Beschlussvorlage - B/17/6320

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum GFNP 58 BO: Steinhausstraße / Günnigfelder Straße.
Reduzieren

Bezug

Kein Bezug

Reduzieren

Sachverhalt

Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen jeweils zuständigen Gremien der Städte behandelt.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 18. März 2024 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP am 09. Februar 2024 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 58 BO: Steinhausstraße / Günnigfelder Straße beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 05. August bis 05. September 2024 durchgeführt.

 

Das Wohnraumangebot in Bochum weist in quantitativer und qualitativer Hinsicht Defizite auf. Hieraus resultiert eine Abwanderung von Bochumer Haushalten ins Umland, der u.a. durch die Schaffung attraktiver Wohnungen entgegengewirkt werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund wurde u.a. der Standort Steinhausstraße / Günnigfelder Straße im Hinblick auf eine wohnbauliche Entwicklung geprüft und für geeignet befunden. Ergänzend ist die Ansiedlung einer Kita vorgesehen. Die Umsetzung der genannten Planungsziele erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde am 25. April 2023 gefasst.

 

Im GFNP wird der Änderungsbereich derzeit teilweise als Wohnbaufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Angestrebt wird eine überwiegende Darstellung als Wohnbaufläche. Im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke, die derzeit nachrichtlich als Fläche für Bahnanlagen übernommen wird, sollen die Trasse des Radschnellweges RS 1 und angrenzende Bereiche als Grünfläche dargestellt werden.

 

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert.

 

Weiteres Verfahren

Die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 voraussichtlich im 3. Quartal 2025. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss in die Gremien der Städte der Planungsge­mein­schaft eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) eingereicht.

Reduzieren

Anlagen

Loading...