Beschlussvorlage - B/17/6377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt den geplanten Ausbau der Wegeverbindung zwischen der Klosterhardter Straße und der Harkortstraße 53A.

 

Finanzielle Mittel in Höhe von 125.000 EUR (brutto) werden im Zuge der Haushaltsanmeldung 2026 unter der

 

Finanzstelle:  560012010102800  – Wegeverbindungen

Finanzposition:  785200    – AiB Tiefbaumaßnahmen

 

angemeldet.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2026 und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

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Bezug

A/17/5140 - Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld gem. § 2 der Geschäftsordnung: Ausbau der Verbindung zwischen der Klosterhardter Straße und der Harkortstraße 53A

 

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde durch die Bezirksvertretung Osterfeld beauftragt, den Ausbau der Wegeverbindung zwischen der Klosterhardter Straße und der Harkortstraße 53A zu prüfen.

 

Die Verbesserung der Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer ist ein zentraler Schritt zur Erhöhung der Sicherheit und der Lebensqualität im öffentlichen Raum. Der bestehende Trampelpfad wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern regelmäßig genutzt. Ein Ausbau durch helle Asphaltierung des Weges mit einer Breite von 2,0 Metern wird daher als notwendig und sinnvoll erachtet.

 

Der Ausbau der Wegverbindung bietet die nachfolgend aufgeführten Vorteile:

 

  •           Verbesserte Nutzbarkeit bei allen Witterungsbedingungen: Eine befestigte, asphaltierte Fläche gewährleistet, dass der Weg auch bei Regen sicher und komfortabel genutzt werden kann.

 

  •           Erhöhung der Barrierefreiheit: Der Ausbau fördert die Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, wie Rollstuhlfahrer oder Senioren, und ermöglicht eine bequemere Nutzung für Eltern mit Kinderwagen.

 

  •           Erhöhung der Sicherheit und des Komforts: Eine klare Abgrenzung des Weges und die stabile Oberfläche verringern das Risiko von Stürzen und tragen dazu bei, dass Fußgänger und Radfahrer den Weg sicherer und angenehmer nutzen können.

 

 

Die geplante Maßnahme umfasst die Asphaltierung (heller Asphalt) einer Fläche von ca.
430 m², die sich im Eigentum der Stadt Oberhausen befindet.

 

Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2026 umgesetzt werden.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme werden auf ca. 125.000 € (brutto) geschätzt.

Finanzielle Mittel in Höhe von 125.000 EUR (brutto) werden im Zuge der Haushaltsanmeldung 2026 unter der Finanzstelle 560012010102800 – Wegeverbindungen, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen angemeldet.

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