Beschlussvorlage - B/17/6270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. Die in der Anlage 2 und 3 aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2025/26 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

  1. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2025/26 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzausweitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 189.874,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt wurden.

 

  1. Insgesamt 286 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen für das Kindergartenjahr (KJ) 2025/26 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) im Zuschussantrag zum 15.03. beim LVR anzumelden.

 

  1. Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze beim LVR am 15.03.2025 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt diese bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.

 

  1. Die Beschlüsse vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01) und 26.04.2023 (Drucksache B/17/3341-01) zur plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz werden für das KJ 2025/26 fortgesetzt. Hierin wurden die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt.
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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

1. Planungsverfahren

 

Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte in der Kindertagesbetreuung.

 

Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsplätze und -umfänge zu erstellen. Diese sozialräumliche Planung legt für das kommende Kindergartenjahr fest, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Somit soll der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung (sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege) ab einem Jahr bis zur Einschulung gesichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter einjährige Kinder zu berücksichtigen.

 

Die Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres (gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz) mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu erhalten. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Oberhausen.

 

Wie in jedem Jahr ist ein Vorschlag zur künftigen Angebotsstruktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie der Stadt Oberhausen gemeinsam mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet worden. Die Planungsphase begann im September 2024 nach der Aufnahme der neuen Kinder in die Oberhausener Kindertageseinrichtungen.

 

Die Grundlagen und Ziele der Planung für das KJ 2025/26 sind folgende:

 

  • Die Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, also unter Berücksichtigung der Trägervielfalt und -autonomie.

 

  • Die Sicherstellung eines inklusiven Platzangebotes.

 

  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt.

 

  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr.

 

  • Die Bezugnahme auf die für das KJ 2025/26 erstellte Bedarfskalkulation.

 

  • Die Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013) unter besonderer Berücksichtigung des § 55 Abs. 2 KiBiz.

 

  • Die Berücksichtigung der in der jeweiligen KTE verbleibenden Kinder, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln.

 

  • Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP im Online-Vormerksystem Little Bird.

 

  • Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten.

 

  • Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile.

 

  • Der Umgang mit dem Mangel an Fachkräften.

 

2. Bedarfsentwicklung

 

Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2025/26 ist mit 11.411 in Oberhausen lebenden Kindern, die einen Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertagesbetreuung haben, zu planen. Hierbei sind die Zahlen zum 31.12.2023 sowie Prognosewerte für die noch nicht geborenen Kinder des Fachbereichs Statistik berücksichtigt. Die Anzahl der Kinder teilt sich in 4.838 Kinder unter drei Jahren und 6.573 Kinder über drei Jahren auf.

 

Die Versorgungsquoten wurden für beide Altersgruppen beibehalten; für Kinder ab drei Jahren liegt sie bei 96 Prozent, für Kinder unter drei Jahren bei 52 Prozent. Hieraus folgt, dass im KJ 2025/26 für Kinder unter drei Jahren 2.516 Plätze und für Kinder über drei Jahren 6.310 Plätze benötigt werden, um die Versorgungsquote zu erfüllen und damit ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Mit 6.476 Plätzen für Kinder über drei Jahren und einer Quote von 98,52 Prozent wird die Zielquote deutlich erreicht. Bei den Kindern unter drei Jahren beträgt die Anzahl der für das kommende Kindergartenjahr anzumeldenden Plätze 2.535, was einer Versorgungsquote von 52,4 Prozent entspricht und damit ebenfalls die Zielquote erreicht. Die positive Entwicklung im Bereich der jüngeren Kinder ist insbesondere auf einen Rückgang der Kinderzahlen zurückzuführen.

Die gute Quote bei den Kindern über drei Jahren wird durch Platzausweitungen erreicht. Im KJ 2025/26 können durch die Ausweitungen 256 Plätze (252 ü3, vier u3) zusätzlich angeboten werden. Hierbei handelt es sich um Plätze, die im Rahmen der Betriebserlaubnis (§28 Abs. 2 KiBiz) nach den individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung verteilt auf viele Oberhausener KTE angeboten werden. Diese wurden mit den Trägern verhandelt, um die bereits einzuplanenden, aber noch nicht fertig gestellten Baumaßnahmen auszugleichen.

Die zusätzlichen Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährleistungsträger für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindergartenjahr, wie in den vergangenen KJ auch, zu 110 Prozent übernimmt.

In der Platzplanung enthalten sind ein Erweiterungsbau sowie vier Neu-/Umbauprojekte, deren Fertigstellung im Laufe des KJ 2025/26 anvisiert ist und für die daher zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Betriebsmittel beim LVR zu beantragen sind. Insgesamt 531 Plätze können hierdurch geschaffen werden, davon 115 Plätze u3 und 416 Plätze ü3. Da inzwischen ein Bauantrag gestellt wurde, ist das Projekt an der Obere Brüderstraße wieder in die Planung aufgenommen (vgl. Drucksache M/17/6199).

Für die Platzplanung und insbesondere die Perspektive, wie viele Plätze zukünftig gebraucht werden, ist die Zahl der Kinder mit Behinderung, die einen Inklusionsplatz belegen, zu berücksichtigen, da in den meisten Fällen eine Gruppenstärkenabsenkung Anwendung findet. Das heißt, ein Kind belegt zwei Plätze. Die Zahl der Kinder mit Behinderung, die die entsprechende Anerkennung haben und für die BTHG-Mittel beantragt wurden/werden, beträgt im KJ 2025/26 249 (KJ 2024/25: 276, KJ 2023/24:284, KJ 2022/23: 263, KJ 2021/22: 219).

Weiterhin hat der Fachkräftemangel Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Platzangebotes.  Der Mangel an Fachkräften zeigt sich bei der Inbetriebnahme von neuen Einrichtungen, die u.U. aus diesem Grund erst später oder zunächst in geringerem Umfang (Anzahl der Gruppen und/oder Stundenumfang) öffnen können sowie im laufenden Betrieb, da bereits geringe personelle Ausfälle auf Grund von Krankheit oder Urlaub zu Betreuungseinschränkungen führen können (vgl. Trägerübergreifender Leitfaden als Grundlage eines Ausfallmanagements in Oberhausener Kindertageseinrichtungen, Drucksache M/17/6056).              

 

3. Zusammenfassung des Planungsergebnisses

 

Zusammengefasst sind mit der weiterentwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das KJ 2025/26 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:

 

Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze in Oberhausen beträgt 9.011.

 

Die Zahl der Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden KJ 6.476 Plätze. Das entspricht einer Versorgungsquote von 98,52 Prozent.

 

Für Kinder unter drei Jahren werden 2.535 Plätze vorgehalten. Davon 1.289 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 1.246 Plätze in der Kindertagespflege. Das entspricht einer Versorgungsquote von 52,4 Prozent.

 

Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung ist im Vergleich zu den Vorjahren leicht gesunken und umfasst 249 Plätze davon 4 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig wird sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kinder erweitern, wenn der Anspruch auf Eingliederungshilfe im laufenden Kindergartenjahr festgestellt wird oder beim LVR noch laufende Genehmigungsverfahren positiv beschieden werden. Die Finanzierung über eine erhöhte Kindpauschale wird dann durch Nachmeldung beim LVR zum 01.02. sowie zum 31.07. eines jeden Jahres sichergestellt. Sofern das Modell ‚Gruppenstärkenabsenkung‘ umgesetzt wird, müssen die Einrichtungen eine solche zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum nächsten KJ umsetzen. Sofern das Modell ‚zusätzliches Personal‘ umgesetzt wird, so muss auch dieses zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgehalten werden.

 

In der Platzplanung enthalten sind ein Erweiterungsbau sowie vier Neu-/Umbauprojekte, deren Fertigstellung im Laufe des KJ 2025/26 anvisiert ist. (vgl. Drucksache M/17/6199)

 

Nach Beschlussfassung des Rates der Stadt zu den Angebotsprofilen Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das KJ 2025/26 sowie den 286 Kindertagespflegepersonen, die im Stadtgebiet Oberhausen tätig sind, wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie diese fristgerecht zum 15.03.2025 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist nicht vor Mai 2025 zu erwarten.

 

Über den Stand der aktuellen Ausbauplanung berichtet die Fachverwaltung wie gewohnt fortlaufend im Jugendhilfeausschuss.

 

Finanzielle Berücksichtigung im Haushalt 2025

Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2025 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 67.454.820,- EUR berücksichtigt.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind beim Auftrag 310106010104 – Tagespflege unter der Kostenart 414200 – Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von insgesamt 1.889.510,- EUR veranschlagt, die unter der Kostenart 533128 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen zu verausgaben sind. Unter dieser Kostenart sind für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt 20.875.000,- EUR berücksichtigt.

 

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Anlagen

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