Beschlussvorlage - B/17/6024
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Implementierung und zum Betrieb eines Telenotarztsystems
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Herr Brandenburg, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.12.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.12.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
16.12.2024
|
Sachverhalt
Im Jahr 2020 unterzeichneten die Landesregierung, die Verbände der Kostenträger im Rettungsdienst, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Ärztekammern eine Absichtserklärung mit dem Ziel, Telenotarztsysteme (folgend TNA-System) flächendeckend zu etablieren. Als Maßgabe des für Gesundheit zuständigen Ministerium galt, dass ein Versorgungsbereich eines TNA-Systems mindestens 1 Mio. Einwohner umfassen sollte.
Ein TNA-System ergänzt das bestehende System des Rettungsdienstes dahingehend, dass die Besatzung eines Rettungswagens am Einsatzort durch geeignete Technik (Telefon, Video, Datenübertragung der Medizinprodukte) Kontakt zu einem Telenotarzt / einer Telenotärztin aufnehmen kann. Der / die TNA kann die vor Ort befindliche Besatzung bei Bedarf in medizinischen Fragen beraten oder sogar ärztliche Maßnahmen delegieren. Hierdurch kann eine Verkürzung der Behandlungszeit im Sinne des / der Patient(in) realisiert werden.
Zum heutigen Tag ist für solche Maßnahmen die Nachforderung eines Notarzteinsatzfahrzeuges notwendig. Ergänzend kann ein TNA sogenannte Sekundärtransporte im Interhospitalbereich begleiten; die hiesigen Notarzteinsatzfahrzeuge würden entlastet bzw. stünden vermehrt den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Aufgrund der bereits im Brand- und Katastrophenschutz gelebten interkommunalen Kooperation mit den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr wurde durch die Stadt Oberhausen, Bereich 6-1/Feuerwehr als Träger des Rettungsdienstes, auch im Hinblick auf ein TNA-System eine solche Kooperation angestrebt. Dabei sollte die Stadt Essen als sogenannter Kernträger auftreten. Im März 2022 erfolge dahingehend die Zulassung als TNA-Trägergemeinschaft durch die Steuerungsgruppe "Telenotarztsystem-NRW" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (folgend MAGS NRW). Durch die Steuerungsgruppe wurden bereits im Vorfeld zahlreiche Musterunterlagen erarbeitet und den Trägergemeinschaften zur Verfügung gestellt. Darunter befand sich auch der für die Zusammenarbeit notwendige öffentlich-rechtliche Vertrag. Dieser Vertragsentwurf regelt die Zusammenarbeit innerhalb der Trägergemeinschaft, die Qualifikationen, Ausrüstung und Übertragungstechnik sowie Kosten und haftungsrechtliche Fragen des Vorhabens. Der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Vertragsentwurf orientiert sich dabei am Mustervertrag des MAGS NRW und wurde bereits durch den Bereich 4-6/Recht geprüft und final mit den Beteiligten der Trägergemeinschaft abgestimmt. Er dient als Grundlage für die Zusammenarbeit.
Mit der Einführung des neuen Gesetzes über den Rettungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025, wird die Gestellung eines Telenotarztsystemes für alle Träger des Rettungsdienstes zur Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Die Refinanzierung der damit in Verbindung stehenden Kosten erfolgt über die Gebührenkalkulation und -festsetzung für Rettungsdienstleistungen (Vereinnahmung unter Auftragsnummer 610002160102 – Rettungstransport, Sachkonto 432100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte).
Nach der Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt die Vergabe der TNA-Technik sowie der Personalgestellung im Rahmen eines ordentlichen Vergabeverfahrens. Der Kernträger, die Stadt Essen, wird die Vergabe im Auftrag der beiden weiteren Mitglieder der Trägergemeinschaft durchführen. Die Konsultation einer Rechtsberatung sowie eines Fachplaners ist beabsichtigt.
Für die Implementierung des TNA-Systems werden der Stadt Oberhausen im Jahr 2025 einmalige Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 350.000,- Euro entstehen (Finanzstelle 610002160100200 - Rettungstransport, Finanzposition 783100 100.000,- Euro / Finanzstelle 610002160100000 - Rettungsdienst allgemein, Finanzposition 783100 250.000,- Euro).
Im Jahr 2026 werden voraussichtlich weitere Investitionskosten bei der Finanzstelle 610002160100200 - Rettungstransport, Finanzposition 783100, in Höhe von 210.000,- Euro für die weitere technische Umrüstung zur Inbetriebnahme des TNA-Systems entstehen.
Die investiven Kosten für das Haushaltsjahr 2025 wurden bei der Haushaltsanmeldung 2025 berücksichtigt. Eine Anmeldung der investiven Kosten für das Haushaltsjahr 2026 erfolgt im Rahmen der Anmeldung zum Entwurf des Haushaltsplans 2026 ff.
Die lfd. jährlichen konsumtiven Aufwendungen werden ca. 180.000,- Euro betragen (Auftragsnummer 610002160190 - Rettungsdienst, Sachkonto 529100 Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen). Die o.a. Kosten wurden bei den Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2025 ff. berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
91,4 kB
|
