Beschlussvorlage - B/17/6438
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Simone Knura
- Verantwortung:
- Frau Huxhorn, Herr Jehn, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.03.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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07.04.2025
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Sachverhalt
Die Centro Management GmbH / Centro Werbegemeinschaft hat am 12.02.25 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 26.10.2025 in Zusammenhang mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2025“ soll nunmehr am 26.10.2025 ein Verkaufssonntag im Westfield Centro in der Neuen Mitte Oberhausen freigegeben werden. In der Sitzung am 17.02.2025 hat der Rat der Stadt Oberhausen bereits die 1., 2., 3., und 5.Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2025 beschlossen. Diese Verordnungen hatte die Freigabe der Verkaufssonntage am 06.04.2025 in der Innenstadt Alt-Oberhausen anlässlich des Frühlingsfestes, am 04.05.2025 im Centro Oberhausen anlässlich des Kunst- und Kulturfestivals, am 05.10.2025 im Centro Oberhausen anlässlich des Familienfestes sowie am 07.12.2025 ebenfalls im Centro Oberhausen anlässlich des Weihnachtsmarktes zum Gegenstand. In der heutigen Sitzung werden dem Rat zudem die 6., 7. und 8. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2025 vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen für verkaufsoffene Sonntage
Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die Freigabe kann sich gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn-und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen müssen.
Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie
* dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient (Nr. 2),
* dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),
* der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder
* die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).
Von der durch den § 6 Abs. 4 LÖG eröffneten Möglichkeit, entsprechende Tage durch Verordnung frei zu geben, hat die Stadt Oberhausen seit vielen Jahren Gebrauch gemacht.
Freizeit- und Reisemesse vom 25.10.2025 bis 26.10.2025
Die CentrO Management GmbH/CentrO Werbegemeinschaft hat die Öffnung der Verkaufsstellen im Westfield CentrO anlässlich der Freizeit- und Reisemesse Ruhr am Sonntag, 26.10.25 beantragt. Diese findet in der Zeit vom 25.10.25 bis 26.10.25 statt. Die Öffnungszeiten sind Samstag von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Sonntag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Freizeit- und Reisemesse Ruhr findet sowohl im Einkaufszentrum (Mitteldom Westfield CentrO) als auch im Außenbereich, Platz der Guten Hoffnung, Luise-Albertz-Platz und Promenade statt. Das CentrO Management rechnet auch bei der fünften Auflage der Freizeit & Reisemesse Ruhr mit 40 bis 50 Messeteilnehmern. Folgende Organisationen und Firmen haben nach Auskunft des CentrO Managements bereits zugesagt: OWT, RTG, RVR, LEGOLAND, AQUApark, Deutsche Fußball Museum Rudolf Weber Arena, Topgolf, Starlight Express, Moulin Rogue (Musical), Tree2Tree, Expohalle Centro, Karl‘s Erdbeerhof, Schauinsland Reisen, Sea Life, LEGOLAND Discovery Centre. Für die Reisemesse werden vorhandenen Flächen im und außerhalb des Westfield Centro für folgende Aktivitäten (siehe Pläne) genutzt:
- Präsentationsstände der in der Neuen Mitte Oberhausen ansässigen Besucherattraktionen
- Stände von touristischen Organisationen im Ruhrgebiet: OWT, RTG, Radrevier Ruhr, Ruhr Top Card
- Stände von weiteren touristischen Akteuren im Ruhrgebiet: z.B. Starlight Express, Kulturanbieter, Veranstalter von Reisen bzw. Aktivitäten im Ruhrgebiet, Betreiber von Veranstaltungsstätten etc.
- Stände von Dienstleistern rund um das Thema Reise (Versicherungen, Automobilclubs etc.)
- Präsentationen von Tagesausflugszielen, die von Oberhausen aus erreichbar sind, da diese auch dessen Lebensqualität mitprägen.
Zu den Programmpunkten, Angeboten und Attraktionen der Freizeit und Reisemesse Ruhr zählen u.a.:
- Backstage Führungen Arena und Topgolf
- Spezielle Workshops (Hai Aufzuchtstation) Sea Life
- „Builder “ Workshops LEGOLAND Discovery Centre
- Weitere Aktionen z.B. im Tiger Jump,AQUApark , Gasometer und Marina sind in Planung
Das geplante Programm, eine vorläufige Liste der Aussteller und verschiedene Übersichtspläne können der beigefügten Präsentation in Anlage 2 entnommen werden. Die Veranstaltungsfläche der Messe beträgt ca. 180.000 m², die Fläche der Verkaufsstellen ca. 100.000 m².
Rechtliche Bewertung des verkaufsoffenen Sonntages
Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Das Konzept für die Ausrichtung dieser Veranstaltung ist im Rahmen des Entwicklungsprozesses „Masterplan Tourismus Oberhausen“ entstanden. Darin werden Freizeit und Tourismus als bedeutende Wirtschaftsbereiche und wichtige weiche Standortfaktoren der Stadt identifiziert. Die Freizeit- und Reisemesse Ruhr setzt an der starken Konzentration von Tourismusattraktionen und Freizeitangeboten rund um das Westfield CentrO und im Ruhrgebiet an.
Ziel der Freizeit- und Reisemesse ist die Leistungsfähigkeit der Freizeit- und Kulturattraktionen in Oberhausen und speziell der Neuen Mitte zu präsentieren. Die diesbezüglichen Qualitäten sollen durch die Freizeit- und Reisemesse Ruhr sichtbar gemacht werden.
Die Messe fand erstmals im Jahre 2020 statt, auch damals in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag, und fand sowohl bei Ausstellern und Besuchern große Resonanz. Aufgrund der Corona Pandemie musste die Messe 2021 ausfallen, wurde aber in den Jahren 2022, 2023 und 2024 wieder durchgeführt. Impressionen aus dem Jahr 2024 können ebenfalls den Unterlagen der Anlage 2 entnommen werden.
Die erforderliche prägende Wirkung der Freizeit- und Reisemesse Ruhr kann trotz der räumlichen Gegebenheiten angenommen werden. Die Verkaufsfläche ist zwar in den Gängen des Westfield CentrO größer als die Fläche der Freizeit- und Reisemesse Ruhr, allerdings vergrößert sich die Fläche der Messe durch die teilnehmenden Attraktionen und Aktionen im Umfeld und den beteiligten Einrichtungen auf ca. 180.000 qm. Daher erscheint die Ausstrahlungswirkung der Tourismus- und Freizeitmesse Ruhr mit seiner Kombination aus einer Vielzahl von Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Beratungsständen etc., plus der Aktivitäten in den Häusern geeignet, sich auf die gesamte Verkaufsfläche zu beziehen, dies umso mehr, als Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang stehen. Die verhältnismäßig große Verkaufsfläche ergibt sich zudem aus der Mehrgeschossigkeit der Shopping Mall. Anders als z. B. in einer typischen Innenstadtsituation geht die große Verkaufsfläche gerade nicht mit einer räumlichen Distanz einzelner Verkaufsflächen zur Veranstaltungsfläche einher.
Eine Spartenbeschränkung wäre angesichts des Warenangebots der Shopping Mall sowie dem Zweck der Freizeit- und Reisemesse Ruhr, wonach auch die Attraktivität des Westfield CentrO als eines der Aushängeschilder des Oberhausener Freizeit- und Tourismusangebots präsentiert werden soll, willkürlich. Sie kommt daher nicht in Betracht. Angesichts des Umfangs und Angebots der Freizeit- und Reisemesse Ruhr sowie der erwarteten Besucherströme steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zu dieser Veranstaltung, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe als gerechtfertigt angesehen werden kann.
Das bei der vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigende Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Sonntagsruhe und Sonntagsöffnung wird durch den verkaufsoffenen Sonntag im Westfield CentrO nicht nachteilig berührt. Im Hinblick auf die Anzahl der in Oberhausen insgesamt in diesem Jahr geplanten Sonntagsöffnungen bleibt der Ausnahmecharakter der vorliegend beantragten Sonntagsöffnung im Verhältnis zu den Sonn- und Feiertagen, an denen eine Ladenöffnung nicht erfolgt, gewahrt. Die Zeiten der Sonntagsöffnung liegen entsprechend den Regelungen des § 6 Abs. 4 S. 6 LÖG NRW außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes.
Die Öffnung der Ladenlokale am 26.10.2025 erfolgt in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, zeitgleich mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr. Die Öffnung ist auf die Ladenlokale im Westfield CentrO beschränkt. Es greift insofern die gesetzliche Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wonach ein Zusammenhang zwischen der Freizeit- und Reisemesse Ruhr und der Öffnung der Ladenlokale besteht.
Neben dem vorgenannten Einzelantrag hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. mit Schreiben vom 24.06.2024 an Herrn Oberbürgermeister Schranz (Anlage 3) die Gesamtsituation zu den verkaufsoffenen Sonntagen 2025 in Oberhausen dargestellt und auch hinsichtlich des verkaufsoffenen Sonntag in Zusammenhang mit der Freizeit- und Reisemesse um Unterstützung des Antrags gebeten.
Öffentliche Wirkung der Freizeit- und Reisemesse Ruhr
Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Die CentrO Management GmbH plant eine umfassende Werbung für die Freizeit- und Reisemesse Ruhr im Westfield CentrO die ab Oktober 2025 beginnen soll. Der Mittelpunkt der Werbung zielt auf das Event und nur untergeordnet auf den verkaufsoffenen Sonntag ab. Der Grundsatz des Vorrangs der Werbung für die Veranstaltung „Freizeit- und Reisemesse Ruhr“ wird berücksichtigt.
Das CentrO Management gibt an, dass, abhängig vom Wetter, anlässlich der Freizeit und Reisemesse Ruhr am Sonntag zwischen 30.000 bis 40.000 Besucher erwartet werden. In 2023 zählte das Westfield CentrO auf der Grundlage der Auswertung des Besucherzählsystems an einem verkaufsoffenen Sonntag insgesamt 43.000 Besucher auf dem Gelände des Westfield CentrO. Es kann lt. den mitgeteilten Zahlen davon ausgegangen werden, dass die Veranstaltung eine hohe Ausstrahlungswirkung haben wird und erheblich mehr Menschen aufgrund der Messe das Westfield CentrO besuchen und nicht, weil es geöffnete Geschäfte gibt.
Die Öffnung der Verkaufsstellen im Westfield CentrO. am 26.10.2025 liegen auch deshalb im öffentlichen Interesse, weil sie die überörtliche Sichtbarkeit von Oberhausen als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung steigert. Es liegt damit auch der Sachgrund gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 LÖG NRW vor.
Im Rahmen des Strukturwandels nach dem Wegbrechen der Montanindustrie kommt dem Tourismus für die Stadt Oberhausen entscheidende Bedeutung zu. Das Westfield CentrO nimmt in seinem Antrag Bezug zum Entwicklungskonzept „Masterplan Tourismus Oberhausen“. Als zentrale Felder der touristischen Positionierung Oberhausens benennt der Masterplan Tourismus Oberhausen, an dessen Erarbeitung einer Vielzahl von Akteuren beteiligt sind, die Themen Shopping, Freizeit und Kultur. Eingebunden in das Thema Freizeit sind die Bereiche Aktiv, Sport und Gesundheit. Unter dem Themendach Kultur finden sich auch Veranstaltungen, Events und die Industriekultur. Zum Ausbau der Wettbewerbsposition in diesen Bereichen werden im Rahmen des Masterplan Tourismus Oberhausen zahlreiche Maßnahmen entwickelt bzw. angestoßen. Eine davon ist die geplante Freizeit- und Reisemesse Ruhr.
In Verbindung mit dem verkaufsoffenen Sonntag verzahnt diese Maßnahme die drei Leitthemen Shopping, Freizeit und Kultur, indem sie ein Event zum Tourismus am Standort seiner Oberhausener Aushängeschilder kreiert – und diese durch eine Sonntagsöffnung auch erlebbar macht. Die Veranstaltung ist in besonderer Weise dazu geeignet, die Stärken des Standorts Oberhausen zu präsentieren. Ausgehend vom Westfield CentrO als ökonomischem Motor wächst die "Neue Mitte Oberhausen" zu einem der zentralen Kristallisationspunkte für den Tourismus-Standort Ruhrgebiet.
Insgesamt soll die Neue Mitte zu einer „lebendigen Stadtlandschaft mit einem breiten Spektrum an städtischen Funktionen (z. B. Einkaufen, Unterhaltung, Forschung, Kultur, Freizeit, Arbeiten und Wohnen) weiterentwickelt werden. So soll die Neue Mitte „weiterhin in ihrer Rolle als lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Publikumsmagnet“ gestärkt und „wichtiger Botschafter der Stadt Oberhausen“ auf allen relevanten Märkten sein.
Diese Stärken im Bereich Freizeit und Tourismus und die damit verbundene hohe Lebensqualität sind in Oberhausen ein elementarer weicher Standortfaktor im Wettbewerb um die Ansiedlung junger Familien und damit auch für die Ansiedlung von Firmen, die dorthin gehen, wohin ihnen auch qualifizierte Arbeitskräfte folgen. Es besteht daher ein besonderes öffentliches Interesse daran, diese spezifische Oberhausener Qualität in einem besonderen Rahmen zu präsentieren und so überörtlich sichtbar zu machen.
Aufgrund des vorstehend Aufgeführten kann das Bestehen eines öffentlichen Interesses im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 5 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr bejaht werden.
Stellungnahmen der Sozialpartner
Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner mit E-Mail vom 17.02.2025 um Stellungnahme gebeten. Hierzu wurden ihnen die beiliegenden Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehörten jeweils die detaillierten Beschreibungen der Veranstaltung mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), des Weiteren das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit der Ladenöffnung in Zusammenhang stehenden Veranstaltung mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Aktivitäten, Programme, Besucherzahlen usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und die der Flächen der Ladenöffnungen.
Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 4) abgegeben:
- Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. erhebt in seiner Stellungnahme vom 17.02.2025 keine Bedenken gegen die geplante Sonntagsöffnung und befürwortet diese uneingeschränkt.
- Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr – Oberhausen teilte am 18.02.2025 per E-Mail mit, dass sie gegen den beantragten verkaufsoffenen Sonntag keinerlei Einwände hat.
- Nach Prüfung durch die IHK zu Essen hat diese mit E-Mail vom 25.02.2025 mitgeteilt, dass von dort keine Einwände oder Bedenken gegenüber dem angedachten verkaufsoffenen Sonntag bestehen und der entsprechende Antrag unterstützt wird.
- Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen äußert mit E-Mail vom 18.02.2025 seine grundsätzlichen Bedenken insbesondere auch gegen eine etwaige weitere Ausweitung der Sonntagsöffnungen.
- Die Evangelische Kirche Oberhausen teilt mit E-Mail vom 04.03.2025 mit, dass dort zwar weiterhin grundsätzliche Bedenken gegen Sonntagsöffnungen bestehen, sie gegen die hier geplante Öffnung jedoch keine Einwände erhebt.
- Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di äußert mit Schreiben vom 17.03.2025 Bedenken zu der geplanten Sonntagsöffnung und behält sich jederzeit vor, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen gerichtlich vorzugehen.
Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit der Westfield CentrO Freizeit- und Reisemesse in der Neuen Mitte besteht.
Anlagen
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