Beschlussvorlage - B/17/6221

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Sachverhalt

Baumbereisung am 09.01.2025

 

 

1.) Hagenstr. 11

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt

Der Anwohner bemängelt den Einwuchs von Wurzeln der städtischen Platane in das Abflussrohr. Der beigefügte Nachweis der Kamerabefahrung belegt, das geringfügige Feinwurzeln im Rohr aufgefunden wurden. Des Weiteren befürchten die Anwohner Schädigungen der Gasleitung.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt vor Ort erläutert.

 

Ergebnis

Die Position der Gasleitung in örtlicher Nähe des Baumstandortes stellt eine ortsübliche Problematik dar, die nicht als Grundlage zur Fällung vitaler Bäume herangezogen werden kann. Des Weiteren stellt auch der Einwuchs von Wurzeln keine ausreichende Grundlage zur Fällung vitaler Bäume dar. Wurzeleinwuchs wird durch defekte Abflussrohre begünstigt. Hier kann mit minimalem Aufwand (Ausfräsen und Einzug eines Liners) Abhilfe geschaffen werden, sodass eine Fällung nicht gerechtfertigt wäre. Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich daher einstimmig gegen die Fällung des vitalen Baumes aus.

 

 

2.) Bahnstr. 25

 

Antrag: Fällung von 1 Silberahorn

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Kronenpflege mit Totholzentnahme

 

Sachverhalt

Der Anwohner beantragt die Fällung des Baumes und gibt folgende Gründe an:

 

  •                                                    Die Wurzeln des Baumes heben die Pflastersteine der Einfahrt an, wodurch es zu erheblichen Unebenheiten kommt.
  •                                                    Die Wurzeln des Baumes heben die Pflastersteine des Bürgersteiges an.
  •                                                    Herunterfallende Äste und wilder Bewuchs sowie vernachlässigte Pflege verengen den schmalen Bürgersteig, sodass Rollstuhlfahrer auf den Radweg ausweichen müssen.
  •                                                    Die Wurzeln des Baumes haben bereits Schäden am Kellerfundament des Hauses verursacht.
  •                                                    Durch Wurzeleinwuchs musste der Abwasserkanal saniert werden.
  •                                                    Durch herunterfallende Äste werden parkende PKW beschädigt und es besteht eine Gefahr für Personen und Sachen. 

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von der Situation machen. Der Bürgersteig ist als Geh- und Radweg ausgewiesen. Vor Ort konnten keine Unebenheiten festgestellt werden. Auch wurden keine Aufwerfungen im Zufahrtsbereich zum Grundstück vorgefunden. Lediglich vereinzelte kleine Aufwerfungen waren im vorderen Grundstückbereich ersichtlich. Des Weiteren konnten Rissbildungen am Gebäude vorgefunden werden. Diese sind nach erster Einschätzung jedoch nicht unbedingt auf Wurzeln des Silberahorns zurückzuführen. Nachweise, dass der Baum ursächlich für die Rissbildungen ist, liegen nicht vor. Auch liegen keine Nachweise zum Wurzeleinwuchs in das Abwasserrohr vor, sodass dieses Argument nicht weiter geprüft werden konnte. Allerdings hätte im Rahmen der Abflusssanierung ein sogenannter Liner eingezogen werden können, sodass dem erneuten Einwuchs vorgebeugt wird. Sofern ein Liner eingezogen wurde, besteht keine weitere Gefahr des Einwuchses. Der in Rede stehende Baum weist einen zufriedenstellenden Pflegezustand auf. Es haben sich lediglich Stammaustriebe und vereinzeltes Totholz gebildet. Dies kann im Rahmen einer Pflegemaßnahme entfernt werden.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich daher einstimmig gegen die Fällung des Silberahorns aus. Es wird darum gebeten den Baum einer Kronenpflegemaßnahme mit Totholzentnahme zu unterziehen. Weiterer Handlungsbedarf besteht nach derzeitiger Auffassung nicht. Sofern Nachweise (Gutachten eines Bausachverständigen) eingereicht werden, die bestätigen, dass das Gebäudefundament eindeutig durch die Wurzeln des Silberahorns geschädigt wurden, kann der Vorgang erneut der Kommission vorgestellt werden.

 

 

3.) Zum Ravenhorst 286

 

Antrag: Fällung von 1 Winterlinde

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch SBO

 

Sachverhalt

Der Anwohner beantragt die Fällung des Baumes. Er gibt an, dass aufgrund des Wurzelwerkes Rissbildungen an seinem Gebäude zu finden sind. Des Weiteren verliert die Linde regelmäßig Äste, was eine Gefahr für Personen und Sachen darstellt. Aufgrund der beengten Standortbedingungen zweifelt er an der Standsicherheit des Baumes. Aufgrund der besonderen Situation an diesem Standort wurde seitens der SBO, Abteilung Baumschutz und Forst ein Gutachter mit der Begutachtung der Winterlinde beauftragt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass (Zitat):

 

„…Die Linde wurzelt unmittelbar auf einer Gasleitung. Ein Hauptwurzelanlauf hat sich in geringer Tiefe Richtung Süden (Hauswand) entwickelt. In Verlängerung des Wurzelverlaufes sind feine Risse im Putz der Hauswand zu erkennen. Hier kann auf Grund der Standortbesonderheiten (Wurzelstock auf einem sandverfülltem Gasleitungsgraben / geringer Abstand zum seitlichen Entwässerungsgraben der mit seinem Wasser temporär unter den Wurzelballen drückt / die Starkwurzeln streifen ausschließlich in geringer Tiefe in die Fläche -schwimmender Wurzelteller-,…) nicht ausgeschlossen werden, dass die Lindenwurzeln ursächlich sind für die Risse in der Hauswand.

Die Linde ist aktuell nicht bruch- und standsicher. Wenn der Erhalt der Linde für die kommenden Jahre angestrebt wird, ist auf Grund der Standortbesonderheiten die Entnahme des Totholzes sowie eine Kroneneinkürzung erforderlich. …“

 

Notwendige Maßnahme laut Gutachten

Entnahme des Bruch- und Totholzes. Einkürzen der Lindenkrone in der Höhe um etwa drei Meter sowie in der seitlichen Auslage im Mittel um etwa zwei Meter.

 

Hierdurch würde lediglich der Torso des Baumes stehen bleiben. Aufgrund der schlechten Zukunftsprognose und der schlechten Standortbedingungen stellt die SBO die Winterlinde zur Fällung vor.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt erläutert. Sie konnten sich vor Ort ein Bild von der Situation machen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der Fällung der Winterlinde zu. Sie bitten um eine geeignete Ersatzpflanzung in örtlicher Nähe.

 

 

4.) Im Heeck / Ecke Ferdinandstraße

 

Antrag: Fällung von 1 Roteiche

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Der SBO, Abteilung Baumschutz und Forst wurde gemeldet, dass die Wurzeln von sechs Bäumen auf der Straße „Im Heeck“ Verkehrsgefahren hervorgerufen haben, die reguliert werden müssen. Im Rahmen einer gutachterlichen Prüfung der Standorte konnten für fünf Baumscheiben technische Lösungsmöglichkeiten, zum Teil unter Kappung von Wurzelteilen, gefunden werden. Bei einer Baumscheibe wurde jedoch so massives Wurzelwachstum vorgefunden, dass Kappungen nach gutachterlicher Aussage nicht möglich sind. Der Baum würde seine Standsicherheit verlieren. Der Baum wurde daher zur Fällung beantragt.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt von einem Vertreter des städtischen Fachbereiches vor Ort erläutert. Sie hinterfragten kritisch die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig der Fällung der beantragten Roteiche zu. Als Ersatz ist ein geeigneter Laubbaumhochstamm mit einem Stammumfang von 20-25 cm zu pflanzen. Im Vorfeld soll die Baumscheibe entsprechend reguliert werden.

 

 

5.) Oranienstraße / Ecke Am Leitgraben

 

Antrag: Fällung von 1 Krim-Linde

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Die WBO GmbH beantragt die Fällung einer Krim-Linde auf der Oranienstraße / Ecke Am Leitgraben. Auf der Oranienstraße wird eine Kanalbaumaßnahme ausgeführt. Der Kanal liegt in ca. 14 m Tiefe. Im benannten Kreuzungsbereich muss eine Baugrube errichtet werden, um den Kanal an das vorhandene System anschließen zu können. Der Baum steht genau im Baufeld, sodass ein massiver Wurzelverlust zu befürchten ist. Hierdurch würde die Standsicherheit gefährdet.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt von einer Vertreterin der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH vor Ort erläutert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig der Fällung des Baumes zu. Als Ersatz ist ein geeigneter Laubbaumhochstamm nach Vorgabe der SBO mit einem Stammumfang von 20-25 cm in eine neu zu errichtende Baumscheibe zu pflanzen.

 

 

6.) Bahnhofstraße

 

Antrag: Fällung von 11 Winterlinden und 1 Ulme

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Auf der Bahnhofstraße wird das Projekt Klimaquartier Sterkrade ab 2026 umgesetzt. Das Projekt beinhaltet den Neubau eines Reinwasserkanals durch die Emschergenossenschaft, die Erneuerung des Abwasserkanals durch die WBO und den anschließenden klimaresilienten Ausbau der Bahnhofstraße. Der Bauraum ist in Abstimmung mit der Feuerwehr so gewählt, dass im Bedarfsfall Rettungseinsätze problemlos durchgeführt werden können. Im Vorfeld der Maßnahme (also ca. ab Mitte 2025) müssen die vorhandenen Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekom) umgelegt werden.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt von einer Vertreterin der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH vor Ort erläutert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig der Fällung der beantragten Bäume zu. Als Ersatz sind 11 Laubbaumhochstämme nach Vorgabe der SBO mit einem Stammumfang von 20-25 cm in neu zu errichtende Baumscheiben zu pflanzen.

 

 

7.) Liste der toten und abgängigen Bäume der SBO

 

Antrag:  Fällung von toten, abgängigen und stark geschädigten Bäumen

Ergebnis:  Es liegen keine Einwände vor

Maßnahme:  1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen. Fragen wurden nicht geäußert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig den Fällungen auf der Liste zu. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.

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Anlagen

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