Beschlussvorlage - B/17/6246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Flugsportverein Oberhausen Duisburg e. V. einen Zuschuss für die Unterhaltung von Sportstätten in Höhe von 1.700,- € zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2025 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2025 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Im Jahr 2015 sind der Flugsportverein Oberhausen e. V. und der Flugverein Niederrhein zum Flugsportverein Oberhausen Duisburg e. V. verschmolzen. Sitz des neuen Vereins ist Oberhausen. Da es im Stadtgebiet von Oberhausen keinen Flugplatz gibt, wird der Flugbetrieb auch weiterhin auf dem Flugplatz Dinslaken Schwarze-Heide durchgeführt, für den auch der Zuschuss beantragt wird.

 

Der Heimatflugplatz des FSV Oberhausen Duisburg wird von der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide GmbH betrieben. Dort findet in den Monaten März bis Oktober eines jeden Jahres durchgehend Flugbetrieb mit Segelflugzeugen statt. Der vereinseigene Motorsegler fliegt von dort auch in den Wintermonaten. Für jeden Start und jede Landung ist ein Entgelt an den Betreiber zu entrichten. Ferner wird eine mit erheblichem finanziellem Aufwand errichtete vereinseigene Flugzeughalle genutzt. Das Gelände, auf dem die Halle steht, ist gegen Entgelt gepachtet (Erbbaurecht).

 

Dem Verein gehören zurzeit sieben Flugschüler/innen an. Sechs davon wurden in der Saison 2024 aktiv ausgebildet. An Praxisübungen wurden in der abgelaufenen Saison unter anderem eine A-Prüfung (erster Alleinflug) und eine B-Prüfung abgelegt. In der Ausbildung des Vereins, die aufgrund der Gefährlichkeit der Sportart höchste Priorität genießt, werden voraussichtlich sechs Fluglehrer eingesetzt. Inzwischen findet die Ausbildung vereinsübergreifend mit dem Fliegerclub Gladbeck und Kirchhellen e. V. sowie dem Luftsportverein Dinslaken Bottrop e. V. statt. In Summe stehen damit über zehn Fluglehrer zur Verfügung, die zurzeit 32 gemeldete Segelflugschüler ausbilden. Erhebliche Anstrengungen in der Mitgliedergewinnung, insbesondere über neue Medienkanäle und mit gezielter Ansprache von Jugendlichen sind geplant.

 

Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Wettkampfbetriebs und zur Förderung der Jugendarbeit dringend auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen und vertraut auf die bestehenden Richtlinien und deren Einhaltung. Im Übrigen wurden in ähnlich gelagerten Fällen bisher für nicht im Oberhausener Stadtgebiet liegende Sporteinrichtungen ebenfalls Zuschüsse an Vereine gewährt.

 

Im Einvernehmen mit dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. schlägt die Verwaltung vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 1.700,- € zu gewähren.

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