Berichtsvorlage - M/17/6160

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Beratungsfolge

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Bezug

B/17/3996-01 Stadterneuerungsprojekt „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“: Nutzungs- und Gestaltungskonzept zum Umbauvorhaben Marktstraße in Alt-Oberhausen

 

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Sachverhalt

Wie viele Innenstadtlagen hat auch die Marktstraße in Alt-Oberhausen seit vielen Jahren mit Problemen zu kämpfen. Die Stadt Oberhausen arbeitet aktiv daran durch verschiedene Maßnahmen diesen Entwicklungen entgegenzuwirken bzw. die Einzelhandelslagen und Innenstädte an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Ein wichtiger Baustein in der Innenstadtentwicklung ist dabei neben den klassischen Instrumenten der Wirtschaftsförderung eine städtebauliche und stadtgestalterische Qualifizierung der Innenstadtlagen.

 

Grundlage für die strategische Neuordnung und Steuerung des Zentrums von Alt-Oberhausen ist das durch den Rat der Stadt als Grundlage für den geplanten Umbau der Marktstraße beschlossene Nutzungs- und Gestaltungskonzept. Als Teilmaßnahme des Nutzungs- und Gestaltungskonzepts wird dabei auch die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für die gesamte Marktstraße empfohlen.

 

Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens hat das Büro farwickgrote partner ARCHITEKTEN BDA STADTPLANER aus Ahaus und Dortmund den Zuschlag für die Erarbeitung der Gestaltungssatzung mit Gestaltungsleitlinien erhalten.

 

Nachdem das Planungsbüro ein erstes Beteiligungsformat mit den relevanten Akteur*innen durchgeführt hat, wurde eine umfassende Bestandsaufnahme und -analyse erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde mit den Akteur*innen ein erster Input für Handlungsempfehlungen herbeigeführt, die nunmehr in einen ersten Entwurf für Gestaltungssatzung und -leitlinien eingearbeitet werden.

 

Einen Schwerpunkt der Handlungsempfehlungen, der sich auch in der zu erarbeitenden Satzung wiederfinden soll, bildet dabei die Herstellung einer durchgehenden Qualität des öffentlichen Raumes. Hierzu soll es insbesondere klare Regelungen zu Werbeanlagen, Außengastronomie und Auslagen von Einzelhandelsbetrieben geben, über die in der Satzung qualitative Mindestanforderungen festgeschrieben werden sollen. Weitergehende Empfehlungen zu Fassadengestaltung und -materialität aber auch zur qualitativen Stärkung des Straßen- und Ortsbildes sollen in die informellen Gestaltungsleitlinien aufgenommen werden.

 

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und -analyse sowie erste Vorentwürfe der Satzungsinhalte und der Gestaltungsleitlinien sollen mündlich vorgestellt werden.

 

In weiteren Arbeitsschritten werden dann die konkreten Entwürfe der Gestaltungssatzung sowie der Gestaltungsleitlinien erarbeitet. Nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 2. Brückenschlag-Konferenz am 23.06.25 soll die Erarbeitung dann voraussichtlich im Herbst 2025 abgeschlossen werden.

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