Beschlussvorlage - B/17/6177
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss einer Kanalsanierungsmaßnahme Eckstraße von Mülheimer Straße bis Straßburger Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Zhini Huang
- Verantwortung:
- Fr. Mauksch, Hr. Dr. Palotz, Hr. Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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29.01.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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06.02.2025
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanalsanierungsmaßnahme Eckstraße von Mülheimer Straße bis Straßburger Straße
Haushaltsmittel stehen bei der
Finanzstelle 560011030100000 - Kanalbauprogramm -
Finanzposition 785230 - AiB Tiefbaumaßnahmen WBO -
in Höhe von 102.463,18 EUR brutto zur Verfügung.
Sachverhalt
Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Verpflichtung entfallen, für die im bisher notwendigen Straßen- und Wegekonzept aufgeführten Straßenausbaumaßnahmen verbindliche Versammlungen der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen.
Für die nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist nunmehr vor deren Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen zwar auch nicht mehr notwendig, aber im Hinblick auf die inhaltliche Bestimmtheit des Bauprogramms beitragsrechtlich von Nutzen.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2025 bis 2029 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Eckstraße von Mülheimer Straße bis Straßburger Straße
(lfd. Nr. 444 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Eckstraße von Mülheimer Straße bis Straßburger Straße ist der Kanal zu sanieren. Die Sanierung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2024 beschlossen.
Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1957 als Kreisprofil in der Nennweite von DN 300 mit Sohltiefen zwischen ca. 3,24 m und ca. 3,50 m verlegt. Die kameratechnischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus schadensbedingten Gründen die Sanierung mittels Liner des Kanals erforderlich ist. Durch die Kanalsanierung werden die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im 1. Quartal 2025. Die Bauzeit für den Einzug des Inliners wird auf ca. 3 Wochen geschätzt. Die Maßnahme kann voraussichtlich im Zuge einer Teilsperrung erfolgen. Eine genaue Abstimmung zur Leitung des Straßenverkehrs wird im Zuge der Ausführungsplanung mit dem Baustellenmanagement erfolgen. Die geschätzten Baukosten betragen 102.463,18 EUR brutto.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 - Kanalbauprogramm - Finanzposition 785230 - AiB Tiefbaumaßnahmen WBO - zur Verfügung.
