche Ordnung angesiedelt. Innerhalb des KOD sind neben einer Vollzeitstelle für die Aufgabe „Leitung und Einsatz Außendienst" noch insgesamt 28 Vollzeitstellen, davon 26 Stellen für den operativen Kommunalen Ordnungsdienst und 2 Stellen Servicekräfte, eingerichtet. Die Servicekräfte werden für unterschiedliche Unterstützungstätigkeiten, wie z.B. der Zustellung von eilbedürftigen und persönlichen Briefsendungen, den Einsatz als Gemeindezeuge, der Verfolgung von Verursachern Wilder Müllkippen sowie zur Kontrolle der Containerstandorte im Stadtgebiet, der Straßen, Wege und Plätze auf Vermüllung inkl. Beweisermittlung und Dokumentation im Stadtgebiet eingesetzt.
Des Weiteren wird ein/e Mitarbeiterin oder Mitarbeiter für unterstützende Verwaltungstätigkeiten eingesetzt. Zum Aufgabengebiet gehören dabei u.a. die Beantwortung von Anfragen aus dem Bereich 4-6/Recht aufgrund protokollierter Verstöße des Außendienstes und durch Verfahren bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Gleichzeitig werden Bürgeranliegen und Bürgerbeschwerden aufgenommen, sortiert und an den Außendienst weitergeleitet. Ein besonderes Augenmerk liegt hier bei eingehenden Beschwerden u.a. auf Meldungen über mögliche Gefahren, die unverzüglich abgewendet werden müssen. Die Einsatzsteuerung erfolgt über den Innendienst. Durch die Einführung der Software WINOWiG zur Erfassung und Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, hier WiNOWiG-mobil/-desktop, ergeben sich ebenfalls zusätzliche Aufgaben, wie die Datenpflege und Auswertung unterschiedlicher Tatbestände. Im 3. Quartal 2025 wird das Modul WiNOWiG Verkehr mit einem weiteren Modul für allgemeine Ordnungswidrigkeiten ergänzt.
2. Aufgabenfelder
Zum Aufgabengebiet des Kommunalen Ordnungsdienstes gehören neben der Überwachung und Kontrolle der öffentlichen Anlagen, Straßen, Wege und Plätze, die Ahndung bei missbräuchlicher Nutzung oder Verstößen gegen die unterschiedlichen Gebote und Verbote, Maßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr sowie Überwachungs- und Ahndungsaufgaben nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Daneben ergeben sich spezielle Vollzugs- und Ermittlungstätigkeiten sowie Sonderaufgaben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter repräsentieren die Stadt Oberhausen mit ihrer Präsenz im Stadtgebiet und erhöhen somit das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, besonders an Problemstandorten. Zielsetzung ist es weiterhin die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit im Stadtgebiet zu erhöhen. Dies geschieht mittels einer wahrnehmbaren Präsenz im Stadtgebiet, hier insbesondere in den Innenstädten von Alt- Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld sowie an Orten, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen.
Der Kommunale Ordnungsdienst führt tägliche Streifendienstgänge (auch gemeinsam mit der Polizei — mobile Wache) durch und steht den rat- und hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern zur Seite. Die Streifendienste erfolgen sowohl als Fußstreife, als auch mit gekennzeichneten Fahrzeugen (Ordnungsamt). Hierbei werden Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufgenommen. Das Aufgabenfeld umfasst dabei u.a. die Überwachung der ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der lmmissionsschutzbestimmungen, der Cannabisordnungswidrigkeitsverordnung (COwiV0). Es werden Kontrollen u.a. in der Fußgängerzone, Grünanlagen und auf Friedhöfen durchgeführt. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, wie z.B. die Ahndung illegaler Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, das Vorgehen gegen aggressives Betteln, das Ahnden nicht angeleinter Hunde in Grünanlagen oder auch Urinieren im Freien sowie die Kontrolle der Einhaltung des Alkoholverbotes am Vorplatz des Hauptbahnhofes.
Auch wird die Sicherung des Nachlasses bei alleinstehend Verstorbenen gewährleistet. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften, die im Rahmen von Jugendschutzkontrollen zu unterschiedlichen Veranstaltungen oder anlassunabhängig mit dem Jugendamt und der Polizei überprüft werden. Darüber hinaus leistet der KOD auch verwaltungsinterne Amtshilfe, z.B. auf Anforderung des Jugendamtes oder des Ausländerwesens für die Begleitung von Rückführungsmaßnahmen.
Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes erfüllen in Teilen auch polizeiliche Aufgaben. So dürfen sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Auch dürfen Personen angehalten und befragt werden, deren Personalien festgestellt, Platzverweise ausgesprochen oder auch Gegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Sogar unmittelbarer Zwang darf ausgeübt werden, wenn es die Situation unbedingt erforderlich macht und die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere Art erfüllt werden kann.
Das Aufgabenportfolio des Kommunalen Ordnungsdienstes ist vielseitig und gliedert sich im Ergebnis in die Tätigkeitsbereiche Service, präventive Maßnahmen und hoheitliche Maßnahmen.
Die Grundlage des Handelns bildet das Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG). Zu berücksichtigen ist, dass vorrangig in vielen Angelegenheiten sonderordnungsbehördliche Vorschriften durch die verschiedenen Sonderordnungsbehörden der Stadt Oberhausen durchgesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Untere Abfallbehörde, die Untere Naturschutzbehörde, die Ausländerbehörde oder die Straßenverkehrsbehörde und nur einige zu benennen.
3. Arbeitszeiten
Der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst erfolgt im Zwei-Schicht-System (Früh- und Spätschicht) für das Sommer- und Winterhalbjahr.
Unter Berücksichtigung dieses Schichtplanes und der urlaubs- und krankheitsbedingten Abwesenheit einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie der Erfüllung von Sonderaufgaben (Besetzung der gemeinsamen Anlaufstelle an der Marktstraße, Sicherstellung der Mobilen Wache, Ad-hoc Aufgaben nach Zuweisung durch den Innendienst oder auf Anforderung durch die Polizei) können in der Regel zwischen 4-5 Teams im Streifendienst tätig sein. Aufgrund der Besonderheit der Anforderungen ist es zwingend erforderlich, dass ein Team immer aus mindestens zwei Personen besteht.
Darüber hinaus fallen insbesondere in den Sommermonaten vermehrt Überstunden an, da eine Vielzahl von Veranstaltungen zu begleiten sind, deren zeitliche Dauer weit über das Ende der üblichen Schichtzeiten hinausgeht. Als Beispiel seine u.a. die Sterkrader Fronleichnamskirmes, Karnevalsumzüge, Olga's Rock, Inselfieber, Ruhr in Love, die Musiksommernacht, Open Air Konzerte im Stadtgebiet und sonstige angemeldete Großveranstaltungen genannt. Auch unabhängig von Großveranstaltungen werden außerhalb der Schichtzeiten für besondere Aufgaben wie z.B. Razzien in Zusammenarbeit mit der Polizei Überstunden angeordnet.
Sämtliche Überstunden sollen in der Regel wieder durch Freizeit ausgeglichen werden, so dass Kapazitäten für den regelmäßigen Schichtdienst dadurch beeinträchtigt werden. Das praktizierte Schichtmodell hat sich bewährt, so dass aktuell keine Arbeitszeitänderungen angestrebt werden.
4. Schutzausrüstung und Ausstattung
Der Bekleidungsplan für die persönliche Schutzausstattung (PSA) des Kommunalen Ordnungsdienstes wurde erst in 2024 vollständig überarbeitet. Sämtliche Schutzkleidung wird über einen Hersteller bezogen, der im Bundesland Baden-Württemberg die Dienstkräfte der Landespolizei ausstattet.
Zur Ausstattung gehören neben der einheitlichen Dienstkleidung, eine Schutzweste mit Schutzpaket Ballistik und Stichschutz, Pfefferspray, Sicherheitshandschuhe S3, Handschellen, schnittfeste Handschuhe, Taschenlampe und Diensthandys. Eine interkommunale Umfrage hat ergeben, dass mit Ausnahme weniger Städte die dortige PSA der Ausstattung in Oberhausen entspricht. Eine Ausnahme ist der weitere Ausrüstungsgegenstand Bodycam. Die Verwaltung hat sich bereits intensiv mit der Nutzung von Bodycams auseinandergesetzt, da insbesondere ein präventiver Nutzen dieser Technik erwartet wird. Haushaltsmittel sind für das laufende Jahr 2025 eingestellt, um eine Pilotphase mit einzelnen Beschäftigten starten zu können. Je nach Verlauf des Testbetriebs wird über die flächendeckende Einführung im gesamten Einsatzteam entschieden.
Eine zweite Ausnahme bildet das Mitführen eines Einsatzmehrzweckstocks (EMS), der umgangssprachlich auch als Schlagstock bezeichnet wird.
Schlagstöcke gelten nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes als Waffen. Der Einsatz ist nur einem bestimmten Personenkreis gestattet und Ordnungskräfte gehören nach diesen gesetzlichen Bestimmungen nicht dazu. Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW regelt: „Die Dienstkräfte der Vollzugsbehörden sind nicht berechtigt, bei der Durchführung unmittelbaren Zwanges ohne besondere gesetzliche Ermächtigung Waffengewalt anzuwenden". Somit kann der Schlagstock durch die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes nur zur Notwehr eingesetzt werden. Von Notwehr spricht man, wenn es erforderlich ist sich zu verteidigen, um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwenden. Die Notwehr darf sich nur gegen den Angreifer richten, nicht gegen Dritte. Alle weiteren Handlungen sind Angelegenheiten der Polizei. Unter mehreren gleich wirksamen Verteidigungsalternativen wäre zudem der Einsatz des Schlagstockes nur dann verhältnismäßig, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung stehen würde.
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und den in unserem Stadtgebiet gesammelten Einsatzerfahrungen der letzten Jahre wurde bisher auf diesen Ausrüstungsgegenstand verzichtet. Eine Ausrüstungsergänzung ist nicht geplant.
Seit dem 21.12.2023 liegt laut Mitteilung des Ministeriums des Inneren des Landes NRW die Zulassung für die Nutzung des Digitalfunks BOS NRW durch die Kommunalen Ordnungsbehörden vor. Der Einsatz des Digitalfunk BOS gewährleistet bei Großveranstaltungen, wie Karneval oder Kirmes eine Erreichbarkeit der Sicherheitsbehörden untereinander. Ferner führt der Einsatz zu einer besseren Einsatzsteuerung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst. Es kann schnellstmöglich auf Gefahrensituationen oder Beschwerden reagiert werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zielgerichtet eingesetzt werden. Die Einrichtung des Digitalfunk BOS ist für das laufende Jahr 2025 vorgesehen. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2025 eingestellt.
Der Fuhrpark umfasst derzeit insgesamt 17 Fahrzeuge. 15 Fahrzeuge dienen der Nutzung für die Bezirksarbeit des KOD-Außendienstes, der Servicekräfte und als Fahrzeug für die Rufbereitschaft. Zusätzlich stehen zwei Transportbusse für Rückführungsmaßnahmen zur Verfügung. Um die Einsatzfähigkeit der zusätzlichen Teams sicher zu stellen, ist die Anschaffung von drei zusätzlichen Fahrzeugen erforderlich. Darüber hinaus sollen auch zwei weitere E-Bikes angeschafft werden, u.a. auch zur Kontrolle der Befahrbarkeit von Radwegen und dem Ahnden von Falschparkern.
5. Personalbedarf
Zur Vergleichbarkeit der Personalstärken anderer Städte wurde eine interkommunale Umfrage durchgeführt. Hierbei wurden neben der Einwohnerzahl auch die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst, die Eingruppierung, die Einsatzzeiten, sowie die Ausstattungsmerkmale abgefragt. Die Auswertung der interkommunalen Umfrage zum Kommunalen Ordnungsdienst wird in der Langfassung als Anlage 1 beigefügt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Anzahl der beschäftigten Einsatzkräfte im KOD — gemessen an Vollzeitäquivalenten (VZÄ) — deutlich unterschiedlich ausgeprägt ist, wie die nachfolgende Tabelle veranschaulicht.
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|
VZÄ im |
Einwohner |
VZÄ KOD |
EW je |
|
Gelsenkirchen |
3,7 |
273.000 |
100 |
2.730 |
|
Düsseldorf |
3,3 |
655.717 |
217 |
3.022 |
|
Aachen |
2,1 |
260.000 |
54 |
4.815 |
|
Duisburg |
1,6 |
507.876 |
80 |
6.348 |
|
Mülheim |
1,5 |
172.000 |
26 |
6.615 |
|
Dortmund |
1,4 |
600.000 |
81 |
7.407 |
|
Münster |
1,3 |
312.421 |
41 |
7.840 |
|
Recklinghausen |
1,3 |
120.506 |
16 |
7.531 |
|
Oberhausen, aktuell |
1,2 |
213.000 |
26 |
8.192 |
|
Mönchengladbach |
1,1 |
278.503 |
30,5 |
9.131 |
Die Stadt Oberhausen beschäftigt demnach mit rund 1,2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verhältnis zu je 10.000 Einwohnern die wenigsten Beschäftigten im KOD, nur die Stadt Mönchengladbach unterschreitet noch dieses Verhältnis.
Orientiert an den Beschäftigtenzahlen in unseren Nachbarstädten Mülheim an der Ruhr und Duisburg schlägt die Verwaltung in einem ersten Schritt eine Ausweitung des Kommunalen Ordnungsdienstes um 9,0 Vollzeitstellen - davon 8,0 Vollzeitstellen KOD-Außendienst und 1,0 Vollzeitstelle KOD-Innendienst vor.
Durch diese Personalausweitung würde sich das Verhältnis der eingesetzten Kräfte zur Einwohnerzahl deutlich verbessern, wie es die nachfolgende Tabelle veranschaulicht.
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VZÄ im |
Einwohner |
VZÄ |
EW je |
|
Gelsenkirchen |
3,7 |
273.000 |
100 |
2.730 |
|
Düsseldorf |
3,3 |
655.717 |
217 |
3.022 |
|
Aachen |
2,1 |
260.000 |
54 |
4.815 |
|
Duisburg |
1,6 |
507.876 |
80 |
6.348 |
|
Oberhausen, NEU |
1,6 |
213.000 |
34 |
6.265 |
|
Mülheim |
1,5 |
172.000 |
26 |
6.615 |
|
Dortmund |
1,4 |
600.000 |
81 |
7.407 |
|
Münster |
1,3 |
312.421 |
41 |
7.840 |
|
Recklinghausen |
1,3 |
120.506 |
16 |
7.531 |
|
Mönchengladbach |
1,1 |
278.503 |
30,5 |
9.131 |
Eine Erweiterung um 8,0 Stellen entspricht einem Zuwachs von etwa 30%, der aus Sicht der Verwaltung in organisatorischer Hinsicht gut umgesetzt werden kann. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage und den Anteil der nicht kompensierten Personalkosten ist dieser Schritt der Personalausweitung aus der Sicht der Verwaltung vertretbar.
Neben den 8,0 Vollzeitstellen KOD-Außendienst ergeben sich für die Abwicklung von Verwaltungstätigkeiten im KOD-Innendienst zusätzliche Aufgabenschwerpunkte, die dann mit dem derzeitig eingesetzten Personal nicht mehr vollumfänglich abgewickelt werden können. Durch die bereits erfolgte Ausweitung von insgesamt 4,0 Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (B/17/5194, Ratsbeschluss 13.05.2024) und der nunmehr vorgeschlagenen Ausweitung von insgesamt 8,0 Stellen im KOD-Außendienst ergeben sich u.a. zusätzliche Mehrarbeiten bei der Koordinierung der gesamten Einsatzplanung für beide Aufgabenbereiche. Insbesondere ist die Anzahl der Beschwerden und Widersprüchen aus der Bevölkerung bei der Verkehrsüberwachung (z.B. Halte- und Parkverbote) erheblich angestiegen. In der Zeit von Januar bis Dezember 2024 sind zusätzlich insgesamt 3.500 Meldungen durch Bürgerbeschwerden oder von anderen Organisationseinheiten eingegangen. Hierbei handelt es sich u.a. auch um Maßnahmen die der Gefahrenabwehr dienen und somit unverzüglich den Einsatz des KOD-Außendienstes erforderlich machen. Neben den o.g. Meldungen gingen in dem genannten Zeitraum rund 2.000 Telefonanrufe ein, bei denen allgemeine Auskünfte, Anfragen zu ausgestellten Verwarnungen sowie Hinweise erfragt und gegeben wurden. Weitere Innendiensttätigkeiten sind die Koordination und Abwicklung des Postverkehrs, die Fertigung von Stellungnahmen und Ordnungswidrigkeits- und Unfallanzeigen, Kontrolle der Führerscheine, die Nachbereitung von Streifen- und Sondereinsätzen, Managements des Fuhrparks, Materialbeschaffung, Bekleidungsausstattung. Durch die Personalausweitung ist mit einer deutlichen Fallzahlensteigerung zur Bearbeitung durch den Innendienst zu rechnen.
Neben der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst und deren Ausstattung wurde durch die interkommunale Umfrage auch die jeweilige Eingruppierung und die Einsatzzeiten abgefragt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Stellenwert der Tätigkeiten im Kommunalen Ordnungsdienst-Außendienst tarifgerecht nach Entgeltgruppe 9a TVöD festgelegt ist und die Arbeiten ebenfalls überwiegend im Zwei-Schicht-System durchgeführt werden, wobei die Einsatzzeiten variieren. Eine Anpassungsnotwendigkeit der Regelarbeitszeiten wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesehen.
Finanzielle Auswirkungen der Neueinrichtung von Stellen:
Für die Einrichtung einer Planstelle sind nach KGSt-Richtwerten (laut KGSt- Bericht 09/2024)
folgende jährlichen Gesamtkosten inklusive Sachkosten und Gemeinkosten zu
berücksichtigen:
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Kostenarten |
EG 9a TVöD |
|
74.300,- E |
|
Sachkosten (Nichtbüroarbeitsplatz) |
7.430,-E |
|
Gemeinkosten |
11.145,-E |
|
Kosten der Stelle p.a. |
92.875,-€ |
|
Kosten für 8,0 Stellen |
743.000,-E |
|
|
|
|
74.300,-€ |
|
Sachkosten (Büroarbeitsplatz) |
9.700,-E |
|
Gemeinkosten |
11.145,-€ |
|
Kosten der Stelle p.a. |
95.145,-€ |
|
|
|
|
Kosten insgesamt für 9,0 Stellen |
838.145,-€ |
|
Anteilig für das Jahr 2025 (Einstellung ab Juli 2025) |
419.072,50€ |
Bei einer Einrichtung der aufgeführten Stellen ab 01.07.2025 sind für das Jahr zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt 419.072,50 EUR einzuplanen, die im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Deckungsring Personal (D00000001) für das Jahr 2025 zu berücksichtigen sind. Der Stellenplan wird um 9,0 Stellen ausgeweitet.
Deckungsvorschlag:
Die im Jahr 2025 anfallenden Mehrkosten in Höhe von insgesamt 419.072,- EUR (für eine Stellenbesetzung ab 01.07.2025) können nicht vollständig refinanziert werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD erteilen Verwarngelder bei Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Falschparkern, nicht angeleinten Hunden etc. Eine Aufstockung des Personalbestandes wird zu einer Einnahmesteigerung führen, diese wird jedoch nicht proportional ansteigen, um eine vollständige Refinanzierung der neuen Stellen zu erreichen. Der überwiegende Teil des Aufgabenportfolios des Kommunalen Ordnungsdienstes führt nicht automatisch zum Ausstellen einer Verwarnung, sondern umfasst Ermittlungstätigkeiten, Kontroll- und Präsenzaufgaben.
Im Jahr 2024 wurden durch den KOD-Außendienst durchschnittlich 600 Verwarnungen je Mitarbeiterin und Mitarbeiter erteilt. Bei einem durchschnittlichen Verwarngeld zwischen 20,- und 25,- EUR erzielt jede/r Mitarbeiterin und Mitarbeiter eine jährliche Einnahme in Höhe von rund 14.760,- EUR. In der Folge ist bei 8,0 neu einzurichtenden Stellen im Außendienst mit einem zusätzlichen Einnahmevolumen von insgesamt 118.080,- EUR p.a. zu rechnen.
Durch die bereits erfolgte Ausweitung von insgesamt 4,0 Vollzeitplanstellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Jahr 2024 ergeben sich, durch die Erhöhung der Überprüfungsquoten und die damit verbundenen Mehreinnahmen bei den Verwarngeldern nach Abzug der Personalkosten, zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 8.000,-EUR je Stelle und es kann mit einem Einnahmevolumen von insgesamt mindestens 32.000,- EUR p.a. gerechnet werden.
Es ist davon auszugehen, dass nach der Überarbeitung bzw. Anpassung des Verwarngeld- und Bußgeldkataloges mit einer weiteren Einnahmesteigerung für den Kommunalen Ordnungsdienst — Außendienst und Innendienst - zu rechnen ist. Hierbei könnte eine Steigerungsrate zwischen 30% und 50% bei einzelnen Vergehen eine Einnahmesteigerung zwischen 4.500,- EUR und 7.300,- EUR je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter/Jahr als Einnahmevolumen den Anteil im Bereich der Refinanzierung der Personalkosten erhöhen, demnach durchschnittlich 5.900 EUR je Beschäftigtem/r.
Die überplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2025 in Höhe von 419.072,- EUR kann mit einem Betrag in Höhe von rd. 175.000,- EUR als Einnahmevolumen verrechnet bzw. refinanziert werden, der sich wie folgt zusammensetzt:
|
Verwarngelder |
Betrag |
|
- 8 neue MA im KOD |
118.080 € |
|
- 4 neue MA |
32.000 € |
|
- Neufassung |
|
|
(34 MA x durchschn. 5.900 € |
200.600 € |
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Gesamtsumme |
350.680 € |
|
davon 50% zur |
175.340 € |
Somit sind für das Jahr 2025 durch die Stelleneinrichtungen Mehrkosten nach Verrechnung der Kompensation in Höhe von rund 244.000 EUR zu erwarten. Für die Anschaffung bzw. Ausweitung des Fuhrparks sind bereits investive Mittel für das Haushaltsjahr 2025 if in Höhe von 250.000,- EUR (Finanzstelle 240002010400100 — Kommunaler Ordnungsdienst, Fahrzeuge, Finanzposition 783100 — Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen > 800,- EUR) veranschlagt.
Für die Anschaffung von Bekleidung und Schutzausrüstung sind ebenfalls entsprechende Mittel im Haushalt 2025 in Höhe von 128.500,-€ (Auftrag 240002010400 — Kommunaler Ordnungsdienst, Sachkonto 543188— Fremdleistungen Beschaffungswesen) veranschlagt.
Raumbedarf:
Der überwiegende Einsatz erfolgt im Außendienst. Eine Ausweitung der Räumlichkeiten durch Umzug innerhalb des Technischen Rathauses ist in Planung.
Neben der Erstellung einer Vorlage für die Ratsgremien ist das Beteiligungsverfahren zeitgleich einzuleiten.
6. Verwarngeldkatalog und Bußgeldkatalog für Abfallsachen
Sicherheit und Ordnung sind wichtige Kriterien für die Lebens- und Wohnqualität in der Stadt Oberhausen, aber auch für ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort für Unternehmen. Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger sowie von Unternehmern an das Sicherheits- und Ordnungsniveau sind hoch. Das wird in Gesprächen und aus Beschwerdeschreiben immer wieder deutlich. Auch die regelmäßige Befragung der Bürgerinnen und Bürger macht deutlich, dass Sauberkeit und Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert genießen und immer unter den drei wichtigsten kommunalen Aufgabenfeldern angeführt werden. Ordnungsstörungen mitsamt dessen Folgen beeinträchtigen das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erheblich.
Eine saubere und sichere sowie angstraumfreie Stadt Oberhausen ist damit ein wichtiges und behördenübergreifendes Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen ist das Drei-Säulen-Konzept: Prävention — Aktion — Sanktion konsequent weiter zu verfolgen. Während die Prävention darauf abzielt die Sensibilität zu stärken, meint „Aktion" das aktive Tun von Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft zu Stärkung u.a. des Sauberkeitsbildes in Oberhausen. Aktionen wie Super-Sauber-Oberhausen erfreuen sich steigender Teilnehmerzahlen und auch einzelne gesellschaftliche Gruppen engagieren sich für ein sauberes Oberhausen. Auch die Stadt Oberhausen hat in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Einzelmaßnahmen die Themen Sauberkeit und Sicherheit bedient. So ist das Reinigungsprinzip Kante-Kante in den Innenstädten von Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld eingeführt worden, ohne dass dadurch die Straßenreinigungsgebühren angehoben wurden. Schon nach kurzer Zeit waren Erfolge sichtbar. Die Quartiersverantwortlichen der WBO sichern zudem eine schnelle Erreichbarkeit in den Innenstädten ab und sind täglich präsent. Auch die Abfahrten der 16 Autobahnanschlussstellen werden durch die WBO in regelmäßigen Intervallen gereinigt. Der Mängelmelder wurde über die Oberhausen-App installiert und erfreut sich großer Beliebtheit. Die WBO GmbH und die SBO sorgen nach der Meldung für eine schnelle Erledigung von gemeldeten Verunreinigungen. Im Themenbereich „Sicherheit" ist die Zusammenarbeit mit der Polizei über die Gemeinsame Anlaufstelle an der Marktstraße, regelmäßige gemeinsame Streifengänge und die Mobile Wache weiter ausgebaut worden. Weitere Formate wie der Präventive Rat oder das Haus des Jugendrechts sichern die Arbeit in gezielten Themenfeldern zusätzlich ab. In der Innenstadt von Alt-Oberhausen sorgt ein regelmäßiges Treffen aller relevanten Akteure über die sog. Ordnungspartnerschaft für einen Austausch.
Ein Kommunaler Ordnungsdienst ist ein wichtiges Instrument in der Säule
„Sanktion", da nur dieser die allgemeinen ordnungsbehördlichen Aufgabenstellungen vollständig und wirkungsvoll abwickeln kann.
Es ist unerlässlich, dass die Durchsetzung der ordnungsbehördlichen Maßnahmen so wie beispielsweise die Ahnung von unterschiedlichen Ordnungswidrigkeiten mit spürbaren Konsequenzen verbunden ist.
Zur Durchsetzung hat der Rat der Stadt die als Anlage 2 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.12.2017 über das Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen" (OVO) erlassen. Sie legt fest, welche Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch im Vergleich mit anderen Kommunen hat sich die OVO mit den gelisteten Ordnungswidrigkeiten bewährt. Die Verwaltung schlägt vor, die Verordnung redaktionell zu aktualisieren und den Ratsgremien kurzfristig zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zur Umsetzung der Verordnung hat sich die Verwaltung eine Verwaltungsregel gegeben, die die Höhe der Verwarnungsgelder für einzelne Ordnungswidrigkeiten auflistet, die auch als „Verwarnungsgeldkatalog" bezeichnet wird. Dieser Katalog ist nicht Bestandteil der beschlossenen OVO.
In einem ersten Schritt werden zunächst die Verwarnungsgelder des Verwarngeldkataloges verändert. Nahezu alle aufgeführten Tatbestände haben aus ordnungsbehördlicher Sicht nach wie vor ihre Berechtigung. Sämtliche Tatbestände im bisherigen Verwarnungsgeldkatalog der Stadt Oberhausen wurden geprüft und aufgrund der aktuellen Erkenntnisse im Rahmen des durchgeführten interkommunalen Vergleichs der Verwarnungs- und Bußgeldkataloge angepasst, um die Notwendigkeit und Wirksamkeit einer Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Sauberkeit im Stadtgebiet zu unterstreichen. Der Städtevergleich zur Höhe der Verwarnungsgelder ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Der überarbeitete Verwarnungsgeldkatalog der Stadt Oberhausen, eine Übersicht zum Städtevergleich Verwarngeldkatalog sowie der aktuelle Oberhausener Bußgeldkatalog für den Bereich Abfall (Stand: Juli 2020) wurden dieser Vorlage als Anlage 3 und Anlage 5 beigefügt. Eine Veränderung des gültigen Bußgeldkataloges für den Bereich Abfall ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Stadt Oberhausen hat bei der allgemeinen Ordnungsbehörde im Jahr 2024 eine Umstellung der eingesetzten Software vorgenommen. Mit dem Produkt WiNOWIG wird das gleiche Produkt eingesetzt, wie es auch in der Bußgeldstelle des Bereichs Recht verwendet wird. Durch die Umstellung ist perspektivisch die Erfassung und Bearbeitung von differenzierten Verkehrs- und Ordnungsrechtswidrigkeiten möglich. Bereits jetzt schon wird die neue Software durch ein Mobiltool ergänzt, mit dem das Abschleppen von Fahrzeugen in der Stadt durchgehend digital verarbeitet werden kann. Auch die erst kürzlich eingeführten „digitalen Knöllchen" werden über diese Software gesteuert. Die Schnittstelle zur Bußgeldstelle ermöglicht einen reibungslosen Übergang zur weiteren Bearbeitung der Angelegenheiten. Im Laufe des Jahres ist bereits geplant ein weiteres Modul in WiNOWIG zu nutzen, mit dem allgemeine Ordnungswidrigkeiten getrennt nach einzelnen Tatbeständen – in Anlehnung an den Verwarnungsgeldkatalog - erfasst werden können. Somit wird neben einer vereinfachten Datenpflege auch ein Auswertungstool installiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,3 kB
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2
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482 kB
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3
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282,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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331,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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24,8 kB
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