Beschlussvorlage - B/17/6100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des

Haushaltsplanentwurfs 2025:

 

Produktbereich 01 Innere Verwaltung   Seiten   85-  99 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 02  Sicherheit und Ordnung  Seiten 100-112 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 03  Schulträgeraufgaben   Seiten 113-143 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 04  Kultur- und Wissenschaft  Seiten 144-154 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 05  Soziale Leistungen   Seiten 155-161 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 06  Kinder- und Familienhilfe Seiten 162-171 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 07  Gesundheitsdienste   Seiten 172-177 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 08  Sportförderung    Seiten 178-186 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 09  Räumliche Planung   Seiten 187-199 des Haushaltsplanentwurfes

   und Entwicklung, Geoinformation

Produktbereich 10  Bauen und Wohnen   Seiten 200-204 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 11  Ver- und Entsorgung   Seiten 205-210 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 12  Verkehrsflächen   Seiten 211-231 des Haushaltsplanentwurfes

   und -anlagen, ÖPNV

Produktbereich 13  Natur- und Landschaftspflege  Seiten 232-241 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 14  Umweltschutz    Seiten 242-244 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 15  Wirtschaft und Tourismus Seiten 245-250 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 16  Allgemeine Finanzwirtschaft Seiten 251-255 des Haushaltsplanentwurfes.

 

2. Der Rat der Stadt nimmt die folgenden Anlagen des Haushaltsplanentwurfs 2025 zur Kenntnis:

 

a) Haushaltsquerschnitt

b) Haushaltsvorbericht

c) Ziele und Kennzahlen gemäß § 4 KomHVO NRW

d) Übersicht über die konsumtiven und investiven Deckungsringe

e) Stellenplan

f) Bilanz des Vorvorjahres, Ergebnisrechnung 2023, Finanzrechnung 2023

g) Übersicht: Zuwendungen an Fraktionen (Anlage 1)

h) Übersicht: Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten (Anlage 2)

i) Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen

j) Eigenkapitalspiegel

k) Übersicht der Budgets nach § 21 Abs. 2 KomHVO („Zweckbindungen“)

l) Wirtschaftspläne

  • ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen (s. Drucksache B/17/6067)
  • SBO Servicebetriebe Oberhausen (s. Drucksache B/17/5839)
  • Theater Oberhausen am Ebertplatz

m) Jahresabschlüsse

  • ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH
  • ASO Service GmbH
  • Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Werkbundsiedlung Am Ruhrufer e. G.“
  • Biostrom Oberhausen Management GmbH
  • Biostrom Oberhausen GmbH & Co. KG
  • Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH - ENO
  • Energieversorgung Oberhausen AG
  • Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
  • FSO GmbH & Co. KG
  • Gasometer Oberhausen GmbH
  • GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH
  • IKF Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH
  • Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
  • Oberhausener Netzgesellschaft mbH
  • O.Vision Projektgesellschaft mbH Oberhausen
  • OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
  • PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH
  • STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
  • Theater Oberhausen
  • TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH
  • VZO Verwaltungszentren Oberhausen GmbH
  • WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH Oberhausen

n) Übersicht: Bezirksbezogene Haushaltsangaben

  • Alt-Oberhausen
  • Sterkrade
  • Osterfeld

 

3. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Dringlichkeitslisten hinsichtlich der unaufschiebbaren Investitionen für das Haushaltsjahr 2025:

 

  • Liste 1: Investitionen der Stadt Oberhausen - Rentierliche Maßnahmen - (nur kostenrechnende Einrichtungen/Gebührenhaushalte) (Anlage 3)
  • Liste 2: Investitionen der Stadt Oberhausen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (Anlage 3)
  • Liste 3: Investitionen der Stadt Oberhausen – Einzahlungen nach Produkten und

 Maßnahmennummern, denen keine konkreten Auszahlungen gegenüberstehen  (Anlage 3)

 

4. Der Rat der Stadt berät und beschließt den Ergebnisplan 2025.

 

5. Der Rat der Stadt berät und beschließt den Finanzplan 2025.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Gemäß § 41 (1) Buchstabe h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung. Nach § 80 (4) S. 1 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Entsprechend der Vorschrift des § 59 (2) GO NRW ist der Finanzausschuss zuständig für die Vorbereitung der Haushaltssatzung. Daher erfolgt die abschließende Vorberatung zum Haushalt 2025 im Haupt- und Finanzausschuss 09. Dezember 2024.

 

Die Vorlage wird bis zur Sitzung des Rates laufend aktualisiert. Die Änderungen werden in der Begründung sukzessive erläutert. Bei Änderungen wird die Drucksachen-Nr. entsprechend angepasst (02er-Vorlage).

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Anlagen

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