Beschlussvorlage - B/17/6232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage aufgeführten Sportvereinen gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebender Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.

 

Mittel für die Unterhaltungszuschüsse in Höhe von 247.349,05 € stehen im Haushaltsjahr 2025 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung. Mittel für das Sportstättenpaket in Höhe von 199.776,- € stehen im Haushaltsjahr 2025 ebenfalls bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Auftrag 250008010390, Sportfreianlagen, Sachkonto 531880, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - Sportstättenpaket - zur Verfügung.

 

Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2025 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

 

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Zuschussrichtlinien (Ziffer 1.1.1 i. V. m. Ziffer 2) Zuschüsse für die Unterhaltung und den Betrieb vereinseigener, übertragener oder langfristig gepachteter Sportanlagen.

 

Info: Dem in der Ratssitzung am 16.12.2024 beschlossenen Änderungsantrag, Drucksachen-Nr. A/17/6152, wurde Rechnung getragen. Die in der Anlage hinterlegten Zuschüsse beim Sportstättenpaket (Sportplatzpflege, Reinigung Außen- und Nebenanlagen und Reinigung Wasch-/Umkleidegebäude) wurden mit einer Erhöhung um zehn Prozent berücksichtigt.

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Anlagen

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