Beschlussvorlage - B/17/6218
Grunddaten
- Betreff:
-
Parken auf der Dorstener Straße im Bereich zwischen Stadtgrenze und Fernewaldstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martin Kemper
- Verantwortung:
- Fr. Mauksch, Hr. Dr. Palotz, Hr. Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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28.01.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die Entfernung des vorhandenen Grünstreifens auf der nordwestlichen Seite und die Befestigung dieser Fläche mit Verbundpflaster.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 15.000 € (brutto) geschätzt und sind durch den Leistungsvertrag mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO) beim
Auftrag: 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen,
Kostenart: 529102 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen - WBO-
Infrastrukturvermögen
abgedeckt.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt erst nach positiver Haushaltsgenehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf für den Haushalt 2025.
Sachverhalt
In der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 26.11.2024 wurde die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, ob die Parksituation auf der Dorstener Straße zwischen der Stadtgrenze Oberhausen / Bottrop und der Fernewaldstraße durch das Anordnen des Parkens auf dem Gehweg verbessert werden kann.
In dem genannten Bereich ist das zurzeit praktizierte Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt. Dafür müssten die Verkehrszeichen 315 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Parken auf Gehwegen – angeordnet werden. Die Anordnung des Hochbordparkens ist allerdings an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft.
Das Parken darf auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunterliegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann (vgl. Verwaltungsvorschrift zu Verkehrszeichen 315 StVO). Weiterhin muss die Beschaffenheit der Gehwegoberfläche für das Parken ausgelegt und die Auftrittshöhe des Bordes ein gefahrloses Überfahren gewährleisten.
In Hinblick auf die vorgenannten rechtlichen und baulichen Anforderungen wurde die Dorstener Straße in dem vorgenannten Abschnitt einer Prüfung hinsichtlich der Anordnung des Hochbordparkens einer Überprüfung – getrennt nach Gehwegseiten – unterzogen.
Nord-Westliche-Fahrbahnseite
Zurzeit werden hier die Fahrzeuge größtenteils nicht parallel zur Fahrbahn direkt am Bordstein abgestellt, sondern stehen versetzt auf dem Gehweg direkt an den dort befindlichen Gebäuden. Zusätzlich stehen vereinzelt Fahrzeuge auf oder neben dem Grünstreifen (siehe nachfolgende Bilder)
Quelle: Streetsmart
Quelle: Streetsmart
Grundsätzlich hat der Gehweg die notwendige Breite und erfüllt auch die sonstigen vorgenannten Voraussetzungen, um das Parken anordnen zu können. Die StVO sieht jedoch vor, dass das Parken auf dem Gehweg direkt parallel zum dem Bordstein erfolgen muss. Dort heißt es: Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden.
Somit müsste hier das Parken auf dem Grünstreifen erlaubt werden. Ein Grünstreifen ist jedoch grundsätzlich nicht ausreichend befestigt, um das Parken zulassen zu können.
Für eine Anordnung wären somit bauliche Maßnahmen (Entfernung der Grasnarbe und Befestigung des Randstreifens durch Verbundpflaster) erforderlich. Die Kosten für die Umgestaltung belaufen sich auf ca. 12.500,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die zurzeit ebenfalls genutzte Fläche direkt an den Gebäuden, wird durch die Regelung des Verkehrszeichens 315 StVO nicht erfasst. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge zum Erreichen dieser Fläche den Grünstreifen und gemeinsamen Geh- und Radweg überfahren müssen. Da beim Überfahren immer wieder mit Konflikten mit dem Fuß- und Radverkehr gerechnet werden muss, kann aus Gründen der Verkehrssicherheit das Parken an dieser Stelle ebenfalls nicht erlaubt werden.
Süd-Östliche-Fahrbahnseite
Der Gehweg auf der süd-östlichen Fahrbahnseite weist größtenteils nicht die notwendige Gehwegbreite auf, um das Parken auf dem Gehweg anordnen zu können. An den Stellen, an denen die notwendige Gehwegbreite vorhanden ist, gibt es ein solches Quergefälle, sodass der verbleibende Gehweg nicht mehr Barrierefrei wäre.
Quelle: Streetsmart
Quelle: Streetsmart
Fazit: Um ein geordnetes und zulässiges Hochbordparken auf der nordwestlichen Gehwegseite sicherzustellen, ist die Umgestaltung des Gehweges – wie zuvor erläutert – notwendig.
Anlagen
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(wie Dokument)
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464,4 kB
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