Berichtsvorlage - M/17/6273
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Entwicklung der Angebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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05.02.2025
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Sachverhalt
In den vergangenen Jahren hat die Fachverwaltung den Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen weiter vorangetrieben. Es deutet sich an, dass in den kommenden Jahren die Versorgungsquote erreicht werden kann. Dies ist zum einen auf den erfolgreichen Ausbau der letzten Jahre als auch auf eine rückläufige Zahl an Kindern mit Betreuungsbedarf zurückzuführen. Seit dem Kindergartenjahr 2011/12 wurden in Oberhausen rund 3.000 Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen geschaffen.
Mit dieser Vorlage werden basierend auf den aktuell bekannten Fakten auch Prognosen für die Kindergartenjahre (KJ) 2026/27, 2027/28 und 2028/29 veröffentlicht. Diese beruhen auf der Bevölkerungsprognose des Fachbereichs Statistik. Es zeichnet sich hierbei eine Verringerung der Kinderzahlen ab, die insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass die potentiellen Elternjahrgänge kleiner werden. Ob jedoch Geflüchtete nach Syrien oder in die Ukraine zurückkehren werden oder es neue Konflikte gibt, die Menschen zu uns führen, ist nicht vorhersehbar. Die Geburtenzahl ist in Oberhausen 2024 erstmals wieder gestiegen, aber das sagt noch nichts über die Kinder aus, die dann tatsächlich hier gemeldet sind und einen Betreuungsbedarf im U3 oder Ü3 Bereich haben. Vergleicht man die im Jahr 2022 für das KJ 2025/26 erstellte Prognose mit den zum 31.12.2023 gemeldeten Kindern, so ist eine Steigerung von rund 200 Kindern zu verzeichnen. Es gibt also einige Faktoren, die eine Prognose beeinflussen.
Dieser wie den weiteren Herausforderungen, die sich in Bezug auf die Entwicklung der Angebote der frühkindlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege abzeichnen, gilt es zu begegnen. Sie werden anhand der Grundlagen und Ziele der Planung für das KJ 2025/26, die sich in der Vorlage zu den Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2025/26 (vgl. Drucksache B/17/6198) wiederfinden, erläutert.
Die Grundlagen und Ziele der Planung für das KJ 2025/26 sind folgende:
- Die Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, also unter Berücksichtigung der Trägervielfalt und -autonomie.
Bei einem Großteil der für die kommenden Kindergartenjahre geplanten neuen Einrichtungen und Umbauten gibt es nach wie vor außergewöhnliche Bauverzögerungen. In einigen Fällen beginnen die Bauprojekte nicht rechtzeitig oder Investoren springen nach einer langen Planungsphase ab. Nach dem inzwischen ein Bauantrag gestellt wurde, findet das geplante Projekt an der Obere Brüderstraße (Träger Grashüpfer) in der Planung für das Kindergartenjahr 2025/26 wieder Berücksichtigung. Einrichtungen sind in die Profilplanung aufzunehmen, wenn sie im Laufe des Kindergartenjahres in Betrieb gehen könnten, da nur dann Betriebskosten zur Verfügung stehen, wenn die Plätze zum 15. März angemeldet wurden.
Wenn sich in den nächsten Jahren abzeichnen sollte, dass zu viele Plätze vorhanden sind, wird im Dialog mit den Trägern darauf reagiert. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Alte Einrichtungen, die baulich in keinem guten Zustand sind, werden ggf. gerne geschlossen. Weiter ist es möglich, einzelne Gruppen zu schließen, um bei evtl. wieder steigendem Bedarf schnell reagieren zu können. Dies geschieht ebenso wie beim Ausbau nach dem Subsidiaritätsprinzip. Wenn Plätze abgebaut werden müssen, werden zunächst die Träger gefragt, ob sie Interesse haben. Wenn dem nicht so ist, muss bei den städtischen Einrichtungen reagiert werden. Auf Grund des Fachkräftemangels ist hier nicht davon auszugehen, dass Menschen ihre Arbeit verlieren. Tagespflegepersonen würden ggf. nicht mehr neu qualifiziert und durch die natürliche Fluktuation verringert.
- Die Sicherstellung eines inklusiven Platzangebotes.
Für Kinder, die eine Feststellung zum Personenkreis der Eingliederungshilfe haben, erhalten die Einrichtungen eine erhöhte Kindpauschale und die Familien können eine Basis I-Leistung nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) beantragen. Im Falle einer Genehmigung ermöglicht dies den Einrichtungen entweder die Gruppenstärke pro Kind mit Behinderung um einen Platz abzusenken oder zusätzliches Personal einzusetzen. In vielen Einrichtungen wird mit der Gruppenstärkenabsenkung gearbeitet, so dass dort ein Kind zwei Plätze in Anspruch nimmt. Um dem gerecht werden zu können, ist es hilfreich, um die Feststellung zum Personenkreis zum Zeitpunkt der Platzplanung zu wissen. In der Realität ist es jedoch so, dass oft erst im Kindergartenalltag festgestellt wird, dass eine Teilhabeeinschränkung vorliegen könnte. Dann wird das Gespräch mit den Eltern gesucht, da nur diese die Beantragung sowohl zur Feststellung zum Personenkreis als auch zur Basisleistung vornehmen können. Zusätzlich kommt es beim LVR auf Grund von Personalvakanzen im Fallmanagement zu verlängerten Bearbeitungszeiten, so dass im Kindergartenalltag die kindgerechte Förderung sich immer weiter verzögert und sich daraus eine langanhaltende erhöhte Belastung des Personals entwickelt. Auch um den Kindern mit Behinderung gerecht zu werden, wird ab dem Kindergartenjahr 2026/27 die Erhöhung der Versorgungsquote der Überdreijährigen von aktuell 96% auf 98% angestrebt, die in der Prognose auch schon Berücksichtigung gefunden hat.
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt.
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr.
In den nächsten Jahren wird es voraussichtlich möglich sein, allen Kindern, die einen Betreuungsplatz wünschen, auch einen Platz anzubieten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es einen Rechtsanspruch auf einen Platz gibt, jedoch keine Pflicht Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen.
Herausfordernd stellt sich vor allem die Versorgungsquote für die Unterdreijährigen dar. Die Beurteilung, wie viele Plätze gebraucht werden, ist schwierig, weil es ein sehr differenziertes Verhalten der Eltern gibt. Es gibt in allen Sozialräumen Kinder, für die ein Bedarf in Little Bird angezeigt wurde, die keinen Platz erhalten haben. Z.T. gab oder gibt es aber auch noch freie Plätze. Diese Situation wird in enger Abstimmung zwischen der Jugendhilfeplanung, der Fachstelle KiBeO und der Fachstelle Kindertagespflege sowie den Trägern beobachtet, um die Ursachen für diese Diskrepanz zwischen Bedarf und Platzkapazität zu identifizieren und darauf basierend Maßnahmen zu fokussieren (z.B. Positionierung/Bewerbung des Betreuungsmodels Kindertagespflege, Vermittlungsstrategien etc.). Es ist also möglich, dass die Versorgungsquote in den nächsten Jahren gesteigert werden muss, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Zur Versorgungsquote der Überdreijährigen wurde unter dem Punkt zum inklusiven Platzangebot bereits ausgeführt, dass diese zu erhöhen sein wird. Ob mit 98 % ein bedarfsdeckendes Angebot geschaffen oder hier eine weitere Erhöhung notwendig wird, muss sich zeigen. Des Weiteren ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ein Platzangebot in räumlicher Nähe zum Wohnort zu machen, so dass auch die Verortung der Plätze differenziert zu betrachten ist.
Insgesamt wird mit zunehmender Bedarfsdeckung der Wettbewerb verstärkt und damit der Anspruch an Qualität und Werbung steigen. Dies gilt sowohl für die Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflegepersonen.
- Die Bezugnahme auf die für das KJ 2025/26 erstellte Bedarfskalkulation.
Die aktuelle Bedarfskalkulation bildet die Grundlage für die Planung der Plätze, die dann zum 15.03. beim LVR angemeldet werden. Auf dieser Basis wird im Dialog mit den Trägern geschaut, was möglich und notwendig ist. Hier ist es z.B. möglich, die Zahl der U3-Kinder in Typ-I-Gruppen zwischen vier und sechs zu variieren und so mehr U3- oder mehr Ü3-Plätze zu schaffen. Dies immer in Abhängigkeit der Gegebenheiten in der jeweiligen Einrichtung: Wie viele Kinder verlassen die Einrichtung? Gibt es eine Zweckbindung auf Grund von Investitionsförderung? Wie ist der Bedarf im Planungsgebiet? Gibt es Kinder mit Behinderung?
- Die Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013) unter besonderer Berücksichtigung des § 55 Abs. 2 KiBiz.
Wie oben bereits beschrieben, ist eine ggf. vorliegende Zweckbindung auf Grund von Investitionsfördermitteln bei aller Planung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die konkrete Planung für das kommende Kindergartenjahr als auch für perspektivische Überlegungen. Ebenso verhält es sich mit Objekten, die sich im Mietstatus befinden. Entscheidend für die Betrachtung ist hier in erster Linie die Dauer der laufenden Mietverträge. In Mietobjekten wird auch das Schließen von Gruppen nicht realistisch sein, weil nur für belegte Gruppen Mietzahlungen durch die KiBiz-Förderung geleistet werden.
In Bezug auf die Neubeantragung von Investitionsfördermittel des Landes ist aktuell unklar, ob und wann es Zusagen hierüber gibt.
- Die Berücksichtigung der in der jeweiligen KTE verbleibenden Kinder, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln.
- Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP im online Vormerksystem Little Bird.
Hierbei fungiert das digitale Bedarfs- und Anmeldesystem Little Bird als statistisches Erfassungssystem, um die Betreuungsbedarfe der Familien zu erfassen. Ergänzend dazu finden persönliche Vorstellungen in den Einrichtungen statt (Hoheit über die Regelplatzvergabe), um die tatsächliche Familiensituation und Stundenumfänge konkreter einschätzen zu können (z.B. Stichwort U3-Betreuung ausschließlich in KTE gewünscht, Familien geben unterschiedliche Stundenumfänge in den fünf möglichen Einrichtungen an, der tatsächliche inklusive Bedarf wird nicht dargestellt etc.)
- Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten.
Dieser Punkt zahlt auf das oben beschriebene Subsidiaritätssystem, die finanzielle Lage des Trägers als auch auf den Punkt des Fachkräftemangels ein.
- Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile.
Ein großes Problem für die Träger von Kindertageseinrichtungen bleibt die finanzielle Nicht-Auskömmlichkeit von KiBiz. Das Land hat die Fortschreibungsrate für die Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2025/26 zwar auf 9,49 Prozent, nach 9,65 Prozent für das aktuelle Kindergartenjahr, festgesetzt. Hier ist allerdings anzumerken, dass sich mit der Erhöhung der Pauschale auch der Trägeranteil erhöht, so dass das grundsätzliche Problem nicht gelöst ist. Im Juli 2024 hat der Rat der Stadt daher beschlossen, die mögliche finanzielle Unterstützung der Träger zu erhöhen und erstmals auch Anteile der Mietkosten zu übernehmen sowie die durch das KiBiz refinanzierte Miete auf bis zu 15 Euro aufzustocken (vgl. Drucksache B/17/5401). Damit tritt die Stadtkasse als Ausfallbürge für die unzureichende Finanzierung des Landes ein.
Zur Wirtschaftlichkeit der Angebote gehört auch die Tatsache, dass kleine Einrichtungen sowohl wirtschaftlich als auch personell schlecht darstellbar sind. Daher wird auch die Qualifizierung und Zusammenlegung von kleineren Einrichtungen z.T. angestrebt. Hierbei wird auch immer die Gruppenstruktur und Anzahl in den Blick genommen.
- Der Umgang mit dem Mangel an Fachkräften.
Über den Fachkräftemangel wurde bereits an unterschiedlicher Stelle berichtet, zuletzt war er ein Bestandteil der Vorlage Trägerübergreifender Leitfaden als Grundlage eines Ausfallmanagements in Oberhausener Kindertageseinrichtungen (Drucksache M/17/6056). Eine erste Einrichtung gibt Gruppen ab, weil sie sie aus personellen Gründen nicht mehr weiterführen kann. Hier laufen derzeit Gespräche mit einem anderen Träger, der die Übernahme prüft. Sollte die Prüfung auf allen Seiten erfolgreich sein, wird dem Jugendhilfeausschuss eine Vorlage zur Übernahme der Trägerschaft vorlegt.
Der 2026 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz wird die Fachkräftesituation voraussichtlich weiter verschärfen. Zwar ist in Oberhausen bereits eine hohe Bedarfsdeckung erreicht, aber in anderen Kommunen werden noch Plätze geschaffen werden müssen, die auch Auswirkungen auf die Fachkräfte in Oberhausen haben können.
Ebenfalls für 2026 ist eine Revision des Kinderbildungsgesetzes angekündigt. Hierauf wird zu reagieren sein. Da aber bisher unklar ist, wie sich das neue Gesetz verändern wird, kann dies noch keine Berücksichtigung finden. Wünschenswert wäre, wenn mit der Gesetzesreform ein gewisser Puffer an Plätzen möglich würde, um z.B. auf Zuzüge schnell reagieren zu können.
Planungsverantwortung der Stadt Oberhausen
Wie oben bereits beschrieben sinkt die Zahl der unter 6-Jährigen Kinder in Oberhausen wie auch in ganz NRW. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung und Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geringer wird und damit auch der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) differenziert zu betrachten ist.
Das Ziel ist es, allen Kindern gleiche Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen und familiengerechte Rahmenbedingungen zu schaffen. Um diese Zielperspektive zu erreichen, wird das Betreuungsangebot für Kinder weiterhin gestaltet.
Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung.
Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr (KJ) eine bedarfsgerechte Planung zu Plätzen und Betreuungsumfängen zu erstellen. Mit Novellierung des KiBiz im Jahr 2020 hat sich die Aufgabenpalette der Jugendhilfeplanung erweitert und konkretisiert. So ist die Planung des Betreuungsangebotes auf die zu erwartenden Entwicklungen eines mehrjährigen Zeitraums auszulegen. Sie muss sozialräumlich und zielgruppenspezifisch erfolgen und auch die Betreuungsbedarfe von Familien in den Morgen- oder Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen und in Ferienzeiten berücksichtigen. Diese Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebskosten gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu sichern. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch die entsprechenden Gremien der Stadt Oberhausen.
Bedarfsermittlung und -entwicklung in der Kindertagesbetreuung (Verfahrensbeschreibung)
Darstellung des Planungsprozesses
Die Bedarfskalkulation ist die Grundlage der Platzplanung des kommenden KJ für Betreuungsplätze der Kinder bis zum Schulbeginn. Die Daten basieren auf den Kinderzahlen zum 31.12. des Vorjahres sowie der Bevölkerungsprognose, die der Bereich Statistik berechnet. Dementsprechend spiegelt die Datenbasis der jährlichen Bedarfskalkulation keine aktuellen Ereignisse wider. So kann die Bedarfskalkulation immer nur einen beabsichtigten Zielerreichungsgrad einer möglichen Platzentwicklung aufzeigen, auf dessen Basis der Platzausbau oder ggf. ein Platzabbau in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geplant wird. Des Weiteren handelt es sich immer nur um eine Momentaufnahme, die sich durch Veränderungen z.B. bei Bauprojekten stetig verändert.
In der folgenden Abbildung wird der jährliche Planungsprozess* dargestellt:
* Überschneidungen in der Planungsphase
Entwicklung der Bedarfskalkulation
In jedem Jahr erstellt der Bereich 3-1 anhand der Zahl der in Oberhausen lebenden Kinder unter sechs Jahren die sogenannte Bedarfskalkulation. Von diesen Kindern ausgenommen ist lediglich der Jahrgang der Untereinjährigen. Diese Kinder sind noch nicht geboren, weshalb hier auf die Daten der Bevölkerungsprognose zurückgegriffen werden muss.
Anhand von ermittelten Versorgungsquoten (s. Pfeil 2) dient die Bedarfskalkulation der Ermittlung, wie viele Betreuungsplätze für Unter- und Überdreijährige zum darauffolgenden KJ in Oberhausen vorgehalten werden müssen, um den Bedarf zu decken. Die Versorgungsquote bei den Unterdreijährigen wurde wie beschrieben bei 52% belassen, steht aber unter besonderer Beobachtung. Bei den Überdreijährigen gilt es aktuell eine Versorgungsquote von 96 Prozent zu erreichen. Im Bereich der Kindertagespflege, die insbesondere u3-Plätze vorhält, besteht eine planerische Herausforderung hinsichtlich einer hohen Fluktuation von Kindertagespflegepersonen, die selbstständig tätig sind. Die Tagespflege kann daher nicht in gleichem Maße als feste Größe in eine mehrjährige Platzplanung einbezogen werden wie die Kindertageseinrichtungen.
Zur Feststellung des konkreten KTE-Ausbaubedarfs werden die tatsächlichen Kinderzahlen für das KJ den bereits existierenden Betreuungsplätzen für Kinder gegenübergestellt. Hierbei werden temporäre Lösungen wie Notgruppen oder die mit den Trägern ausgehandelten Platzausweitungen gemäß §28 Abs. 2 KiBiz nicht mitgerechnet, um ein klares Bild der tatsächlich vorhandenen Plätze zu erzielen.
Zur Berechnung der zu berücksichtigenden Kinder, die in einem KJ einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, werden einzelne Jahrgänge betrachtet. Das bedeutet, es wird mit Hilfe der einzelnen Jahrgänge ermittelt, welches Alter die Kinder im betreffenden KJ erreichen. Zu Grunde gelegt werden hierbei nicht die Oberhausener Geburtenzahlen, sondern die zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres in Oberhausen gemeldeten Kinder. Zur Berechnung der Plätze der Unter- und Überdreijährigen wird nach Geburtsjahr und –monat sowie dem Sozialraum, in dem die Kinder leben, differenziert.
Kinder, die nach dem Stichtag 31.12. geboren werden, fließen als Prognosewerte aus der aktuellen Bevölkerungsstatistik mit in die Berechnung ein. Somit werden alle Kinder, die im darauffolgenden KJ einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben, in der Bedarfsermittlung berücksichtigt.
Platzentwicklung im kommenden KJ 2025/ 26
Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2025/26 werden bei einer Betreuungsquote von 96 Prozent im Ü3-Bereich und 52 Prozent im U3-Bereich insgesamt 8.826 Betreuungsplätze benötigt, davon 6.310 Plätze für Überdreijährige und 2.516 Plätze für Unterdreijährige (s. Anlage I). Es zeigt sich hier bereits, dass der Ausbaubedarf sich deutlich verringert hat und die fehlenden Plätze durch Platzausweitungen ausgeglichen werden können. Die Verteilung der benötigten Plätze auf die Sozialräume gestaltet sich dabei sehr unterschiedlich. Die Fachverwaltung ist seit dem KJ 2021/ 22 zu einer sozialraumübergreifenden Platzplanung übergegangen. Die Angebotsstrukturen und Neubauprojekte erfolgen seitdem planerisch in Oberhausen Süd (SR 71 Oberhausen - Mitte/ Styrum, SR 72 - Oberhausen Ost, SR 73 Alstaden/ Lirich) und Oberhausen Nord (SR 74 – Sterkrade Mitte, SR 75 – Sterkrade Nord, SR 76 – Osterfeld).
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist dauerhafter Tagesordnungspunkt der Facharbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege nach § 78 SGB VIII (FAG KTE/ KTP) und fortlaufender Tagesordnungspunkt im Jugendhilfeausschuss.
Unversorgte Kinder gemäß Little Bird
Durch die Ergebnisse der Bedarfskalkulation wird deutlich, dass in Oberhausen noch nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind. Ein Blick auf die unversorgten Kinder, die auf einen Betreuungsplatz warten (Online-Anmeldesystem Little Bird), verdeutlicht die Situation.
Von den Kindern, deren Eltern zum 01. August 2024 Bedarf angemeldet haben, erhielten rund 672 Kinder kein Platzangebot (Stand: Oktober 2024). Davon sind 377 Kinder unter drei Jahre und 295 Kinder über drei Jahre alt.
Der Prozess der Vermittlung von Kindern, denen im Rahmen der Schulpflicht nach der Sprachfördertestung durch den Bereich Schule ein Platz angeboten werden kann, ist noch nicht abgeschlossen, so dass die Zahl der unversorgten Kinder noch geringer werden wird.
Von den insgesamt 1.246 angemeldeten Plätzen in der Kindertagespflege sind bisher 1.122 Plätze realisiert worden. Die Fachverwaltung qualifiziert fortlaufend Kindertagespflegepersonen. Aufgrund von Fluktuation der selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen bleibt die Platzplanung in der Kindertagespflege weiterhin herausfordernd.
Von den zum KJ 2024/25 angemeldeten 441 Betreuungsplätzen in Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind bis Ende 2024 insgesamt 30 Plätze faktisch geschaffen.
Da inzwischen ein Bauantrag gestellt wurde, wird das Umbauprojekt an der Obere Brüderstraße wie oben beschrieben wieder in die Planung aufgenommen. So werden für das KJ 2025/26 insgesamt 120 weitere Plätze (90 Ü3/ 30 U3) angemeldet.
Es gibt an unterschiedlichen Standorten Überlegungen zur Realisierung von neuen Einrichtungen, an denen z.T. bestehende Einrichtungen zusammengelegt werden sollen. Hier stellt sich als Herausforderung dar, dass Projekte sich teilweise gegenseitig bedingen. D.h. wenn das eine realisiert wird, kann das andere nicht realisiert werden. Die bereits absehbar geplanten Maßnahmen sind in die Kalkulation für das KJ 2025/26 und/oder in die Prognosen ab dem KJ 2026/27 aufgenommen und werden im Folgenden aufgeführt.
Wie oben bereits beschrieben, verzögert sich der Bau von geplanten Betreuungsplätzen. Obgleich die notwendigen Planungs- und Prüfungsprozesse von der Fachverwaltung angestoßen und bestmöglich begleitet werden, kommt es immer wieder zu Verzögerungen an unterschiedlichen Stellen. Der Bereich 3-1 ist hier nicht Herr des Verfahrens, richtet die Aufmerksamkeit jedoch auf die insgesamt bestehenden Bedingungsgefüge und Entwicklungen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Kinder in Oberhausen. Konkret werden die wesentlichen Beteiligten der geplanten Bauprojekte zu persönlichen Gesprächen eingeladen, um zu zeitnahen Lösungen zu kommen.
Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung (Maßnahmenplanung)
Oberhausen Süd: Sozialraum 71 – Oberhausen Mitte/Styrum, Sozialraum 72 – Oberhausen Ost, Sozialraum 73 – Alstaden/Lirich
Überblick über die bereits in der Profilplanung 2024/2025 und 2025/2026 eingerechneten Baumaßnahmen in Oberhausen Süd
Hansastr./ Ecke Güterstraße (Investorenmodell)
Neubau einer sechsgruppigen KTE mit insgesamt 115 Plätzen (25 U3/90 Ü3). Die Baugenehmigung wurde im Oktober 2023 erteilt. Fröbel hat die Übernahme der Trägerschaft zurückgezogen. Der mögliche neue Träger, der kath. Kita ZV, erwägt die Verlagerung der Einrichtungen St. Marien, Elsa-Brändström-Str. und Heilige Familie, Gustavstr. an diesen Standort.
Die Fertigstellung ist momentan nicht absehbar.
Eichstr. – ehemalige Stötznerschule (Investorenmodell)
Neubau einer sechsgruppigen Einrichtung mit insgesamt 130 Plätzen (20 U3/110Ü3) auf dem Gelände des ehemaligen Schulhofes der Schule. Aufgrund eines Investorenwechsels verzögert sich die Baumaßnahme. Nach Informationen vom Investor ist mit einem Baubeginn ab Mai - August 2025 zu rechnen. Träger ist Stepke Richtig gute KiTa (StepKids).
Oberhausen Nord: Sozialraum 74 – Sterkrade Mitte, Sozialraum 75 – Sterkrade Nord, Sozialraum 76 – Osterfeld
Überblick über die bereits in der Profilplanung 2024/2025 und 2025/2026 eingerechneten Baumaßnahmen in Oberhausen Nord:
Obere Brüderstr./Beethovenstr. KTE Grashüpfer (Investorenmodell)
Neubau einer siebengruppigen KTE mit insgesamt 120 Plätzen (30 U3/ 90Ü3). Der Bauantrag ist gestellt und befindet sich im Genehmigungsverfahren. Das Projekt soll nochmals im Gestaltungsbeirat vorgestellt werden. Eine Fertigstellung ist momentan nicht absehbar, die Bauzeit soll nach Baugenehmigung 14 Monate betragen.
KTE Kirchhellener Str. 319 (Investorenmodell)
Umbau eines ehemaligen Restaurants in eine sechsgruppige KTE mit 126 Plätzen (30 U3/ 96 Ü3). Der Bauantrag wurde gestellt und befindet sich im Genehmigungsverfahren. Träger Kitarino gGmbH. Die Bauzeit und Fertigstellung ist noch nicht absehbar.
KTE AWO Friesenstr.
Erweiterung der Bestandseinrichtung um zwei Gruppen mit 40 Plätzen (10 U3/ 30 Ü3). Aktuelle Pläne sind eingereicht. Mögliche Fertigstellung Ende 2025.
Kath. KTE St. Pankratius, Nürnberger Str. (Investorenmodell)
An diesem Standort soll eine Einrichtung mit insgesamt fünf Gruppen entstehen. Zu den drei bestehenden Gruppen werden die beiden Gruppen vom Standort KTE St. Marien Rothebusch, Michalidisstr. hierhin umziehen. Es entstehen keine neuen Plätze.
Fertigstellung des Projektes frühestens 2026.
Ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 angemeldete Plätze bzw. Baumaßnahmen:
Oberhausen Süd: Sozialraum 71 – Oberhausen Mitte/Styrum, Sozialraum 72 – Oberhausen Ost, Sozialraum 73 – Alstaden/Lirich
Duisburger Str. ehemaliges Babcockgelände (Investorenmodell)
An der Duisburger Str. auf dem ehemaligen Babcockgelände ist der Neubau einer 4-gruppigen KTE geplant. Das Projekt wurde am 09.04.2024 im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Das Interessensbekundungsverfahren wird momentan durchgeführt, um einen möglichen Träger zu finden. Ein Zeitpunkt der Fertigstellung des Projekts ist momentan nicht absehbar.
Barbarastr. 14, KTE St. Johannes Evangelist (Investorenmodell)
An diesem Standort entsteht ein Neubau mit 6 Gruppen. Zu der bestehenden Einrichtung werden die Einrichtungen St. Michael, Pothmannsweg und Heilig Geist, Hausmannsfeld zusammengefasst. Das bedeutet den Verlust von zwei Typ I und einer Typ III Gruppe. Dafür wird eine Typ II Gruppe geschaffen, was in Summe den Verlust von 55 Ü3-Plätzen bedeutet.
Aufgrund von Verzögerungen an der Interimslösung ist die Fertigstellung auf 2026 verschoben.
Oberhausen Nord: Sozialraum 74 – Sterkrade Mitte, Sozialraum 75 – Sterkrade Nord, Sozialraum 76 – Osterfeld
Kath KTE an der Hedwigstr.
Es ist ein Neubau mit insgesamt 6 Gruppen geplant. An diesem neuen Standort werden die Standorte KTE St. Clemens, Eugen-zur-Nieden-Ring 6 (4 Gruppen) und KTE Herz-Jesu, Oskarstr. 33-35 (3 Gruppen) zusammengelegt. Eine Gruppe wird somit wegfallen. Fertigstellung ist noch nicht abzusehen
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