Beschlussvorlage - B/17/6244
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Herr Reeh, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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29.01.2025
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Sachverhalt
Baumbereisung am 08.01.2025
1.) Otto-Dibelius-Str. 34-40
Antrag: Fällung von 4 Baumhaseln und 1 Eberesche
Ergebnis: Ablehnung der Fällung der 4 Baumhaseln sowie
Zustimmung der Fällung 1 Eberesche
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller
Sachverhalt
Das Elsa-Brändström-Gymnasium soll einen zweigeschossigen Mensa-Anbau erhalten. Der Anbau soll nach derzeitigem Planungsstand an die Grundstücksgrenze zur Otto-Dibelius-Straße gesetzt werden. Der Vorgang wurde bereits in der Herbst-Bereisung 2024 der Baumkommission erstmals vorgestellt.
Zum damaligen Zeitpunkt konnte mangels an Informationen kein Votum abgegeben werden, sodass der Vorgang erneut vorgestellt wurde. Gleichzeitig wurde der Vorgang um einen Baum (eine Eberesche) erweitert, der aufgrund der von der EVO geplanten Trafohäuschen-Verlegung vorab entnommen werden muss.
Baumkommission
Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt erläutert. Die Mitglieder der Baumkommission warfen u. a. die Frage auf, warum die Anlieferung der Baumaterialien und Bauteile über die Otto-Dibelius-Straße erfolgen muss und nicht über die Havensteinstraße und Geibelstraße erfolgen kann. Nach Ansicht der Baumkommission wäre die Anlieferung über die Geibelstraße möglich und könnte zum Erhalt der Baumhaseln führen.
Nach Aussage der verantwortlichen Person kann die Anlieferung nicht über die Geibelstraße erfolgen, weil dort zum einen der Krank aufgestellt werden müsste und zum anderen kein Tieflader hereinfahren kann. Auch müsste ein Tieflader aufgrund fehlender Schleppkurven rückwärts auf die Havensteinstraße zurückfahren, sodass dies eine massive Beeinträchtigung des Verkehrs darstellen würde.
Die Baumkommission bemängelt, dass u. a. noch keine Planung zur Baustelleneinrichtung bestehe. Sie sind der Überzeugung, dass es weitere – möglicherweise auch kostspieligere – Maßnahmen geben muss, um den Baumbestand in Oberhausen zu erhalten. Ein Umdenken wäre hier wünschenswert.
Die Begründung des Antrags auf Fällung der Eberesche konnte nachvollzogen werden.
Ergebnis
Vor dem Hintergrund wurde der Antrag in zwei Anträge aufgeteilt.
Den Antrag auf Fällung der vier Baumhaseln lehnen die Mitglieder der Baumkommission zum jetzigen Zeitpunkt mehrheitlich ab.
Gleichzeitig sprachen sich die Kommissionsmitglieder einstimmig für die Fällung der Eberesche aus.
2.) Bermensfeld
Antrag: Fällung von 4 Baumhaseln
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller
Sachverhalt
Die WBO GmbH stellt einen Antrag auf Fällung von vier Baumhaseln auf der Straße Bermensfeld (zwischen Nathland- und Hellstraße). Begründet wird der Antrag mit dem Straßenvollausbau in diesem Straßenabschnitt.
Baumkommission
Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt vor Ort erläutert.
Es konnte nicht nachvollzogen werden, warum der Straßenausbau nicht unter Erhalt der Bäume umgesetzt werden kann.
Des Weiteren wurde erst während der Baumbereisung darauf hingewiesen, dass es eine Beschlussvorlage zur Straßenausbauplanung gegeben haben müsste.
Da der konkrete Inhalt der entsprechenden Vorlage nicht bekannt ist, wurde seitens der Fachverhaltung zugesagt, die entsprechenden Informationen einzuholen. Fraglich ist hier, ob die Fällung der Bäume eventuell im Rahmen der Vorlage zum Straßenausbau berücksichtigt wurde.
Ergebnis am Tag der Bereisung
Vor dem Hintergrund der mangelnden Informationen gaben die Mitglieder der Baumkommission zum Zeitpunkt der Bereisung kein Votum ab. Es wurde vereinbart, dass ein Votum nach weiterer Prüfung per E-Mail abgefragt wird.
Nachtrag zur Bereisung
Die Prüfung der Fachverwaltung hat ergeben, dass in der Sitzung der BZV am 04.09.2024 der Bezirksvertretung eine Vorlage zum Straßenausbau zur Anhörung vorgelegt wurde. Auf Seite 2 der Vorlage in Zeilen 22-23 wird auf Folgendes hingewiesen (Zitat): „Im Abschnitt Bermensfeld stehen drei nicht schützenswerte Bäume, die im Zuge der Baumaßnahme entnommen werden.“
Dem der Vorlage angefügten Lageplan kann entnommen werden, dass die vier in Rede stehenden Baumhaseln für die Straßenbaumaßnahme weichen müssen.
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat laut Niederschrift die Anhörung zu dieser Vorlage ohne Wortmeldung vollzogen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um geschützte Bäume im Sinne des § 3 Abs. 2 der Baumschutzsatzung handelt.
Die Problematik wurde mit dem städtischen Rechtsbereich besprochen. Es bleibt folgendes festzuhalten:
- Die Straßenbaumaßnahme wurde – wie beantragt – mit vorheriger Anhörung der BZV beschlossen.
- Die Baumfällungen wurden in diesem Fall nicht mit beschlossen, da diese im Beschlussvorschlag der Vorlage keine Berücksichtigung fanden. Des Weiteren wird in der textlichen darstellen von 3 Bäumen gesprochen, wobei der Lageplan zum Vorhaben 4 Baumfällungen beinhaltet.
- Daher muss die Baumfällung separat durch die BZV beschlossen werden.
- Es ist jedoch fraglich, ob die Fällung – aufgrund des vorliegenden Beschlusses zum Straßenausbau – abgelehnt werden kann. Aus rechtlicher Sicht hätte die BZV hierzu zumindest in der Vollziehung der Anhörung eine Nachfrage bzw. eine Klärungsnotwendigkeit aufwerfen müssen.
Diese Informationen wurden den Mitgliedern der Baumkommission weitergeleitet und ein Votum erfragt.
Entscheidung
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen mehrheitlich (mit drei Gegenstimmen) der Fällung der vier Baumhaseln zu.
Sie fordern eine Ersatzpflanzung in diesem Straßenabschnitt – wie in der Planung vorgesehen. Die Neupflanzungen sollen einen Stammumfang von 20-25 cm haben. Die Baumarten werden von der Fachabteilung der SBO vorgegeben.
3.) Liste der toten und abgängigen Bäume der SBO
Antrag: Fällung von toten, abgängigen und stark geschädigten Bäumen
Ergebnis: Es liegen keine Einwände vor
Maßnahme: 1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle
Baumkommission
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen. Fragen wurden nicht geäußert.
Ergebnis
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig den Fällungen auf der in der Anlage beigefügten Liste zu. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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195,4 kB
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