Antragsvorlage - A/17/6153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Rat beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zu Sicherstellung, Umsetzung und Steuerung aller Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt/Artikel 10 Istanbul-Konvention. Mit der Umsetzung und Steuerung werden das Büro für Chancengleichheit und das Kommunale Integrationszentrum beauftragt, aus dem Bereich des Integrationszentrums ist dafür zunächst eine halbe Stelle vorgesehen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Oberhausener Trägerlandschaft sowie die Gleichstellungsstelle denken und bearbeiten das Themenfeld geschlechtsspezifische Gewalt in ihrem breiten Bündnis unterschiedlicher Akteur:innen mit einer Vielzahl von Maßnahmen (Vgl. Bericht Istanbulkonvention der Gleichstellungsstelle 2023Bericht M/17/4055-01), eine explizite Ausrichtung inhaltlicher und strategischer Prozessein Orientierung an die IK kann nicht erfolgen. Vielmehr kann die Realität in Oberhausen dahingehend beschrieben werden, dass Gleichstellungsstelle und ihre kooperierenden Akteur:innen sensibilisiert sind hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt und diese in allen relevanten Prozessen mit bedenken und, wenn möglich, mit bearbeiten. Auch vereint die Gleichstellungsstelle viele themenspezifische Arbeitsbündnisse unter ihrem Dach, wie den runden Tisch Prostitution, AK Gewalt.. Diese Netzwerkarbeit darf jedoch nicht als Koordinierungstätigkeit im Sinne der IK missverstanden werden. Entsprechend machte der Bericht Istanbulkonvention der Gleichstellungsstelle 2023 deutlich, dass bereits heute einige Punkte, der IK von der Gleichstellungsstelle bearbeitet werden. Eine daten- und bedarfsbasierte Steuerung erfolgt bisher jedoch nicht. Entsprechend wurde in der Organisationsbewertung hinsichtlich der Umsetzung der IK, bereits damals konkret auf die Notwendigkeit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle, wie die IK sie vorsieht, hingewiesen. Eine Umsetzung erfolgte bislang nicht.

Die Koordinierungsstelle IK ist nicht nur konkret in Artikel 10 der IK vorgesehen, sie bildet auch die Grundlage mit den vorhandenen Ressourcen effizient und effektiv zu verfahren und diese auch in Zeiten erheblicher finanzieller Herausforderungen für die Trägerlandschaft weiterhin zum größtmöglichen Nutzen für die Stadtgesellschaft zu gestalten. Es geht nicht nur darum, Zahlen zu erfassen und einzuordnen. Elementarer Auftrag der Koordinierungsstelle ist es, Versorgungslücken zu erkennen und zu schließen, Angebote (weiter-) zu entwickeln und in die Umsetzung zu leiten.

Auch wenn die Oberhausener Trägerlandschaft, insbesondere durch das Engagement ihrer Akteur:innen auf dem Gebiet Gewaltschutz außerordentlich ist, darf dies dem Rat der Stadt nicht genügen.

Es gilt, Strukturen schaffen, welche den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt, unabhängig von Personen, koordinieren und sicherstellen und sich somit deutlich als Auftrag und Ziel der Stadt selbst definieren.

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