Beschlussvorlage - B/17/6040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kulturausschuss beschließt, die Zuschüsse an die Soziokulturellen Zentren in Oberhausen in einer Gesamthöhe von 147.597,00 Euro im Jahr 2025 entsprechend des Verteilungsvorschlags des Arbeitskreises Soziokultur zu vergeben.

 

Die Bereitstellung der Finanzmittel wird vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung des Rates, sowie der Aufsichtsbehörde über den Haushalt und das HSK 2025 ff. in entsprechender Höhe aus dem Produkt 040801 – Kulturbüro, Auftrag 860004080100 – Kulturbüro, Sachkonto 531802 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - offene Einrichtungen, im Geschäftsjahr 2025 beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Der Arbeitskreis Soziokultur hat einen Antrag auf Fördermittel für das Jahr 2025 mit einem Verteilungsvorschlag eingereicht.

Es wird vorgeschlagen, die Fördermittel in einer Gesamthöhe von 147.597,00 Euro wie folgt zu verteilen:

 

Bürgerzentrum Alte Heid (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Oberhausen e.V.) 21.191,00 Euro

Druckluft e.V. (Verein zur Förderung unabhängiger Jugendeinrichtungen) 29.883,00 Euro

Fabrik K14 (Verein zur Förderung politischer Bildung e.V.) 24.258,00 Euro

KiTeV (Kultur im Turm e.V.) 21.191,00 Euro

RUHRWERKSTATT (Kultur-Arbeit im Revier e.V.) 21.191,00 Euro

Zentrum Altenberg (SoVAt e.V.) 29.883,00 Euro

 

Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage in der Anlage beigefügt.

Das Kulturbüro empfiehlt dem Kulturausschuss, dem Vorschlag des Arbeitskreises Soziokultur zu folgen.

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Anlagen

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