Beschlussvorlage - B/17/6319
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 62 BO: VfL-Talentwerk in Bochum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
27.03.2025
|
Beschlussvorschlag
- Der Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.
- Der Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum GFNP 62 BO: VfL-Talentwerk.
Sachverhalt
Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen jeweils zuständigen Gremien der Städte behandelt.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 18. November 2024 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP am 20. September 2024 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 62 BO: VfL-Talentwerk beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum von 05. August bis 05. September 2024 durchgeführt.
Der Fußballnachwuchs des VfL Bochum 1848 wird seit den 1990er Jahren durch das VfL-Talentwerk ausgebildet und gefördert. Die Nachwuchsarbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung und soll weiter intensiviert werden. Vor diesem Hintergrund sind verschiedene Maßnahmen zum Ausbau und zur Intensivierung des Trainings- und Spielbetriebes vorgesehen.
Erste Maßnahmen lassen sich bereits auf der Grundlage des § 31 BauGB realisieren, für den überwiegenden Teil sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1046 – VfL-Talentwerk – die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Der GFNP stellt den Bereich, für den die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgesehen ist, als Grünflächen, teilweise mit der besonderen Zweckbestimmung Sportanlagen, dar. Für die beabsichtigte Entwicklung ist daher parallel zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes eine Änderung des GFNP erforderlich.
Zunächst war vorgesehen, den gesamten GFNP-Änderungsbereich mit Ausnahme der Flächen für die örtlichen Hauptverkehrszüge in einem Umfang von 13,8 ha als Sonderbaufläche darzustellen. Um eine Beeinträchtigung des Freiraumes, insbesondere der Waldflächen, weitestgehend zu vermeiden und insbesondere die Funktion der Fläche für den Regionalen Grünzug und die kommunale Grünverbindung zu erhalten, wird die zusätzliche Darstellung von Bauflächen nun auf 9,4 ha reduziert und der nördliche Teil des GFNP-Änderungsbereiches als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen dargestellt. Damit ist dort nur noch die Anlage von Naturrasenplätzen möglich.
Weiteres Verfahren
Die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 voraussichtlich im 3. Quartal 2025. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss in die Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) eingereicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
414,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
858,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
751,3 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
583,9 kB
|
