Beschlussvorlage - B/17/6276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

  1. die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitstelle „Weiterbildungslehrer*in“ zum 01.05.2025, Stellenwert Entgeltgruppe 12 TVöD,

 

  1. die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 89.200,00 EUR im Deckungsring Personal (D 00000001) unter Berücksichtigung einer Stellenbesetzung ab 01.05.2025.

 

  

Deckungsvorschlag:

Die Gesamtkosten in Höhe von 89.220,00 EUR (für eine Stellenbesetzung ab 01.05.2025) werden vollständig durch die Bundesförderung (BAMF) im Bereich der Integration refinanziert.

Die Einnahmen im Bereich der Integration betrugen nach Abzug von Honorarkosten im Jahr 2024 insgesamt 900.000,00 EUR. Neben der Landesförderung werden die Unterrichtsstunden in Integrationskursen und Deuföv-Maßnahmen sowie die damit verbundenen Prüfungen durch Bundesmittel refinanziert. Zusätzlich werden für Prüfungen und Einstufungstests weitere Erstattungen gezahlt. So wurden im Jahr 2023/2024 Einnahmen von 556.866,00 EUR bis 900.000,00 EUR erwirtschaftet, die über die geleisteten Honorarkosten hinausgehen. Für das Jahr 2025 ist mindestens eine Erstattung wie im Jahr 2023/2024 zu erwarten. Zusätzliche Einnahmen werden durch Prüfungen generiert, die zusätzlich zwischen 1.000,00 bis 2.000,00 EUR je durchgeführte Prüfung erzielen. Durch die Möglichkeit Fachkurse für Medizin anzubieten, die mit einer Einnahmesteigerung von 50,00 EUR bis 80,00 EUR je Unterrichtseinheit und bis zu 5.000,00 EUR je Kurs für Ärztinnen und Ärzte zu verzeichnen wären, ergibt sich ebenfalls ein Erstattungszuwachs für das Jahr 2025.

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Bezug

VV-Beschluss vom 21.01.2025, V/17/6200

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Sachverhalt

Der Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum, Zweig Volkshochschule, sichert im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung für den Bereich Integration die fortlaufende Integrationsarbeit. Hierbei ist insbesondere die Erweiterung von Bildungsangeboten für geflüchtete Menschen sicherzustellen. Weitere Maßnahmen, die dabei über das B1-Niveau (selbständige Verwendung der deutschen Sprache) der Integrationskurse hinausgehen und berufliche Fachsprachenkenntnisse vermitteln, werden dabei unerlässlich.

Um diese Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Integration zu gewährleisten, müssen entsprechende Fachkräfte über die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen für BAMF-Maßnahmen verfügen. Die BAMF-Förderung trägt dazu bei, Integrationsprozesse voranzutreiben und Integrationshindernisse zu vermeiden.

Die Nachfrage nach entsprechenden Kursen ist steigend, insbesondere für Arbeitskräfte, die ihre B2-Prüfung (selbständige Sprachverwendung, oberes mittleres Sprachniveau) und Fachsprachenprüfungen im Bereich der Medizin ablegen, um in Deutschland arbeiten zu können. Die Volkshochschule plant vor diesem Hintergrund die Zulassung für Deuföv-Maßnahmen (Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprach-förderung) und medizinische Fachsprachkurse ab 2025 zu beantragen und anzubieten, die u.a. entsprechende Kurse für z.B. Ärztinnen und Ärzte vorsieht.

Die fortlaufende Integrationsarbeit, insbesondere die Erweiterung von Bildungsangeboten für geflüchtete Menschen, muss gewährleistet werden.

 

Übersicht Integrationskurse:

 

Semester

Kurse

Teilnehmer*innen

Unterrichtsstunden

 

Semester 23/24

274

5.431

20.352

Semester 22/23

261

3.534

19.058

Semester 21/22

236

2.738

14.579

Semester 20/21

189

2.785

10.312

 

Die Einnahmen im Bereich Integration betrugen nach Abzug von Honorarkosten in den Jahren 2022 insgesamt 125.000 Euro, im Jahr 2023 insgesamt 556.866 Euro und im Jahr 2024 insgesamt 900.000 Euro, die eine vollständige Kompensation der Gesamtkosten gewährleistet. Zusätzliche Einnahmen werden durch Prüfungen, die zusätzlich zwischen 1.000,00 bis 2.000,00 EUR je Prüfung erzielen, generiert. Durch die Möglichkeit Fachkurse für Medizin anzubieten, die mit einer Einnahmesteigerung von 50,00 EUR bis 80,00 EUR je Unterrichtseinheit und bis zu 5.000,00 EUR je Kurs für Ärztinnen und Ärzte zu verzeichnen wären.

 

Personalbedarf

Um den Bedarf bei der Durchführung von Integrationskursen sicherzustellen und gleichzeitig berufssprachliche Kurse anbieten zu können, ist eine Ausweitung der pädagogischen Lehrkräfte für BAMF-geförderte Maßnahmen Rechnung zu tragen, unabdingbar und somit eine Erhöhung des Personalbedarfes – hier Absicherung und Ausweitung berufsbezogener Deutschsprachförderung – um eine 1,0 Vollzeitstelle erforderlich.

 

Der zusätzliche Personalbedarf kann durch ein derzeit bestehendes befristetes Beschäftigungsverhältnis (Elternzeitvertretung bis 30.04.2025) abgedeckt werden. Die dort eingesetzte Mitarbeiterin verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen um BAMF-Maßnahmen durchzuführen. Sie verfügt insbesondere über die entsprechenden Qualifikationen, um Fachsprachkurse der Medizin anzubieten. Aufgrund der Anforderungen und Voraussetzungen für BAMF gesteuerte Maßnahmen sind derzeit entsprechende Fachkräfte weder freiberuflich noch zur Festanstellung verfügbar.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Einrichtung einer Planstelle sind nach KGSt-Richtwerten (laut KGSt- Bericht 09/2024) folgende jährlichen Gesamtkosten inklusive Sachkosten und Gemeinkosten zu berücksichtigen:

 

Kostenarten

EG 12 TVöD

Personalkosten

102.900,-

Sachkosten

9.700,-

Gemeinkosten

20.580,-

Kosten der Stelle p.a.

133.180,-

 

 

 

 

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