Berichtsvorlage - M/17/6262

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Beratungsfolge

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Bezug

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen für den Rat der Stadt: Umgehende Sperrung der Parkfläche an der Matzenberg- / Pfälzer Straße für Wohnmobile und Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für die Fläche; Drucksache A/17/5900)

 

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Sachverhalt

In der Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 31.10.2024 wurde die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, wie die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen des Parkplatzes sind und wie Parkregelung und Nutzungszeiten geregelt werden können, um eine missbräuchliche Langzeitnutzung zu verhindern und so die Fläche flexibler für Anwohner, Besucher und ansässige Gewerbetreibende und –kunden zugänglicher zu machen. Die o. g. Prüfaufträge wurden aus dem Gesamtprüfungsauftrag, der auch planungsrechtliche Belange betrifft, herausgelöst und werden wie folgt bewertet:

 

Eigentumsverhältnisse und straßenrechtliche Einstufung

 

Bei dem Parkplatz Ecke Matzenbergstraße / Pfälzerstraße handelt es sich um eine städtische Fläche. Gemäß Bebauungsplan Nr. 159 ist die Fläche als öffentliche Parkplatzfläche festgesetzt.

 

Eine Widmung gemäß § 6 Straßen-und Wegegesetz NRW liegt nicht vor, so dass es sich straßenrechtlich um eine fiskalische Fläche handelt. Da die Stadt dort gemäß dem geltenden Bebauungsplan das Parken zulässt, gilt dort auch die Straßenverkehrsordnung (tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 1 StVO). Die Anordnung von Verkehrszeichen und die Kontrolle ist somit rechtlich zulässig.

 

Derzeitige Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung

 

Die Einfahrt von der Pfälzer Straße zum Parkplatz ist durch das Verkehrszeichen 314 StVO – Parkplatz - mit dem Zusatz „Nur Fahrzeuge bis 7,5 t“ beschildert.

 

 

Quelle: Streetsmart

 

 

Das Parken ist somit für Fahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht erlaubt. Die Vorschriften über das Parken nach § 12 StVO gelten hier ebenfalls (mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden, vgl. § 12 Abs. 3 b StVO). Am 07.09.2023 fand mit Anwohnern und Gewerbetreibenden eine Ortsbesichtigung mit dem Bereich Öffentliche Ordnung und dem Bereich Mobilität statt. Gegenstand dieser Ortsbesichtigung waren die beim Bereich Öffentliche Ordnung eingegangenen Beschwerden über monatelange abgestellte Wohnanhänger, Wohnmobile, abgemeldete Fahrzeuge und den ungepflegten Zustand (Fehlender Rückschnitt des Grünbewuchses) des Parkplatzes insgesamt. Als Ergebnis dieses Termins wurde vereinbart, dass die Parkstände, die unmittelbar an die Wohnbebauung im Osten und Süden angrenzen, nur für PKW freigegeben werden sollen. Dies sollte zur Verbesserung der Wohnsituation der dortigen Anwohner und der ansässigen Gewerbebetriebe beitragen. Die angeordnete Beschilderung wurde am 08.09.2023 angeordnet und im Laufe des Septembers aufgestellt (siehe Anlage 1).

 

Zukünftige Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung

 

Der Prüfauftrag sieht vor, eine Parkregelung und Nutzungszeiten zu schaffen, die eine missbräuchliche Langzeitnutzung verhindert und so die Fläche flexibler für Anwohner, Besucher und ansässige Gewerbetreibende und –kunden zugänglicher macht.

 

Ausweislich der Niederschrift der Bezirksvertretungssitzung vom 17.10.2024 ist es insbesondere das Ziel, die Zufahrt für Wohnmobile und Wohnwagenanhänger durch die entsprechende straßenverkehrliche Beschilderung zu untersagen.

 

 

Eine rechtssichere straßenverkehrliche Beschilderung, die die Zufahrt zu dem Parkplatz unterbindet, bieten die in dem amtlichen Verkehrszeichenkatalog enthaltenen Verkehrszeichen nicht.

 

Aufgrund der vorgenannten Rechtslage wird als Alternative die Installation eines sog. Lichtraumprofilrahmens mit einer Durchfahrtshöhe von 2,00 m (lichte Höhe 2,20 m) im Einfahrtsbereich des Parkplatzes vorgeschlagen.

 

 

 

Fotomontage: Fachbereich 5-6-20

 

Durch die Installation des Lichtraumprofilrahmens wird die Zufahrt physikalisch unterbunden und bedarf auch nicht einer permanenten Kontrolle. Damit hat die Verwaltung bisher gute Erfahrung gemacht (Beispiel: Parkplatz Duisburger Straße / Konrad-Adenauer-Allee / Parkplatz Golfplatz Jacobi).

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Anlagen

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