Beschlussvorlage - B/17/6175-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baulich-investive Maßnahme mit Aspekten des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung zur Erfüllung der entsprechenden Nebenbestimmung Nr. 3 aus dem Zuwendungsbescheid (Nr. 04/036/23) der Städtebauförderung,
Neuerrichtung einer Spielplatzfläche an der Westfälischen Straße (Programmgebiet "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld")
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Petra Pospiech
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb SBO; Kinder, Jugend und Familie; Dezernat 4 / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.02.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, eine operative Umsetzungsstrategie (Abstimmung der Maßnahme mit der nahegelegenen Baumaßnahme der Mülheimer Genossenschaft, dem Umbau der Westfälischen Straße sowie der Erstellung eines Interimsangebotes Spielplatz während der Bauphase) zur Entwicklung der Grünflächen an der Westfälischen Straße zu erarbeiten.
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung (Kinderbüro), der SBO Servicebetriebe Oberhausen die Freigabe zur Beauftragung von Planungsleistungen „Entwicklung eines Spielplatzes an der Westfälischen Straße“ im Rahmen des Stadterneuerungsprojektes „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ zu erteilen.
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die SBO Servicebetriebe Oberhausen, entsprechende Landschaftsplanungsbüros/ Landarchitekturbüros mit den Leistungen zur Planung und zum Bau eines Spielplatzes und eines Mehrgenerationenparks (Leistungsphase 1-9) zu beauftragen.
Das Kinderbüro legt nach entsprechenden Beteiligungsverfahren – vor Eintritt in die Leistungsphase 3 den Spielplatzentwurf in der BV Osterfeld, im JHA und im StadtPlaMoA zur Beschlussfassung vor. Gleiches gilt für die SBO in Bezug auf den Mehrgenerationenpark.
Für die Gestaltung und den Bau des Mehrgenerationenparks/Spielplatzes stehen vorbehaltlich der Haushalte 2026 und 2027 sowie der Genehmigung des Haushaltes 2025 durch die Aufsichtsbehörde Planungs- und Baukosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zur Haushaltsgenehmigung befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Maßnahmen durchführen.
Haushaltsmittel sind bei der Finanzstelle 310006010290406 – Spielplatz Vikarie-/Westfälische Straße, Finanzposition 785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen wie folgt angemeldet: 2025 – 50.000 EUR, 2026 – 550.000 EUR, 2027 – 900.000 EUR sowie Verpflichtungsbudget (VE) 2025, kassenwirksam 2026 (100.000 EUR) und VE 2025, kassenwirksam 2027 (450.000 EUR).
Bezug
- N/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16.11.2015 "Integriertes Handlungskonzept Osterfeld - Qualifizierung des integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes Soziale Stadt Osterfeld"
- B/17/2807-01 Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzepts des Stadterneuerungsprojekts "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld": Beschluss der Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes
Sachverhalt
Ausgangslage
Für das Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld" wurden in den letzten Jahren zahlreiche städtebauliche Projekte mit der finanziellen Unterstützung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Auf dieser Grundlage konnte das Oberhausener Programmgebiet gemäß den Zielsetzungen nachhaltig gefördert und entwickelt werden.
Um im Rahmen der Städtebauförderung auch vermehrt Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung zu fördern, sieht die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023 / 2024 (gemäß Art. 3 Abs. 2 i.V. mit Nr. 3.2 Mittelbereitstellungserlass vom 22.06.2023) vom 21.03.2023 / 04.07.2023 vor, dass mindestens eine Maßnahme im Zuwendungszeitraum zum STEP 2023 (d.h. hier in Oberhausen: "Osterfeld") im Sinne des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen ist.
Da diese Vorgaben der o.g. Verwaltungsvereinbarung erst mit Datum vom 21.03.2023 zur Veröffentlichung und damit zur Kenntnisnahme durch die Kommunen anstanden, teilte die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Oberhausen vorab Ende Februar 2023 mit, dass der Förderantrag "Osterfeld" umgehend nachzuqualifizieren sei. Grund hierfür ist, dass jeweils keine baulich-investive Maßnahme mit Klimarelevanz Bestandteil des zur Bewilligung anstehenden Förderantrages "Osterfeld" (erfolgte Einreichung zum 30.09.2022) gewesen ist.
Vor diesem Hintergrund wurden seitens der Stadt Oberhausen umgehend eine baulich-investive Maßnahme mit Klimabezug mit Lage in dem jeweiligen Programmgebiet nach Abstimmung auf Dezernentenebene an die Bezirksregierung Düsseldorf gemeldet.
Auf Basis dieser Nachqualifizierung erfolgte die Ausfertigung des Zuwendungsbescheides mit der in der Nebenbestimmung Nr. 3 formulierten Auflage, die Sanierung der Turnhalle Ripsdörnestraße in Osterfeld klimagerecht umzugestalten bzw. auszuführen. Die Benennung der o.g. Turnhalle liegt einer Abstimmung mit dem Bereich Sport bzw. mit dem zuständigen Dezernenten zugrunde. Da die Sanierung der besagten Turnhalle aufgrund fehlender Fördermittel nicht zwangsläufig gesichert ist, wurde zwischenzeitlich die Grünfläche an der Westfälischen Straße in Osterfeld für die konforme Umsetzung der Nebenbestimmung Nr. 3 ausgewählt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme hat laut Nebenbestimmung Nr. 3 des genannten Zuwendungsbescheides innerhalb des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2027 zu erfolgen, allerspätestens jedoch mit Vorlage des Verwendungsnachweises (d.h. Frist bis zum 30.06.2028).
Die Rechtsmäßigkeit dieses Vorgangs wurde vom Bereich Recht geprüft und für rechtmäßig befunden.
Der Fördermittelgeber weist ausdrücklich auf die Möglichkeit des Widerrufes bei Nicht-Umsetzung der Maßnahmen hin (vgl. Nebenbestimmung Nr. 3, letzter Absatz). In diesem Falle droht die Rückzahlung sämtlicher Fördermittel zzgl. Zinszahlungen (ggf. zudem noch Rückerstattung mit einem Zinseszins) aus dem in Rede stehenden Bescheid.
Für das Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen-Osterfeld" in Osterfeld wären 231.299,04 EUR zurückzuzahlen.
Der Mehrgenerationen-Park an der Westfälischen Straße
Im Zuge der Planungen zur Bebauung des ehemaligen Hallenbads Osterfeld durch ein Mehrfamilienwohnhaus (Architekten Hausmann und Schenk) ergibt sich die Notwendigkeit, den dort noch bestehenden Spielplatz zu verlagern. Hierzu erfolgten in der Vergangenheit bereits erste Abstimmungen mit dem Bereich 3-1, der den Bestandsspielplatz gerne durch einen modernen, großzügigen Spielplatz ersetzen würde. Wie oben beschrieben, muss darüber hinaus im Programmgebiet "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen-Osterfeld" eine baulich-investive Maßnahme unter Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen bis Ende 2027 bzw. bis zum 30.06.2028 umgesetzt werden. Hier bietet sich ebenfalls die Fläche an der Westfälischen Straße zur Umgestaltung an.
Bei dem zu beplanenden Gebiet handelt es sich um die südlich der Westfälischen Straße liegenden Grünflächen gegenüber des neuen Multifunktionskomplexes sowie der Gesamtschule. Die Flächen erstrecken sich von der Heinestraße bis zum Ameos Klinikum parallel zum Straßenverlauf. Diese Flächen befinden sich in städtischem Eigentum.
Bei der Entwicklung der Flächen sowie in Abstimmung mit dem Bereich 3-1 stellte sich heraus, dass die verfügbare Fläche nicht nur als Spielfläche dienen soll, sondern aufgrund der Lage und der Größe das Potential für einen Mehrgenerationenpark bietet, bei dem sowohl die Spielplatzfunktion als auch ein Sport- und Bürgerpark vereint umgesetzt werden kann. Dieser Park soll allen Bürgerinnen und Bürgern als "Aneignungsraum" zur Verfügung stehen und zur Erholung und Bewegung dienen.
Durch den Umbau der Gesamtschule Osterfeld und den geplanten südlich gelegenen Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit betreutem Wohnen bietet es sich an, den Platz neu zu entwickeln, um dem Quartier eine zentrale, öffentliche Mitte zu bieten.
Eine Qualifizierung der Spielmöglichkeiten wird durch das Kinderbüro voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 durch ein Beteiligungsverfahren erfolgen. Hier sollen die Wünsche der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, bei der Auswahl der Spielgeräte Berücksichtigung finden.
Für die Gestaltung der Flächen und die Neuerrichtung des Spielplatzes stehen für Planungs- und Baukosten 1 Mio. Euro zur Verfügung. Entsprechend der Planung werden sich auch die zukünftigen Pauschalzuschüsse für die Pflege und Unterhaltung der SBO erhöhen.
Grundsätzlich ist die Errichtung temporärer Spielmöglichkeiten in der Übergangszeit vorzusehen, sollte der Rückbau des vorhandenen Spielplatzes vor der Neuerrichtung der neuen Spielmöglichkeiten erfolgen. Mit dem Abbruch des vorhandenen Spielplatzes würde der einzige Spielplatz in Oberhausen Osterfeld in der Bauphase entfallen.
Im Zuge der Planung und Umsetzung der zu beauftragenden Planungsleistung sind weitere Beteiligungsverfahren vorgesehen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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987,6 kB
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