Antrag auf Sachdarstellung - A/17/6430

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Beratungsfolge

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Bezug

Anwendung des § 132c SchulG

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Sachverhalt

Im November 2018 wurde die Errichtung von Hauptschulbildungsgängen an Realschulen nach § 132c SchulG beschlossen. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung war befristet.

In der Schulausschusssitzung am 09.06.22 wurde darüber informiert, dass die Bezirksregierung die Genehmigung bis zum Ende des Schuljahres 22/23 verlängert hat. Seitdem wurde im Schulausschuss nicht mehr über eine weitere Verlängerung berichtet.

Die Linke.Liste Fraktion bittet deshalb um eine Darstellung des Sachstands der weiteren Anwendung der § 132c SchulG an den Oberhausener Realschulen. Insbesondere bitten wir darum darzustellen, für welchen Zeitraum aktuell eine Genehmigung vorliegt und ob ggf. eine weitere Verlängerung geplant ist.

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