Beschlussvorlage - B/17/6123
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2024 für die Albert-Liebmann-Schule (Auswärtige Schulen).
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Silke Allebrod
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2024
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Geplant
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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06.02.2025
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Beschlussvorschlag
Auf die Vorberatung durch den Schulausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 21.03.2023 verzichtet.
Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen bei der Finanzstelle PN0301 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen in der Finanzrechnung 2024 wie folgt zu:
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Finanzposition |
Bezeichnung |
Sachverhalt |
Betrag |
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7230.00 |
Auszahlungen für Erstattungen |
Stadt Essen 2023 (Rückstellung) |
141.515,25 EUR
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Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan) in o. g. Höhe. Durch die Inanspruchnahme der in 2023 gebildeten Rückstellung (lfd. Nr. 111) ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan.
Sachverhalt
Mit Beschlussvorlage B/17/4562-01 wurden bereits überplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 für die Nachforderungen der Schulkostenbeiträge für die Jahre 2011 - 2022 über 1.721.876,92 EUR beschlossen.
Die Stadt Essen hat nun die Abrechnung der Schulkostenbeiträge für die Albert-Liebmann-Schule für das Jahr 2023 eingereicht. Die Forderungen der Stadt Essen betragen 202.010,25 EUR. Für 2023 wurde eine Abschlagszahlung in Höhe von 60.495,00 EUR geleistet. Somit ergeben sich offene Forderungen in Höhe von 141.515,25 EUR.
Für ausstehende Rechnungen der Schulkostenbeiträge steht im Haushaltsjahr 2024 die Rückstellung (Nr. 111) mit einem Volumen von insgesamt 185.690,00 EUR zur Verfügung. Der o. g. Rechnungsbetrag ist gegen die Rückstellung zu buchen. Durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 noch nicht feststand, wie hoch die Forderungen sein werden, konnte das Auszahlungsbudget jedoch nicht auskömmlich geplant werden. Es ergibt sich daher eine Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan) in o.g. Höhe.
Aufgrund der gültigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Essen und der Stadt Oberhausen ist die Bereitstellung der Mittel unabweisbar.
