Beschlussvorlage - B/17/6297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss der beigefügten Gesellschaftervereinbarung für das Jahr 2025 zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), den Städten Bottrop und Oberhausen und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) zu.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2025 unter dem Auftrag 950015041500 bei Kostenart 531500 in entsprechender Höhe (Anteil der Stadt Oberhausen 406.859,- EUR) zur Verfügung.

 

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Bezug

Drucksache B/17/5433 vom 01.07.2024

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; hier: Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung

 

Drucksache B/17/5698 vom 23.09.2024

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; hier: Sanierung des Solebandes im Revierpark Vonderort

 

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Sachverhalt

Der aktuelle Gesellschaftsvertrag der FMR mit Stand vom 01.01.2023 regelt in § 7 Abs. 2, dass die maximale Höhe der Gesellschafterzuschüsse für jede Betriebsstätte getrennt durch Gesellschafterbeschlüsse festgelegt und in separaten Gesellschaftervereinbarungen geregelt werden.

Der am 31.12.2024 ausgelaufenen Gesellschaftervereinbarung hat der Rat der Stadt am 01.07.2024 zugestimmt (Drucksache B/17/5433), so dass für das Jahr 2025 eine neue Gesellschaftervereinbarung abzuschließen ist. Sie soll wiederum mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden.

Grundlage für Höhe des Zuschussbedarfes sind die Wirtschaftspläne für die jeweiligen Betriebsstätten. Im Vorfeld der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2025 für die Betriebsstätte Vonderort hatte die Geschäftsführung der FMR die Gesellschafter darüber unterrichtet, dass für die Wirtschaftsplanung im Hinblick auf den Beginn der Maßnahme für den Ersatzneubau des Solebades zwei Szenarien zugrunde gelegt wurden. Beide Szenarien gingen davon aus, dass der Abriss des Solbades am 01.04.2025 beginnen wird. Das im Bad beschäftigte Personal wird auf die anderen Betriebsstätten der FMR verteilt. Daraus ergeben sich Auswirkungen auf den Zuschuss für den laufenden Geschäftsbetrieb. Nach dem Szenario 1 wird die gesamte Anlage ab dem 01.04.2025 geschlossen, während im Szenario 2 das Freibad bis Ende August 2025 geöffnet bleibt. Das Szenario 1 sieht einen Zuschussbedarf von 1.616.000,- EUR für die Betriebsstätte vor. Dies entspricht bei dem Anteil der Stadt von 30 % einem Zuschussbetrag von 484.800,- EUR. Szenario 2 weist einen Zuschussbedarf von 1.356.195.- EUR aus, was einem Anteil von 406.859,- EUR entspricht. Aus Gründen der Vorsicht ist bei der Aufstellung des Haushalts 2025 der höhere Zuschussbetrag berücksichtigt worden.

Von dem vorgenannten Regelzuschuss ist der Zuschuss für den Abriss und den Neubau des Solebades zu betrachten, der für 2025 mit 2.856.000,- EUR geplant ist. Die Investitionskostenzuschüsse sind im Haushalt berücksichtigt ist; Beschluss des Rates vom 23.09.2024, Drucksache B/17/5698.

Letztlich hat die Geschäftsführung der FMR für die Sitzung des Aufsichtsrates im November 2024 einen Wirtschaftsplan zur Beschlussfassung vorgelegt, der vom Szenario 2 ausgeht und somit den Zuschussbedarf von 1.356.195,- EUR ausweist. 

Die Gesellschaftsvereinbarungen wurden mit den Beteiligungssteuerungen der jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter für jede Betriebsstätte abgestimmt. Dem beigefügten Entwurf der Gesellschaftervereinbarung 2025 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr im Dezember 2024 zugestimmt.

Über die Höhe der Zuschüsse ab 2026 werden die Gesellschafter rechtzeitig beraten und spätestens zum 01.01.2026 eine neue Gesellschaftervereinbarung abschließen. 

 

 

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Anlagen

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