Beschlussvorlage - B/17/6098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2025.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Gemäß § 78 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Sie enthält nach § 78 (2) GO NRW insbesondere die Festsetzung zum Haushaltsplan, zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen Rücklage, zum Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, zu den Steuersätzen, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind und zum Jahr, in dem der Haushaltsausgleich wiederhergestellt ist.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2025 stellt den aktuellen Beratungsstand dar. Er ist nach § 80 (4) GO NRW vom Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Unter anderem aufgrund von noch nicht beratenen weiteren Änderungsvorschlägen können die endgültigen Zahlen der Haushaltssatzung 2025 erst in der Ratssitzung am 16.12.2024 festgeschrieben werden.

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Anlagen

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