Berichtsvorlage - M/17/6242

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Beratungsfolge

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Bezug

Drucksache Nr. B/17/3936-01 vom 13.11.2023: Ratsbeschluss zur Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag

 

Drucksache Nr. B/17/1284-01 vom 21.03.2022: Ratsbeschluss zum Nahmobilitätskonzept Alt-Oberhausen

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Sachverhalt

1) Einordnung in den Gesamtzusammenhang

 

Die drei Unterführungen Marktstraße / Alleestraße, Concordiastraße sowie Buschhausener Straße / Ebertstraße befinden sich innerhalb des Programmgebietes Brückenschlag der Städtebauförderung. Diese drei Unterführungen weisen in unterschiedlicher Ausprägung und mit verschiedenen gestalterischen Defiziten einen großen Handlungsbedarf auf. Zu den Missständen zählen insbesondere das allgemein ungepflegte Erscheinungsbild, die Müllproblematik sowie die teilweise schlechten Lichtverhältnisse, die insgesamt dazu führen, dass diese Bereiche seitens der Bevölkerung als wenig ansprechend bzw. als Angsträume wahrgenommen werden. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, über entsprechende gestalterische Maßnahmen, wie z.B. Farbgebung und Lichtgestaltung, das vorhandene Erscheinungsbild und gleichzeitig das Sicherheitsgefühl der Nutzer*innen zu verbessern.

 

Da sich die drei Unterführungen im Eigentum der Deutschen Bahn befinden, ist für die Konzeption und Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen eine frühzeitige und projektbegleitende Abstimmung mit der genannten Eigentümerin zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Verwaltung mit der Deutschen Bahn letztmalig am 05.12.2024 Kontakt aufgenommen und weitere projektbezogene Abstimmungen vereinbart.

 

Die gestalterische Aufwertung der Unterführungen ist Bestandteil des Antrages für die Städtebauförderung vom 31.10.2023 (STEP 2024) gewesen. Da für Maßnahmen, die lediglich die Inszenierung und Neugestaltung von Unterführungen und keine Einbettung in eine größere Baumaßnahme beinhalten, gemäß der Bezirksregierung Düsseldorf kein Förderzugang besteht, wurde diese Maßnahme nicht bewilligt. Jedoch besteht aufgrund der oben dargestellten besonderen Bedeutung für die ortsansässige Bevölkerung und den öffentlichen Raum seitens der Verwaltung die Zielsetzung, dieses Vorhaben unabhängig von einer möglichen Förderung voranzutreiben.

 

Wie nachfolgend näher erläutert (vgl. Pkt. 3)) soll aus diesem Grunde in einer ersten Stufe eine Machbarkeitsstudie mit einem integrierten Gestaltungskonzept inkl. Kostenangaben extern ausgeschrieben und beauftragt werden. In diesem Zusammenhang werden die Empfehlungen des Nahmobilitätskonzeptes für Alt-Oberhausen (2021; dort S. 108 ff.) z.B. zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Sichtbarmachung von Fußgänger*innen und Radfahrenden durch Gestaltungsmaßnahmen im Kontext der Aufwertungsmaßnahmen für die Unterführungen mit betrachtet. Zudem werden die Maßnahmenempfehlungen aus der Bürgerbeteiligung zum Fußverkehrs-Check NRW im Sommer 2024 in diesem Zusammenhang mit betrachtet.

 

 

2) Unterführungen - Überblick über die Ist-Situation und Rahmenbedingungen

 

Unterführung Marktstraße / Alleestraße

 

In einem besonders schlechten Erscheinungsbild befindet sich die Brücke und Unterführung im Bereich Marktstraße / Alleestraße. Insbesondere für Bewohner*innen der angrenzenden Wohngebiete an der Allee-, Erft- und Roonstraße stellt diese Unterführung eine wichtige Wegeverbindung in die Innenstadt dar. Der Durchgang zum Fußweg Richtung Erftstraße wird von Anwohner*innen als Angstraum wahrgenommen.

 

Nach einer ersten Rückmeldung der Deutschen Bahn können Gewölbe und Wände frei gestaltet werden. Unter der Brücke kann jedoch keine Beleuchtung montiert und an den Widerlagern dürfen keine abdeckenden Plakate usw. angebracht werden.

 

 

Unterführung Concordiastraße

 

Die Unterführung Concordiastraße ist die zentrale Verbindung zwischen Alt-Oberhausen und Lirich für den Autoverkehr aber auch für Fußgänger- und Radfahrer*innen. Die Unterführung wirkt auch bei Tageslicht eher dunkel und wenig einladend. An den Wänden (beidseitig) sind auf der gesamten Länge Werbetafeln installiert. Die Stahlkonstruktion der Unterführung ist teils beschmiert. Die Gehwegplatten der Fußgängerwege weisen Unebenheiten und Stolperfallen auf.

 

Nach einer ersten Rückmeldung der Deutschen Bahn dürfen während der Montage keine neuen Löcher gebohrt und Konstruktionsteile wie Hauptträger, Längsträger und Querträger dürfen nicht beschädigt werden. Unter diesen Bedingungen ist die Befestigung von Leuchten frei zu wählen. Die Wände an beide Straßenseiten können frei gestaltet werden, da diese keine tragende Funktion haben. Die Werbeflächen sind derzeitig vermietet. Ob die Werbeanlagen weiterhin das Gesamtbild mitprägen sollen, wird in der Machbarkeitsstudie thematisiert und mit der Eigentümerin abgestimmt werden.

 

Um die Straßenraumgestaltung für Radfahrer*innen zu verbessern, ist unter Berücksichtigung der Zielaussagen des Nahmobilitätskonzeptes ein Verkehrsversuch zur Umsetzung einer geschützten Fahrradspur (d.h. Anlage von beidseitigen Protected-Bike-Lanes; vgl. S. 111) vorgesehen.

 

 

Unterführung Buschhausener Straße / Ebertstraße

 

Die Unterführung Buschhausener Straße / Ebertstraße stellt sich in einem besseren Erscheinungsbild dar als die beiden anderen Unterführungen. Dennoch ist diese, insbesondere für Fußgänger*innen, wenig einladend für eine Durchquerung.

 

Eine erste Rückmeldung der Deutschen Bahn hat ergeben, dass bei Montage keine neuen Löcher gebohrt und Konstruktionsteile wie Hauptträger, Längsträger und Querträger nicht beschädigt werden dürfen. Unter diesen Bedingungen kann die Befestigung frei gewählt werden. Die Werbeflächen sind derzeitig vermietet (vgl. oben).

 

 

3) Weiteres Vorgehen und Ausblick

 

Zur Entwicklung von Gestaltungsideen für die drei Unterführungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll ein Planungsbüro / eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekt*innen und Künstler*innen beauftragt werden. Das Konzept soll den Handlungsbedarf sowie Entwicklungsideen aufzeigen und die Kosten für die bauliche Umsetzung (inkl. Planungskosten und Beteiligung) beziffern. Im Fokus stehen dabei gestalterische Maßnahmen sowie künstlerische Inszenierungen (auch lichttechnische Inszenierung) unter besonderer Berücksichtigung der o.g. Informationen und weiteren möglichen Vorgaben der Deutschen Bahn. Die Einbindung lokaler Akteure, insbesondere aus dem künstlerischen Bereich, ist ausdrücklich vorgesehen, um eine ortsspezifische und identitätsstiftende Gestaltung zu gewährleisten. Ebenso soll die Öffentlichkeit eingebunden werden.

 

In einem ersten Schritt werden auf Basis der Ergebnisse eines Teilnahmewettbewerbs im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie bis zu drei Büros / Arbeitsgemeinschaften zur Angebotserstellung aufgefordert. In der zweiten Verfahrensstufe ist ein Leistungs- und Honorarangebot für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie vorzulegen, welches ein Umsetzungskonzept beinhaltet, das bereits wesentliche konzeptionelle Leitideen, erste konkrete Gestaltungsmaßnahmen sowie einen ersten groben Kostenansatz für die planerische Qualifizierung, Beteiligung und bauliche Umsetzung beinhaltet.

 

Die von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung erarbeiteten Umsetzungskonzepte werden den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt und mit der Eigentümerin (Deutsche Bahn) abgestimmt, so dass auf dieser Basis die konkrete Beauftragung der Machbarkeitsstudie erfolgen kann. Erste Ergebnisse sind mit Vorlage des für das Vergabeverfahren geforderten Umsetzungskonzeptes im Sommer 2025 zu erwarten.

 

Die Ausschreibung und Vergabe der Machbarkeitsstudie kann nach erfolgter Abstimmung der Leistungsbeschreibung mit der Deutschen Bahn erfolgen, so dass die Ausschreibungsunterlagen nach jetzigem Kenntnisstand Ende des 1. Quartals / Anfang 2. Quartal 2025 veröffentlicht werden. Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie stellt dabei die erste Stufe der Projektumsetzung dar. Haushaltsmittel stehen hierfür im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sind, in Abhängigkeit von der städtischen Haushaltslage, die qualifizierten Planungsleistungen (HOAI 2021) zu vergeben bzw. zu erbringen (Stufe 2). Hierzu zählen nach jetzigem Kenntnisstand insb. die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (Lichttechnik). Zudem sind die künstlerischen Gestaltungsideen weiter zu qualifizieren. Auf dieser Grundlage können dann bei Vorlage der entsprechenden Finanzmittel die Leistungen für die bauliche Umsetzung ausgeschrieben werden (Stufe 3).

 

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